trotz des Verſtoßes des Wahlvorſtehers doch das Wahl⸗ reſultat nicht beeinflußt iſt. Herr Kollege Holz ſagte, die Stadtverordneten⸗ verſammlung hätte kein Intereſſe daran, die Sache zu verfolgen. Ich glaube, die Stadtverordneten⸗ verſammlung hat doch ein lebhaftes Intereſſe daran. Wir haben einmal ein Intereſſe daran, zu erfahren, ob denn tatſächlich ein ſo großer Verſtoß vorliegt, daß deshalb die Wahl an und für ſich für ungültig erklärt werden muß. Iſt das der Fall, dann haben wir weiter ein Intereſſe daran, den Magiſtrat zu erſuchen, in Zukunft Informationen für die Herren Wahlvorſteher herauszugeben, aus denen jeder Wahlvorſteher geſcheit wird, ſo daß nicht wieder der⸗ artige Verſehen vorkommen. Alſo ein Intereſſe haben wir zweifellos. Ich möchte Sie bitten, ſich auf denſelben Stand⸗ punkt zu ſtellen, den Sie im Dezember eingenommen haben, und nicht heute das ſehr richtige Urteil, das Sie damals gefällt haben, wieder umzuſtoßen, ohne daß auch nur ein einziges neues Moment hinzuge⸗ kommen iſt. vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Das Wort hat jetzt Herr Kollege Meyer. — Ich mache darauf aufmerkſam, daß es , 11 Uhr iſt. Stadtv. Meyer: Ich werde mich angeſichts der Tatſache, die der Herr Vorſteher feſtgeſtellt hat, auf eine kurze Bemerkung beſchränken. Herr Kollege Hirſch hat durch die ſcheinbare Widerlegung meines Vergleiches nur beſtätigt, daß er in jeder Beziehung zutrifft. Die konſer⸗ vativen Stimmen, die nämlich in dem Vergleichs⸗ falle dem Gewählten abgezählt werden, werden nicht nur dann abgezählt, wenn jeder ein⸗ zelne konſervative Wähler erklärt: ich habe deshalb konſervativ gewählt, weil der Landrat als Landrat die Empfehlung unterſchrieben hat—, ſondern man unterſtellt die Möglichkeit, daß die ſämtlichen konſervativen Wähler konſervativ ge⸗ wählt haben, und wegen dieſer Möglichkeit werden alle konſervativen Stimmen abgerechnet. Indem wir hier nur annehmen, daß es ſich um mehr als vier Wähler handelt, ziehen wir einen weit weniger kühnen Schluß, als derjenige iſt, der in jenen Fällen erfolgt und, wie Herr Kollege Hirſch zu meiner Freude beſtätigt hat, im Reichstage alle Fraktionen, zum mindeſten aber ſeine Geſinnungsgenoſſen wie die meinigen, dazu veranlaßt, die betreffenden für den gewählten Kandidaten abgegebenen Stimmen für ungültig zu erklären. 14 (Rufe: Schluß!) Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren, wenn Herr Dr Borchardt hier die Sache vertreten hätte, ſo würde er geſagt haben: bei 1 . kümmere ich mich nicht darum, um welche Partei⸗ angehörigkeit es ſich handelt. In dieſem Falle hat — da ich Mathematiker bin, ſo gehe ich auf die Zahlen ein — der Stadtverordnete Flemming — ſo würde Herr Kollege Borchardt . haben — 44. (Heiterkeit) 843 Stimmen erhalten: die abſolute Majorität war 841; vier Stimmen ſind nach der Erklärung des Wahlvorſtehers event. nicht abgegeben worden, folglich iſt es nicht ſicher, ob der Betreffende wirklich gewählt worden wäre, wenn die vier Stimmen abgegeben worden wären. So würde Herr Kollege Borchardt, glaube ich, geſprochen haben, wenn er in der Sache das Wort genommen hätte, ſeinen ſonſtigen Gepflogenheiten nach. Meiner Anſicht entſpricht das durchaus, auch die Anſicht meiner Fraktion war im November vorigen Jahres die gleiche. Ich habe damals nicht begreifen können, daß ein Teil der liberalen Fraktion dieſe Wahl für gültig erklären konnte. Ich muß ſagen, vom rein formellen Stand⸗ punkt liegt hier ein ſolcher Verſtoß vor, daß die Wahl als ungültig erklärt werden muß. Der Bezirks⸗ ausſchuß hat ſich, wie ich ſehe, auch glattweg auf denſelben Standpunktgeſtellt, und da wir annehmen, daß das Oberverwaltungsgericht dasſelbe tun wird, ſo haben wir gar keine Veranlaſſung, die Berufung aufrechtzuerhalten. Wir werden unſererſeits gegen die Aufrechterhaltung der Berufung ſtimmen. Stadty. Holz: Meine Herren, das Einver⸗ nehmen zwiſchen dem Herrn Kollegen Stadthagen und der Sozialdemokratie, wenigſtens in den Gründen, wird hoffentlich einige von den Kollegen des Herrn Hirſch bewegen, ſich unſerem Antrag anzuſchließen, (Rufe bei den Sozialdemokraten: Nein!) und das, glaube ich, können Sie ganz ruhig tun. Denn erſtens wiederhole ich, daß die Stadt abſolut kein Intereſſe an der Löſung dieſer Frage hat, zumal wir alle darüber einig ſind, daß ein Verſtoß porliegt. Daß bei zukünftigen Wahlen nicht ſo ver⸗ fahren werden ſoll, das iſt ganz klar. Ich verſtehe die Logik des Herrn Hirſch nicht, wenn er auf der einen Seite Herrn Kollegen Jolenberg fortge⸗ ſetzt angreift und ſagt: ein ſolcher Vorſtoß wie der vorliegende iſt noch garnicht dageweſen — und trotzdem zu dem Ergebnis kommt, die Wahl für gültig zu erklären. Was die Umfrage anbetrifft, ſo verweiſe ich auf die Gründe des vorliegenden Urteils. Dieſe Gründe können nicht anders lauten, auch wenn das Obernerwaltungsgericht noch einmal zur Ent⸗ ſcheidung . 1 , wird. Es heißt in dem ent⸗ ſcheidenden Teile des vorliegenden Urteils: Selbſt wenn der Bellagte behauptet, daß nur vier Wähler wegen Mangels einer ſchrift⸗ lichen Legitimation zurückgewieſen worden ſind, ſo muß doch angenommen werden, daß noch andere Wahlberechtigte uſw. zurück⸗ gewieſen worden wären, und das müſſen wir nach Lage der Sache, nach der Erklärung von Herrn Kollegen Jolenberg unter allen Umſtänden annehmen. Deshalb bitte ich, es bei unſerem Antrage bewenden zu laſſen. Borſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Es iſt ein aoch qie ma eingebracht worden. Es fehlt aber noch die nötige Zahl von Unterſchriften. Der An⸗ trag iſt nur von 5 Mitgliedern unterſchrieben worden, er bedarf aber der Unterſtützung von 10 Mit⸗ gliedern. Wird der Schlußantrag noch von anderen Mitgliedern unterſtützt? (Die Unterſtützung erfolgt.) — Dann iſt die Unterſtützung ausreichend. Wir ſtimmen zunächſt über den luß ab. Gemeldet hat ſich noch zum Wort Herr meleß Hirſch. 8c ſtelle der Verſammlung anheim, ob ſie ihn no anhören will. (Stadtv. Hirſch: Ich verzichte!) — Herr 7 Hirſch verzichtet. Die Rednerliſte iſt dann erſchöpft und der Schluß der Debatte von ſebſt eingetreten.