hier nicht geſchaffen werden — wirklich die Vorteile bietet, die Herr Stadtv. Jolenberg erwartet, und die Rentabilität ſichert, die man jetzt nach jahrelangem Beſtehen in Dresden ſich herausgerechnet hat, ſo glaube ich wirklich, daß die Sache nicht ſo eilig iſt, daß Sie heute ſchon, ein paar Jahre, ehe wir über⸗ haupt an einen Fuhrpark denken können, einen Beſchluß darüber faſſen müßten. Ich möchte doch anheimſtellen, von einer ſolchen Beſchlußfaſſung abzuſehen. Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren, die Akten haben mir zum Teil wenigſtens auch vor⸗ gelegen. Ich kann nicht ſagen, daß ich gerade den Eindruckbekommen habe, daß das Dresdener Syſtem das richtige iſt. Ich will Ihnen aber auch nicht empfehlen, etwa das Syſtem irgendeiner anderen Stadt anzunehmen, ſondern ich muß den Aus⸗ führungen des Herrn Bürgermeiſters beitreten, daß wir doch gut tun, heute nicht ein einzelnes Syſtem herauszugreifen, ſondern die Frage allgemein zu behandeln. Mir gefällt auch der Anſchluß nicht ganz, den der Herr Berichterſtatter ſeinem Antrage gibt, daß er gleichzeitig mit der Einrichtung eines ſtädtiſchen Fuhrparks auch die Übernahme des Beerdigungsweſens verlangt. Es iſt meines Er⸗ achtens ſehr wohl möglich, daß wir den Anfang mit dem Beerdigungsinſtitut machen und dabei gewiſſe Erfahrungen nach der Richtung hin ſammeln, wie ſich ein ſtädtiſches Fuhrweſen bewährt, und erſt, wenn wir gute Erfahrungen machen, dann das übrige Fuhrweſen auch übernehmen. Am wich⸗ tigſten erſcheint mir doch gerade die Uber⸗ nahme des Fuhrweſens, wenn ich mich ſo ausdrücken ſoll, beim Beerdigungs⸗ weſen; das iſt viel wichtiger als die Ubernahme des Fuhrweſens auf anderen Gebieten. Wenn wir auf anderen Gebieten leiſtungsfähige Unternehmer haben, können wir ganz gut dabei beſtehen; etwas ganz anderes iſt es bei dem Beſtattungsweſen, wo wir darauf Rückſicht nehmen müſſen, daß wir allen unſeren Mitbürgern es möglichſt leicht und billig machen wollen, die Beſtattung ihrer Angehörigen vorzunehmen. Ich möchte Ihnen daher lieber vor⸗ ſchlagen, indem ich den Wortlaut des Antrages Jolenberg im übrigen beibehalte, nur den Antrag anzunehmen: Der Magiſtrat wolle prüfen, ob ſich die Ein⸗ richtung einer ſtädtiſchen Beerdigungsanſtalt empfiehlt. 4 Ich hoffe, daß bei der Wichtigkeit gerade dieſer Frage der Magiſtrat zu einer „geen Antwort kommen . . in nicht zu ferner Zeit eine Vorlage machen wird. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Berichterſtatter Stadtv. Jolenberg (Schluß⸗ wort): Ich möchte mich nur teilweiſe mit dem Vor⸗ ſchlage des Herrn Kollegen Dr Stadthagen einver⸗ ſtanden erkllären; ich möchte doch bitten, in dem Antrage b ſtehen zu laſſen: der Magiſtrat wolle die Frage prüfen, o b ſich gleichzeitig mit Einführung eines ſt äd tiſchen Fuhrparkes die Einrichtung einer ſtädtiſchen Beerdigungs⸗ anſtalt empfiehlt. Ic bin damit einverſtanden, daß die Worte „nach 338 resdener Muſter“ wegfallen; denn ich gebe zu, daß ſich vielleicht auf dieſem Gebiete noch beſſere Einrichtungen finden laſſen, als ſie in Dresden beſtehen. Es war mir in der kurzen Zeit und bei meiner mangelnden Fachkenntnis ja nicht möglich, in eine genaue Prüfung gerade dieſer Frage einzu⸗ treten. Aber ich möchte doch bitten, daß die Worte „gleichzeitig mit Einführung eines ſtädtiſchen Fuhr⸗ partes“ beſtehen bleiben; denn ich fürchte, daß mit der Motivierung des Herrn Kollegen Stadfhagen die Einführung des ſtädtiſchen Fuhrparkes hinaus⸗ geſchoben werden könnte, und das möchte ich in keinem Falle. Ich möchte alſo, um recht verſtanden zu ſein, in keinem Falle durch meinen Antrag die Einrichtung des ſtädtiſchen Fuhrparkes etwa ver⸗ zögern, und ich halte es doch für gut und möglich, daß die Frage, ob ein ſtädtiſches Beſtattungsinſtitut eingerichtet werden ſoll, ſich mit der Frage der Ein⸗ richtung des ſtädtiſchen Fuhrparkes verbinden läßt. Mein Antrag geht alſo dahin: Mit Rückſicht auf den Gemeindebeſchluß vom 5. Juni 1907 beantragen wir, zu beſchließen: der Magiſtrat wolle die Frage prüfen, ob ſich gleichzeitig mit Einführung eines ſtäd⸗ tiſchen Fuhrparkes die Einrichtung einer ſtädtiſchen Beerdigungsanſtalt empfiehlt. Ich bitte um Annahme dieſes Antrages. 2 Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Der Herr Berichterſtatter beantragt: Mit Rückſicht auf den Gemeindebeſchluß vom 5. Juni 1907 beantragen wir zu beſchließen: der Magiſtrat wolle die Frage prüfen, ob ſich gleichzeitig mit Einführung eines ſtäd⸗ tiſchen Fuhrparkes die Einrichtung einer ſtädtiſchen Beerdigungsanſtalt empfiehlt. Ein zweiter Antrag iſt von Herrn Kollegen Stadt⸗ hagen eingegangen; er lautet: Der Magiſtrat möge die Frage prüfen, ob ſich die Einrichtung einer ſtädtiſchen Beerdigungs⸗ anſtalt empfiehlt. (Die Verſammlung ſtimmt dem Antrage des Berichterſtatters Stadtv. Jolenberg zu.) Damit iſt der Antrag des Herrn Kollegen Stadt⸗ hagen erledigt. Ich ſtelle noch feſt, daß die Mit⸗ teilung zur Kenntnis genommen iſt. Wir kommen zu Punkt 28 der Tagesordnung: Antrag der Stadtv. Dr. Borchardt und Genoſſen betr. Wertzuwachsſtener. — Druckſache 195. Antragſteller Stadtv. Hirſch: Meine Herren, ich kann mich bei der Begründung ſehr kurz faſſen, einmal deshalb, weil mein Freund Dr Borchardt bereits in der Sitzung vom 25. März dieſes Jahres unſeren Antrag begründet hat, und ſodann deshalb, weil die letzten Stadtverordnetenwahlen eine über⸗ wältigende Mehrzahl von Anhängern der Wertzu⸗ wachsſteuer ergeben haben. Meine Herren, wir haben uns mit der Frage der Wertzuwachsſteuer bereits zu wiederholten Malen beſchäftigt. Im Jahre 1905 haben meine Freunde den Antrag geſtellt: den Magiſtrat zu erſuchen, geeignete Schritte zu tun, um für das nächſte Etatsjahr eine Beſteuerung des ohne Zutun des Beſitzers entſtandenen Wertzuwachſes von Grund und Boden herbeizuführen.