haben wir auf dem Tapet, die wir vorbringen können. Es war bei dem Feſtmahl zur Stadtver⸗ ordneteneinführung. Aber ich habe das überhaupt nicht geſagt, und wenn die „Neue Zeit“ dieſe Mit teilung gebracht hat, ſo iſt ſie falſch unterrichtet, ihr Reporter, der auf der Sitzung geweſen, hat falſch gehört. In den Kreiſen der Haus⸗ und Grund⸗ beſitzer iſt man der Beſteuerung des Wertzuwachſes gar nicht ſo ſehr abgeneigt, wie Herr Kollege Hirſch meint: man iſt für eine Wertzuwachsſteuer bloß für den unbebauten Grundbeſitz ſehr zu haben, und auch für den bebauten Grundbeſitz, wo es ſich um Spekulation handelt, wo Häuſer auf Speku⸗ lation ge⸗ und verkauft werden. Selbſtverſtändlich muß eine Wertzuwachsſteuer auch auf vernünftiger Baſis und nach vernünftigen Grundſätzen ausge⸗ führt werden; es kann natürlich nicht alles über einen Kamm geſchoren werden. Es kann z. B. nicht ein Sohn, der ein Haus von ſeinem Vater ererbt und gar nicht daran gedacht hat, dieſes Haus zu verkaufen, einfach zur Wertzuwachsſteuer heran⸗ gezogen werden. Er würde dann vielleicht, wenn wir eine Erbſchaftsſteuer einführten, auch noch zu dieſer herangezogen, alſo doppelt beſteuert werden. Herr Kollege Hirſch hat weiter geſagt, daß die Hausbeſitzer überhaupt für nichts zu haben wären, beſonders nicht für Steuern. Herr Kollege Hirſch hat vergeſſen, daß der Haus⸗ und Grundbeſitz die Hälfte der direkten Steuern der Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg, abgeſehen von der Einkommenſteuer, bezahlt. Der Vorteil, den der Haus⸗ und Grund⸗ beſitz davon hat, iſt ſehr problematiſcher Natur; es gibt ſehr viele Hausbeſitzer, die große Beiträge an die Kommune zahlen müſſen und aus ihren Häuſern abſolut keinen Nutzen ziehen. Ich für meine Perſon — von meiner Fraktion kann ich nicht ſprechen — bin f ür jede Wertzuwachsſteuer, ſoweit der unbebaute Grundbeſitz und die Spekula⸗ tion getroffen wird; ich bin gegen jede Wert⸗ zuwachsſteuer, ſoweit es ſich um den ſeßhaften Grundbeſitz und um eine Schwächung desſelben handelt. Antragſteller Stadtv. Hirſch (Schlußwort): Herr Kollege Zander hat mich offenbar mißver⸗ ſtanden. Ich habe nicht geſagt, daß die Hausbeſitzer für nichts zu haben ſind. Solche törichten Ausſprüche tue ich nicht. Ich weiß ſehr wohl, wofür alles die Hausbeſitzer zu haben ſind. Aber ich will darauf nicht eingehen. Ich will auch nicht die Frage unter⸗ ſuchen, ob die Hausbeſitzer tatſächlich die Hälfte aller direkten Steuern für die Stadt zahlen. Daß ſie ſie zahlen, gebe ich ohne weiteres zu. Aber ſie ſpielen dabei nur die Rolle des Briefträgers, der die Steuern dem Magiſtrat überbringt. Im übrigen wiſſen die Herren Hausbeſitzer ſehr wohl, wo ſie die Steuern wieder einziehen; ſie wälzen in Wirk⸗ lichkeit ſoviel Steuern, wie irgend möglich, auf die Mieter ab. Nun iſt Herr Kollege Zander auf den Bericht über die Verſammlung des Haus⸗ und Grundbe⸗ ſitzervereins eingegangen und hat geſagt, ich hätte mich geirrt. Ich kann mich gar nicht geirrt haben; denn ich habe nicht geſagt: Herr Kollege Zander hat das behauptet —, ſondern ich habe lediglich geſagt: die Zeitung berichtet, daß er das geſagt haben ſoll. Ich nehme ſelbſtverſtändlich davon Notiz, daß er eine ſolche Außerung nicht getan hat. Aber, Herr Kollege Zander, zuzutrauen iſt Ihnen dieſe Außerung! (Heiterkeit.) Das werden Sie mir doch zugeben. Herrn Kollegen Dr Frentzel möchte ich nur ganz kurz erwidern, daß ich gerade mit Rückſicht auf die vorgeſchrittene Zeit und ferner mit Rückſicht darauf, daß die ſachliche Seite der Frage bereits durch die Begründung meines Freundes Borchardt erledigt war, darauf verzichtet habe, auf die Materie ſelbſt näher einzugehen. (Die Verſammlung beſchließt einſtimmig die Einſetzung eines Ausſchuſſes von 15 Mitgliedern und wählt zu Ausſchußmitgliedern die Stadtv. Bollmann, Dr Borchardt, Dr Flatau, Dr Frentzel, Freund, Dr de Gruyter, Haack, Harniſch, Liſſauer, Meyer, Mosgau, Rackwitz, Dr Spiegel und Zietſch.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Punkt 29 der Tagesordnung: Antrag der Stadtv. Klick und Gen. betr. Arbeits⸗ loſenfürſorge. — Druckſache 272. Der Antrag lautet: Die Stadtverordnetenverſammlung wolle be⸗ ſchließen: Zur Prüfung und Vorberatung der auf dem Gebiete der ſtädtiſchen Arbeitsloſenfürſorge eventuell zu treffenden Maßnahmen iſt eine gemiſchte Deputation einzuſetzen. Antragſteller Stadtv. Zietſch: Der Antrag, der der Stadtverordnetenverſammlung in der vorigen Sitzung zugegangen iſt und der ſich wiederum mit der Frage der ſtädtiſchen Verſicherung in betreff der Arbeitsloſenfürſorge beſchäftigt, bietet ja eigent⸗ lich nichts Neues, und ich kann mich kurz faſſen, ohne auf die ſachlichen Momente, die ja meines Wiſſens ſchon in der Sitzung vom 8. Januar und 12. Februar eingehend erörtert worden ſind, noch einmal zurückzugreifen. Es iſt angezweifelt worden, ob der Antrag in redaktioneller Form den richtigen Ausdruck gefunden hat, der dazu notwendig iſt, um die Sache in einer gemiſchten Deputation weiter zu beraten. Der Antragſteller nimmt durch⸗ aus keinen Anſtand, den Antrag in dem entſprechen⸗ den Sinne umzuändern, der dann vielleicht heißen würde: Die Stadtverordnetenverſammlung erſucht den Magiſtrat, über die auf dem Gebiete der ſtädtiſchen Arbeitsloſenfürſorge event. zu treffenden Maßnahmen in einer gemiſchten Deputation mit der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung zu beraten. Es iſt erinnerlich, daß die Debatten in den Sitzungen am 8. Januar und 12. Februar nicht ſo ausgegangen ſind, daß wir uns damit zufrieden erklären konnten. Der Ausſchuß, der in der Sitzung am 8. Januar eingeſetzt wurde, machte in der ſpäteren Plenar⸗ ſitzung am 12. Februar nicht den Vorſchlag, daß etwas Durchgreifendes geſchaffen werden ſoll, ſondern die Stadtverordnetenverſammlung er⸗ klärte ſich in ihrer Mehrheit nur damit einverſtanden, daß die Angelegenheit dem Magiſtrat zur weiteren wohlwollenden Erwägung überwieſen werden ſoll, in Anſehung deſſen, daß bei einer früheren Arbeits⸗ loſigkeit in Eharlottenburg der Magiſtrat aus eigener