—— 3572 Am 14. Dezember 1906 iſt nun die Ehefrau des Erblaſſers geſtorben, und die Stiftung konnte ſomit ihrem Zwecke entgegengeführt werden. Außer einem Beſtande von Wertpavieren und Hypotheken im Geſamtbetrage von 375 580 ℳ gehört zu dem Vermögen der Stiftung ein an der Ecke der Goethe⸗ und Schlüterſtraße belegenes Grundſtück. Auf dieſem Grundſtück ſollte nach der Abſicht des Stifters mit einem Koſtenaufwande von ca. 120 000 ℳ ein Hoſpital erbaut und aus den Zinſen des verbleibenden Vermögensbeſtandes an die in dem Hoſpital Aufgenommenen Unterſtützungen durch Geld uſw. gegeben werden. Das Grundſtück iſt bei der Errichtung der Stiftung mit 60 000 ℳ bewertet worden; im Jahre 1904 iſt es nach einer vorliegenden Taxe bereits mit 248 325 ℳ einge⸗ ſchätzt worden, und nach der diesjährigen Veran⸗ lagung zur Gemeindegrundſteuer iſt der Wert mit 280 000 ℳ. angenommen. Nach Abzug der Her⸗ ſtellungskoſten des Hoſpitalgebäudes mit allen Ein⸗ richtungen gemäß den aus dem Teſtament übrigens ziemlich genau vorgeſchriebenen Anweiſungen würde noch ein Betrag von ungefähr 200 000 ℳ— des Stiftungskapitals verbleiben. Die hieraus fließenden Revenüen — unter Zugrundelegung eines Zinsſatzes von 4%, alſo ca. 8000 ℳ — würden aber kaum ausreichen, um außer der inneren und äußeren Inſtandhaltung des Gebäudes, dem vor⸗ geſehenen Gehalte des Hauswarts und ſeiner Ehe⸗ frau und den ſonſtigen Verwaltungskoſten, den Hoſpitaliten das ſtatutenmäßige Mindeſtmaß an Unterſtützung und Geſchenken zuzuwenden. Ohne eine Vermehrung des Stiftungsvermögens iſt, wenn man den zeitlich veränderten wirtſchaftlichen Verhältniſſen Rechnung trägt, der Zweck der Stif⸗ tung nur höchſt unvollkommen, jedenfalls nicht in dem vom Stifter gewollten Sinne, zu verwirk⸗ lichen. Anders, wenn das Stiftungsgrundſtück verkauft werden kann, um aus dem Erlös das Ver⸗ mögen zu vergrößern. Der Vorſtand der Stiftung iſt infolgedeſſen an den Magiſtrat als Aufſichtsbehörde mit dem An⸗ trage herangetreten, das Grundſtück veräußern zu dürfen, und hat gleichzeitig die Bitte ausgeſprochen, der Stiftung ſchenkungsweiſe ein ſtädtiſches Grund⸗ ſtück zu überlaſſen und auf einem ſolchen etwa zu ſchenkenden Grundſtücke ein Erbbaurecht unentgelt⸗ lich zu beſtellen. Auf dieſem Gelände würde als⸗ dann das in der Stiftung vorgeſehene Hoſpital⸗ gebäude zu errichten ſein. Aus der Vorlage des Magiſtrats erſehen Sie, meine Herren, daß der Magiſtrat geneigt iſt, dieſem Antrage zuzuſtimmen, wozu er als Aufſichtsbehörde der Stiftung ohne weiteres berechtigt iſt. Bezüglich des zweiten Punktes hat der Magiſtrat der Stadtverordneten⸗ verſammlung die in Rede ſtehende Vorlage zur Beſchlußfaſſung unterbreitet. Das in Ausſicht genommene Grundſtück liegt in Weſtend zwiſchen Ebereſchen⸗ und Rüſternallee, hat einen Flächeninhalt von etwa 2543 qm und ſoll unter folgenden Bedingungen der Rudolf⸗ Höhne⸗ 410 übereignet werden: 1. Das Rückfallrecht bleibt für den Fall vorbe⸗ halten, daß die Stiftung das Grundſtück nicht uſtellen 3. be G, nebſt Koſtenanſchlag für das auf dem Grundſtück zu errichtende Stif⸗ tungsgebäude iſt vom Magiſtrat zu geneh⸗ migen; 3. die Satzung der Stiftung iſt dahin zu ändern, daß dem Vorſtande ſtets ein Mitglied des Magiſtrats angehören muß. Das Grundſtück iſt von unſerer Grundeigen⸗ tumsdeputation meines Erachtens angemeſſen mit 600 ℳ pro Rute bewertet worden. Der Magiſtrat iſt von der Erwägung ausgegangen, daß ein Hoſpitalgebäude wie das geplante, beſſer in ruhiger, möglichſt freier Lage mit guter, friſcher Luft er⸗ richtet wird — eine Bedingung, die bei dem Stif⸗ tungsgrundſtück an der Ecke der Goethe⸗ und Schlüterſtraße nicht zutrifft; denn dasſelbe iſt im Laufe der Jahre vollſtändig mit drei⸗ und mehr⸗ ſtöckigen Häuſern eingebaut worden und liegt faſt im Herzen von Charlottenburg an Straßen, deren Verkehr ſich immer mehr entwickelt. Anderſeits würde auf dem ſtädtiſchen Grundſtück in Weſtend ein entſprechend größeres Gebäude errichtet werden können, ſodaß die Wohltat der Stiftung auch einem entſprechend größeren Kreiſe von Bedürftigen zu⸗ gänglich gemacht werden kann. Es würde aber auch die Stadt in der Lage ſein, auf dieſe Weiſe das ſtädtiſche Bürgerhaus weſentlich zu entlaſten. Die Stiftung erfüllt ja an ſich Aufgaben, die im all⸗ gemeinen zu den Aufgaben gehören, die auch die Stadt zu erfüllen hat; infolgedeſſen iſt es durchaus richtig, wenn hier die Stadt ſich gewiſſermaßen mit der Stiftung zu vereinigen ſucht. Den vom Magiſtrat der Stiftung auferlegten Bedingungen ſich zu unterwerfen, hat der Vorſtand ſich bereit erklärt, und es iſt, wie aus den Akten her⸗ vorgeht, vorgeſehen, die Statuten dahin zu ändern, daß die Zahl der Vorſtandsmitglieder nicht nur um 1, ſondern um 2, alſo auf 5 Mitglieder erhöht werden ſoll: darunter aber ſoll ſich unter allen Umſtänden ein Mitglied des Magiſtrats befinden. Als Dele⸗ gierter hierfür iſt, wenn ich recht unterrichtet bin, der Vorſitzende der ſtädtiſchen Armendirektion, Herr Stadtrat Samter, in Ausſicht genommen. In der Überzeugung, daß mit der Errichtung eines ſolchen Hoſpitalgebäudes auf einem ſtädtiſchen Grundſtücke den Intereſſen der Stadt gedient wird, bitte ich Sie, meine Herren, der Magiſtratsvorlage zuzuſtimmen; wir werden damit fraglos im Sinne des Stifters handeln. Meine Herren, ich möchte meine Auseuugen nicht ſchließen, ohne beſonders hervorgehoben zu haben, daß die Rudolf⸗Höhne⸗Stiftung dem bei Er⸗ richtung ſeines Teſtaments bewieſenen Gemeinſinn eines Charlottenburger Bürgers ihre Entſtehung verdankt. Charlottenburg iſt, wie Sie wiſſen, eine oft als reich bezeichnete, aber an Stiftungen immer noch recht arme Stadt. Möchten ſich doch noch manche unſerer Mitbürger bereit finden laſſen, be⸗ ſonders aus dem Kreiſe der vielen mit Glücksgütern reich geſegneten, durch ähnliche teſtamentariſche Be⸗ ſtimmungen oder noch beſſer ſchon bei Lebzeiten der Stadt zu helfen, den mit dem ſtetigen Wachſen der Bevölkerung auch ſtetig wachſenden Anforderungen auf dem großen Gebiete der Wohlfahrtspflege in möglichſt weitem umiange⸗ gerecht werden zu können. ere zu dem ſtiftungsmäßigen Zwecke ver⸗ wendet; dieſe Bebinguna⸗ At, Gteen 4 Bravo 7 (Die Deratun wird geſcheſen. Die Fer⸗ ſammlung beſchließt 11 , nach⸗ e 77— des Magiſtrats, wie folgt: 1 414