meldet haben, weil ſie zu bequem ſind, oder weil ſie nicht Luſt haben, einzugeſtehen, daß ſie ſich nicht die Mühe gegeben haben, um die Wahl aus⸗ zuüben, ſich eine Legitimation zu beſorgen. Das läßt ſich nicht unterſuchen. Deshalb iſt es eben das allein Richtige, die Wahlen ſchon deshalb zu kaſſieren, weil die Möglichkeit vorhanden iſt, daß eine Anzahl von Perſonen durch die Anord⸗ nung des Wahlvorſtands von der Ausübung des Wahlrechts abgehalten worden ſind. Wenn endlich Herr Kollege Hirſch — und das iſt eigentlich der Hauptzweck, weshalb ich noch einmal das Wort ergreife — geſagt hat, daß wir unſer Ziel, die Kollegen Scharnberg und Flemming „herauszubringen“, nicht erreichen würden, ſo muß ich allerdings mit Ernſt und Nachdruck gegen dieſe Auffaſſung Verwahrung einlegen. (Sehr gut! bei den Liberalen.) Wir haben unſern Standpunkt eingenommen, indem wir uns bewußt ſind, daß wir hier als Richter zu entſcheiden haben mit weitgehender Verant⸗ wortung. Wir folgen lediglich unſerer Überzeugung, und deshalb müſſen wir es ablehnen, ein Urteil anzugreifen, das unſerer Überzeugung nach richtig iſt. (Bravo! bei den Liberalen.) Stadtv. Jolenberg: Meine Herren, ich möchte mich auf einige perſönliche Bemerkungen dem Herrn Kollegen Hirſch gegenüber beſchränken. Herr Kollege Hirſch hat es für angezeigt gehalten, zu ſagen, man ſolle mich nur zum Wahlvorſteher wählen, dann könne man mit tödlicher Sicherheit annehmen, daß die Sache ſo ſchön gemacht wird, daß der Gegner ge⸗ wählt wird. Ob Herr Kollege Hirſch mit ſeiner Be⸗ merkung beſonders viel Geſchmack bewieſen hat, das überlaſſe ich dem Urteil dieſes Hauſes. Ich möchte nur ſagen, daß mir die Auffaſſungsgabe des Herrn Kollegen Hirſch in dieſem Moment nicht beſonders imponiert hat, nachdem ich erklärt habe, daß ein Be⸗ ſchluß des geſamten Wahlvorſtandes vorlag, ein Be⸗ ſchluß des Wahlvorſtandes, in dem Ihre Partei⸗ freunde, verehrter Herr Kollege Hirſch, mit vertreten waren! (Hört, hört! — Stadtv. Hirſch: Wer denn?) — Das werde ich Ihnen gelegentlich ſagen. 41 (Stadtv. Hirſch: Bitte, heute!) — Ich weiß den Namen nicht, habe aber Namen und Material zu Hauſe. 2 101 (Stadtv. Hirſch: Ach ſo!) — Sie brauchen nicht zu ſagen: ach ſo. Wenn ich Ihnen erkläre: es war ein Sozialdemokrat dabei —, dann verlange ich von Ihnen, daß Sie mir das glau⸗ ben, bis Sie mir das Gegenteil beweiſen. 244 (Sehr richtig! bei den Liberalen.) Alſo ich möchte noch einmal wiederholen: Ihre Auf⸗ faſſungsgabe, mein verehrter Herr Kollege, impo⸗ niert mir nicht; denn ich habe erklärt, daß der geſamte Wahlvorſtand dieſen Beſchluß gefaßt hat, und ich er⸗ kläre nochmals vor dieſer Verſammlung, daß ſich in dieſem Wahlvorſtande ein oder mehrere — das weiß ich nicht genau —, mindeſtens aber ein Parteifreund des Herrn Kollegen Hirſch befunden hat, der es nicht für angezeigt gehalten hat, auch nur einen Ton gegen dieſe Beſchlußfaſſung zu ſagen. Stadto. Hirſch: Meine Herren, ob meine Auf⸗ faſſungsgabe Herrn Jolenberg imponiert oder nicht, iſt mir herzlich Kaent Ich habe lediglich der Anſicht Ausdruck gegeben, daß Herr Kollege Jolen⸗ berg als Leiter der Wahlhandlung einen Verſtoß ge⸗ macht hat, wie er vielleicht bisher einzig in Char⸗ lottenburg, überhaupt in jeder Großſtadt daſtehen wird. (Ruf: Na, na!) Herr Kollege Jolenberg tut ſehr aufgeregt, daß ich ihm zugerufen habe, er möchte den Namen des ſo⸗ zialdemokratiſchen Beiſitzers nennen. Dazu habe ich wohl ein Recht. Denn wenn wir nicht den Namen wiſſen, können wir nicht wiſſen, ob es nicht ein Herr iſt, der ſich nur als Sozialdemokrat vorgeſtellt hat. (Heiterkeit und Zurufe.) — Es gibt ſolche Leute. (Erneute Zurufe und große Heiterkeit.) Ich habe aber auch aus dem Grunde gern denNamen erfahren wollen, um zu wiſſen, ob es nicht vielleicht ein einfacher Arbeiter iſt, der zum erſtenmal bei einem ſolchen Wahlgeſchäft zugegen war und natür⸗ lich einen heidenmäßigen Reſpekt hat, wenn ein Stadtverordneter daſteht und ſagt: wir wollen den und den Beſchluß faſſen. Das wird doch Herr Kollege Jolenberg nicht beſtreiten wollen, daß wir durch ſeine Schuld in dieſe für alle gewiß unangenehme Situation hineingeraten ſind. Herr Kollege Meyer hat mit ſeinem Beiſpiel durchaus unrecht. Wenn ein Landrat einen Wahl⸗ aufruf zugunſten eines konſervativen Kandidaten erläßt, ſo erklärt der Reichstag auch nicht ohne weite⸗ res die Wahl für ungültig, ſondern er kaſſiert nur die Stimmen in dem betreffenden Wahl⸗ bezirk, wo der Aufruf verbreitet worden iſt, und dann prüft er nach, ob nunmehr für den Kandidaten noch eine Mehrheit vorhanden war. Genau das will ich hier. Ich verlange, daß einmal nachgeprüft wird, wieviel Wähler denn eigentlich durch dieſes unver⸗ antwortliche Vorgehen des Wahlvorſtehers um ihr Wahlrecht gebracht worden ſind. (Zuruf bei den Liberalen.) — Das läßt ſich ſehr leicht nachprüfen, indem man 1gt. eingeſchriebenen Wähler vorlädt und ſie ragt. (Heiterkeit.) — Meine Herren, wenn ich mein Recht verfolgen will, dann verfolge ich es bis zum letzten Atemzuge, dann ſcheue ich auch nicht davor zurück, einen ſolchen Antrag zu ſtellen. Man ſchleudert einfach die vag⸗ ſten Behauptungen in die Welt hinaus, ſagt: es ſind ſo und ſo viele Wähler um ihr Wahlrecht ge⸗ kommen, iſt aber nicht imſtande, die Namen dieſer Wähler zu nennen. Solange dieſe Wähler nicht namhaft gemacht worden ſind, ſolange beſtreite ich, daß ſoviele Wähler um ihr Wahlrecht gekommen ſind, daß das Reſultat dadurch beeinflußt worden iſt. Es iſt bereits in früheren Debatten darauf hin⸗ gewieſen worden, daß möglicherweiſe 10, 20 Wähler umgekehrt ſein können, die aber vielleicht nachher mit einer Legitimation wiedergekommen ſind. Das hat auch Herr Kollege Jolenberg in den erſten De⸗ batten über dieſe Frage nicht beſtritten. (Zuruf.) 1. — Ich glaube nicht daran, daß derjenige, der ohne eine ſchriftliche Legitimation zum Wahlvorſteher geht und darauf aufmerkſam gemacht wird, daß er eine ſolche haben müſſe, dann nicht wiederkommt mit einer Legitimation, die er ſich beſorgt hat, wenn ihm daran liegt, das Wahlrecht auszuüben. Gerade der Umſtand, daß die Herren trotz eifriger Bemühung nur vier Leute ausfindig gemacht haben, iſt für mich ausſchlaggebend; der beweiſt eben, daß tatſächlich