einem Wortlaut gefaßt, der jeden Zweifel aus⸗ gezwängt worden ſind, hat die Aula eine Raum⸗ ſchließt. Der Wortlaut iſt nicht in den Druckſachen verzeichnet, weil die Sache ſo neu iſt, daß dies nicht möglich war. Ich darf Ihnen die darüber abge⸗ gebene Erklärung vorleſen; ſie lautet: Namens der Berlin⸗Charlottenburger Stra⸗ ßenbahn⸗Aktiengeſellſchaft erkennen wir an, daß durch die im § 5 des vorbezeichneten Ver⸗ trages erfolgte Vereinbarung eines Durch⸗ fahrtsrechteszu Gunſten der Berlin⸗Charlotten⸗ burger Straßenbahn⸗Aktiengeſellſchaft das Recht der Stadtgemeinde auf Benutzung des Durchfahrtsraumes und der Durchfahrt ſelbſt nicht ausgeſchloſſen, ſondern vorbehalten iſt. Die Sache iſt alſo nun ſo abſolut klar, daß ich glaube, wir haben keinerlei Veranlaſſung zu weiteren Moni⸗ tas. Wir können demnach die Magiſtratsvorlage annehmen. Sie ſetzt ſich aus den vier Teilen zu⸗ ſammen, die ich nochmals wiederholen darf: a) dem Ankauf eines Grundſtückſtreifens uſw. nach Maß⸗ gabe des Kaufvertrages wird zugeſtimmt; b) der Kaufpreis von 2884 ℳ iſt dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen; c) der veränderten Grundrißſkizze, die ich vor 14 Tagen beſprach, für den neu zu errich⸗ tenden Vorderbau auf dem Grundſtücke der Fa⸗ milienhäuſer wird zugeſtimmt, und d) die Mehr⸗ koſten für dieſen Bau im Betrage von 20 000 ℳ werden aus dem Dispoſitionsfonds zur Verfügung geſtellt. Ich bitte, dieſen Magiſtratsvorſchlag an⸗ zunehmen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ma⸗ giſtrats mit großer Mehrheit, wie folgt: a) Dem Ankauf eines Grundſtücksſtreifens von etwa 62,50 qm Flächeninhalt an der Sophie⸗ Charlotten⸗Straße nach Maßgabe des Kauf⸗ vertrages vom 10. Juni 1908 wird zuge⸗ ſtimmt. Der Kaufpreis von rund 2884 ℳ iſt dem Dis⸗ poſitionsfonds zu entnehmen. Der veränderten Grundrißſkizze für den neu zu errichtenden Vorderbau auf dem Grund⸗ ſtück der Familienhäuſer wird zugeſtimmt. d) Die Mehrkoſten für den Bau im Betrage von 20 000 ℳ werden aus dem Dispoſitionsfonds zur Verfügung geſtellt.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Punkt 9 der Tagesordnung: b) 297 Vorlage betr. Bau einer Gemeindedoppelſchule auf Weſtend. — Druckſache 281. Berichterſtatter Stadtv. Wolffenſtein: Meine Herren, der Entwurf für die Gemeindedoppelſchule, der im Maßſtabe 1: 100 ausgearbeitet worden iſt, liegt Ihnen vor. Die Veränderungen, die das Projekt erfahren hat, ſind ziemlich unbedeutend. Es handelt ſich um eine etwas gegen das Vor⸗ projekt veränderte Kloſettanlage und um eine Milch⸗ ausgabe, die eine andere Lage erhalten hat. Was den Entwurf im ganzen anbetrifft, ſo kann ich nur ſagen: er iſt mit einer wahren Raffiniertheit aus⸗ gearbeitet, um alles unterzubringen, was im Programm gefordert war. Meiner Anſicht nach iſt das Grundſtück für Anforderungen des Pro⸗ gramms zu klein. Dadurch, daß alle Haupträume, wie Turnhalle, Aula, Phyſikſäle, Haushaltungs⸗ ſchule und Zeichenſäle in einen Bauteil hinein⸗ geſtaltung erfahren, welche zu wünſchen übrig läßt, aber in keiner Weiſe mehr zu verbeſſern iſt. Die Koſten des Baues haben ſich gegenüber dem Anſchlage etwas vermehrt; ſie waren früher auf 860 000 ℳ veranſchlagt und ſollen jetzt 896000 ℳ betragen. Zu dieſen reinen Baukoſten kommen noch 18 000 ℳ Kanaliſationsbeitrag, ſo daß die Geſamt⸗ ſumme mit 914 000 ℳ ausläuft. An reinen Bau⸗ koſten entfallen auf das Kubikmeter 22 ℳ. Das iſt kein zu hoher Preis. Ich möchte Sie bitten, im großen und ganzen der Vorlage zuzuſtimmen, wenn auch einzelne kleine Abänderungen noch ge⸗ macht werden müſſen, nicht nur was den vorderen Bau an der Straße 25 betrifft, ſondern auch einzelne Teile der Faſſade, die in der Architektur noch einer Umänderung bedürfen. Ich beantrage alſo, meine Herren, daß Sie der Vorlage zuſtimmen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Dem Bau einer Gemeinde⸗Doppelſchule auf dem ſtädtiſchen Grundſtück auf Weſtend zwiſchen Kaſtanienalle und Straße 25 (Band 59 Blatt 2440) wird nach dem vorgelegten Hauptentwurf nebſt Koſtenanſchlag zuge⸗ ſtimmt. 2. Die Koſten in Höhe von 914 000 ℳ ſind aus den im Ord. des Haushaltsetats Kapitel vII für den Bau von Gemeindeſchulen vorge⸗ ſehenen Mitteln zu beſtreiten.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Punkt 10 der Tagesordnung: Borlage betr. überlaſſung eines Grundſtücks an die Rudolf Höhne ſche Stiftung. — Druckſache 282. Berichterſtatter Stadtv. Jachmann: Meine Herren, mit ſeinem Teſtament vom Oktober 1878 hat der am 29. Januar 1882 verſtorbene Charlotten⸗ burger Bürger Rudolf Höhne beſtimmt, daß nach dem Tode ſeiner Ehegattin, welcher lebenslänglich der Nießbrauch ſeines geſamten Nachlaſſes, ſoweit er nicht durch Legate abſorbiert iſt, zufallen ſollte, zur Errichtung einer Rudolf⸗Höhne⸗Stiftung Ver⸗ wendung finde. Zweck der Stiftung iſt die Unter⸗ ſtützung unbemittelter Perſonen beiderlei Ge⸗ ſchlechts im Alter von mindeſtens 60 Jahren durch Wohnung und Geldgaben. Bevorzugt ſollen Per⸗ ſonen werden, welche mit dem Erblaſſer Rudolf Höhne gemeinſame Aſzendenten haben. Die Unter⸗ ſtützten müſſen — das iſt im Statut ausdrücklich be⸗ ſtimmt — in Charlottenburg wohnen. Lebens⸗ ſtellung, Konfeſſion und politiſche Anſichten der Hilfeſuchenden ſollen keinerleiUnterſchied begründen. Den jeweils aus 3 Perſonen beſtehenden Vor⸗ ſtand bildeten zunächſt die drei Teſtamentsvoll⸗ ſtrecker des Erblaſſers, die inzwiſchen durch Todes⸗ fälle und anderweitige Umſtände erſetzt worden ſind. Als Aufſichtsbehörde iſt ſtatutenmäßig der Magiſtrat von Charlottenburg eingeſetzt worden und als Oberaufſichtsbehörde der Herr Regierungs⸗ präſident in Potsdam. Durch Erlaß vom 9. April 1888 hat die Stiftung die Königliche Genehmigung erhalten, und es ſind ihr auch auf Grund des ein⸗ gereichten Statuts die Rechte einer ee, Perſon verliehen worden. 751 1 3177312