günſtige Zuſtände deshalb, weil die Stadt ein eigenes Begräbnisinſtitut unterhält, das in Kon⸗ kurrenz mit den beſtehenden Privatinſtituten zu treten hat. In Dresden und ebenſo in den übrigen ſächſiſchen Städten beſteht alſo keinerlei Monopol für das Begräbnisweſen, ſondern die Stadt hat neben den beſtehenden Privatinſtituten ſelbſt ein eigenes derartiges, ſagen wir mal, Geſchäft eingerichtet, durch das die Preiſe für das Publikum naturgemäß überhaupt geregelt werden. Ich habe bei einer anderen Gelegenheit daruf hingewieſen, daß die Stadt Dresden hierbei gar kein ſo ſchlechtes Geſchäft macht. Die Stadt Dresden hat einen eigenen Fuhrpark und gleichzeitig eine eigene Beſtattungsan⸗ ſtalt. Ich habe feſtſtellen können, daß die Stadt Dres⸗ den im Jahre 1897 aus dieſem Geſchäfte 133000 ℳ Einnahme gezogen hat, daß ſie in dieſem Jahre 106 000 ℳ Ausgaben hatte, daß alſo ein Gewinn von 27 000 ℳ erzielt worden iſt, d. h. vom Buchwert des Inventars 35 %. Im Jahre 1899 hat ſich das Verhältnis noch günſtiger geſtellt: es ſind 36 % vom Inventar verdient worden, und im Jahre 1901 immer noch 24,72 %,; es iſt alſo immer noch ein ganz annehmbarer Prozentſatz herausgeſchlagen. Eine ſpätere Statiſtit habe ich leider nicht auftreiben können. Nun iſt ſeinerzeit, als bei einer anderen Ge⸗ legenheit die Rede davon geweſen iſt, ſeitens des Magiſtrates behauptet worden, daß die Stadt⸗ gemeinde bei Einrichtung eines eigenen Fuhrparkes in Charlottenburg ganz ungeheure Summen zu⸗ legen würde. Der Magiſtrat war aber nicht in der Lage, aus den mir vorgelegten Akten dies zu be⸗ weiſen, ſondern es war eine Behauptung, die ab⸗ ſolut beweislos geblieben iſt; aus den Akten, die mir vorlagen, geht vielmehr hervor, daß ſich in Char⸗ lottenburg nach den Voranſchlägen — es ſind mehrere in den Akten — die Sache ungefähr balan⸗ zieren oder vielleicht mit einem kleinen Verluſt abſchließen wird. Ich bin alſo der Meinung, daß das Geſchäft nicht ſo ſchlecht ſein kann, wie es uns damals hingeſtellt worden iſt. Nun iſt Ihnen bekannt, meine Herren, daß ein Beſchluß vorliegt, zu prüfen, ob das Fuhrweſen der Stadt Charlottenburg 1910 in eigne Regie der Stadt zu nehmen iſt. Der Magiſtrat hat dazu ſeinerzeit einen wohlwollenden Standpunkt eingenommen, und ich bin der Meinung, daß ſich die Einrichtung vielleicht auch auf das Beſtattungsweſen erſtrecken könnte. Ich werde am Schluß meines Vortrages einen derartigen Antrag ſtellen. Was den zweiten Teil des Beſchluſſes vom Dezember 1906 betrifft, ſo iſt der Magiſtrat ihm nicht in ſo prompter Weiſe nachgekommen, als es wohl zu erwarten geweſen wäre. Denn es wurde gewünſcht, daß der Stadtverordnetenverſammlung ſchnellmöglich ſt das betreffende Material vorgelegt werde. Der Magiſtrat hat ſich aber erſt in dieſem Jahre oder Ende des vorigen Jahres d ur ch beſonderen Beſchluß der Stadtverord⸗ netenverſammlung dazu auffordern laſſen, dieſer Verſammlung das Material vorzulegen. Der Grund war, daß man erſt über die Angelegenheit des Gemeindefriedhofes klar ſein wollte. Ich habe nicht recht einſehen können, weshalb die eine Sache mit der anderen verbunden werden mußte. Auf die Erhebungen in bezug auf Verbren⸗ nungsöfen, Gemeindeurnenhalle uſw. brauche ich nicht einzugehen, da dieſer Teil des damaligen Beſchluſſes inzwiſchen durch einen ſpäteren Beſchluß der Stadtverordnetenverſammlung ſeine Erledigung gefunden hat. Ich ſtelle den Antrag und möchte die Ver⸗ ſammlung bitten, meinem Antrage beizuſtimmen: Mit Rückſicht auf den Gemeindebeſchluß vom 5. Juni 1907 beantragen wir, zu beſchließen: der Magiſtrat wolle die Frage prüfen, ob ſich gleichzeitig mit der Einführung eines ſtädtiſchen Fuhrparkes die Einrichtung einer ſtädtiſchen Beerdigungsanſtalt nach Dres⸗ dener Muſter empfiehlt. Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, wenn Sie dieſem Antrage zuſtimmen würden, ſo würden Sie allerdings ja weder ſich noch den Magiſtrat vinkulieren, wenigſtens nicht in verbindlicher Weiſe. Immerhin ſcheint es mir doch notwendig, die Aus⸗ führungen des Herrn Stadtv. Jolenberg hinſichtlich der Dresdener Verhältniſſe zu ergänzen, weil er es für zweckmäßig erachtet hat, ſich auf dieſe ganz be⸗ ſonders zu beziehen. Meine Herren, ich habe mir die Tarife für das Dresdener Beerdigungsinſtitut angeſehen und habe daraus feſtgeſtellt, daß in dieſen Tarifen, wenn ich nicht irre, mindeſtens 22 Klaſſen gebildet ſind, und zwar 4 ſogenannte Luxusklaſſen und dann 18 ge⸗ wöhnliche Klaſſen, die mit einem Tarifſatze, wenn ich nicht irre, von 1000 ℳ anfangen und bis zu 20 ℳ heruntergehen. Ob das gerade ein ſehr nachahmens⸗ wertes Beiſpiel iſt, das möchte ich mindeſtens für ſehr zweifelhaft halten, und deshalb halte ich den Hinweis gerade auf die Dresdener Einrichtung nicht für glücklich. Es iſt ja auch nicht nötig, daß wir die Dresdener Einrichtungen beſonders hervorheben; Sie können das, was Herr Stadtv. Jolenberg will, ebenſo gut erreichen, wenn Sie das Dresdener Beiſpiel wegfallen laſſen. Im allgemeinen möchte ich aber doch noch bemerken, daß es mir zunächſt ſcheint, als ob tat⸗ ſächlich die Angelegenheit nicht geſchädigt worden iſt durch die den Wünſchen des Herrn Jolenberg nicht genügende Erledigung, die der Magiſtrat ihr hat zuteil werden laſſen. Denn der Herr Stadtv. Jolenberg ſtellt ja ſeine Anträge auch wieder auf Konditionen: für den Fall, daß eine ſtädtiſche Regie für das Fuhrweſen eingeführt wird, ſoll erwogen werden, ob ſich gleichzeitig vielleicht auch ihre Aus⸗ dehnung auf das Beſtattungsweſen empfiehlt. Nun hat zwar die Stadtverordnetenverſammlung einen derartigen grundſätzlichen Beſchluß gefaßt, der die Schaffung eines ſtädtiſchen Fuhrparkes anregt, und der Magiſtrat iſt in lebhafter Prüfung der Angelegen⸗ heit begriffen; es läßt ſich aber heute noch keinesfalls überſehen, ob es möglich ſein wird, zum 1. April 1910 dieſen Gedanken zur Ausführung zu bringen. Aber ſelbſt wenn dann die Ausführung möglich ſein würde, halte ich es für ſehr zweifelhaft, ob dann ſchon gleich⸗ zeitig dieſe doch an ſich ziemlich ſchwierige Aufgabe durch die Anfügung des Begräbnisweſens kom⸗ pliziert werden ſoll. Wenn Sie nun noch ſchließlich bedenken, daß dieſe ganze Inſtitution doch auf einem unſicheren Boden ſteht — es iſt eine abſolut freie Konkurrenz mit ſämtlichen übrigen Begräbnisinſtituten der Stadt in Dresden vorgeſehen, den Leichenfrauen oder ſogenannten Heimbürgerinnen iſt ſtreng ver⸗ boten, etwa auf das ſtädtiſche Inſtitut beſonders hinzuweiſen, ſondern ſie ſollen ſich abſoluter Un⸗ parteilichkeit befleißigen —, wenn Sie erwägen, ob ein derartiges Inſtitut — denn anders könnte es auch