—. 333 —— Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, zu dem letzten Satze des Herrn Stadtv. Otto möchte ich doch noch einen kleinen Vorbehalt machen. Herr Stadtv. Otto ſagte: Provinzialſchulkollegium und Regierung haben die Beſchlüſſe anſtandslos ge⸗ nehmigt, und infolgedeſſen ſei die Schwierigkeit be⸗ hoben. Als der Magiſtrat die Mitteilung machte, die Herr Stadtv. Otto ſoeben verleſen hat, lagen nur mündliche bzw. telephoniſche Geſpräche über die Angelegenheit vor, aus denen allerdings der Magiſtrat die Überzeugung gewonnen hat, daß die Schwierigkeiten beſeitigt ſeien. Dokumentariſche Unterlagen dafür fehlten aber. Dieſe ſind, teil⸗ weiſe wenigſtens, inzwiſchen eingegangen, ſoweit das Provinzialſchulkollegium dabei beteiligt iſt, welches unter dem 24. Juni verfügt hat: Gegen die auf Grund des Gemeindebe⸗ ſchluſſes vom 15. April /8. Mai d. J. er⸗ laſſenen, von dem Herrn Bürgermeiſter Matting hier vorgelegten Beſtimmungen des Magiſtrats vom 18. Mai d. I. haben wir, ſoweit ſie die Bewilligung von Teuerungs⸗ zulagen, 150 bis 300 ℳ, an Beamte und Lehrer der höheren Lehranſtalten und höheren Mädchenſchulen betreffen, unſererſeits nichts zu erinnern. Damit iſt, ſoweit das Provinzialſchulkollegium be⸗ teiligt iſt, allerdings die Angelegenheit vollſtändig anſtandslos erledigt. Nicht ganz ſo dürften die Verhältniſſe der Königlichen Regierung gegenüber liegen, von wel⸗ cher heute folgende Depeſche eingegangen iſt: Genehmigung für Teuerungszulage an Lehrer für frühere nachträglich und für jetzige erteilt. Verfügung folgt. Regierung. Es wird der Eingang dieſer Verfügung abgewartet werden müſſen, ehe der Magiſtrat zu der Frage, ob die nachträgliche Genehmigung zu den früheren Teuerungszulagen, die wir gar nicht erbeten haben, wirklich nötig geweſen iſt, wird Stellung nehmen können. Ich möchte hier nur feſtſtellen, daß der Magiſtrat auf dem Standpunkt ſteht, daß eine ſolche Genehmigung nicht nötig ſei, und dieſen auch der Königlichen Regierung gegenüber vertreten wird; wir ſind nach wie vor der Meinung, daß die früheren Teuerungszulagen, die nichts weiter waren als gewiſſe, auf genereller Unterlage gewährte Unterſtützungen an die Lehrer, die wir für unter⸗ ſtützungsbedürftig hielten, und zwar auch nur an einen Teil derſelben, ebenſowenig der Beſtätigung unterliegen wie eine Unterſtützung, die wir auf beſonderen Antrag an einen beſtimmten Lehrer oder eine Anzahl derſelben bewilligen. Sollte dieſer Standpunkt, wie geſagt, in der Verfügung der Königlichen Regierung irgend einem Zweifel unterzogen werden, ſo werden wir uns über dieſe Frage ſicher mit der Königlichen Regierung des weiteren auseinanderſetzen müſſen. Das beein⸗ flußt aber zweifellos nicht die Frage, die jetzt hier akut iſt, ob die gegenwärtigen Teuerungszulagen nunmehr ausgezahlt werden dürfen. Ich glaube, nach dieſer 9 7 ſind auch 4404 die 121. beſeitigt. 27 (orvo 4 423 . erſanmung mmmt vemen — 10 Vvorſteher-etellv. r. og vo 7 erledigt 11 3111 4 1111214 der Unterſchied mit dem erſten Wir kommen nun zu Punkt 13 der Tages⸗ ordnung: Mitteilung betr. Gewährung eines feſten Ein⸗ kommens an Hilfslehrerinnen. — Druckſache 284. Stadtv. Vogel 1: Meine Herren, meine Freunde ſind einigermaßen überraſcht geweſen, jetzt eine Vorlage vom Magiſtrat zu bekommen, worin er ganz andere Anſichten ausdrückt als vor 8 Tagen. Vor 8 Tagen hatte er ſehr treffend die Übelſtände hervorgehoben, die daraus entſtehen, wenn Hilfslehrerinnen darauf angewieſen ſind, durch Privatſtunden uſw. ihr Einkommen zu er⸗ höhen, daß dadurch ihre Arbeitskraft und der Unterricht leide. In der heutigen Vorlage iſt davon nicht mehr die Rede. Es wird nur von der Not⸗ wendigkeit, daß die Hilfslehrerinnen ſich im erſten Jahre durch Hoſpitieren vorbereiten, geſprochen, aber der Bedürftigkeit, der unzureichenden Ein⸗ nahmen nicht gedacht. Dieſe iſt aber doch im erſten Jahre mindeſtens ebenſo vorhanden wie in den folgenden Jahren. Es iſt notwendig, ihnen die nötige Muße zu geben, damit ſie ſich für ihren Beruf durch Hoſpitieren uſw. entſprechend vor⸗ bereiten. Daß der Magiſtrat hier ſo ängſtlich iſt, auch im erſten Jahre die 75 ℳ zu bewilligen, iſt um ſo mehr zu verwundern, als der Magiſtrat bei anderen ſtädtiſchen Beamten viel Auskömmlicheres geboten hat. Ich will gar nicht von männlichen ſtädtiſchen Beamten reden, ich will nur auf die Be⸗ ſtimmungen für die ſtädtiſchen Schweſtern hin⸗ weiſen, die im Krankenpflegedienſt ſtehen. Da handelt es ſich um Schülerinnen, die gar keine Vorbildung haben. Sie bekommen aber ſogleich, wenn ſie als Schülerinnen eintreten, vollſtändig freie Wohnung, Beköſtigung, Wäſche, Kleidung, Heizung, Beleuchtung und auch eventuell freie ärztliche Behandlung. Dabei bekommen dieſe Schülerinnen im erſten halben Jahr noch ein monatliches Taſchengeld von 10 ℳ, im zweiten Halbjahr 15 ℳ. Im zweiten Jahre bekommen ſie als Probeſchweſtern gleich 30 ℳ. reſp. 360 ℳ pro Jahr, und ſpäter, wenn ſie als Schweſtern angeſtellt werden, ſteigt ihr monatliches Einkommen auf 35 und 50 ℳ neben vollſtändig freier Station. Das iſt doch ein ganz anderes Einkommen. Ob die Dienſte dieſer Schweſtern höher zu bewerten ſind als die der Hilfslehrerinnen, iſt wohl ſchwer zu entſcheiden. Seinerzeit iſt auch von der Ver⸗ ſammlung die vom Magiſtrat in die Vorlage für die Krankenſchweſtern hineingebrachte Heirats⸗ klauſel abgelehnt worden, und dieſer Ablehnung hat dann der Magiſtrat nicht widerſprochen. Ich glaube, die Folge der ablehnenden Haltung des Magiſtrats gegenüber den Hilfslehrerinnen würde nur ſein, daß unbemittelte Mädchen ſich dieſem Berufe nicht mehr zuwenden können; denn ſie können nicht beſtehen, wenn ſie nicht ein ge⸗ nügendes Einkommen haben; ſie müſſen ſich nach etwas anderem umſehen. Es wird gewiſſermaßen dadurch e i n Privilegiumfürdie Wohl⸗ habenden geſchaffen, ebenſo wie für die ſtaat⸗ lichen Beamten im Juſtizdienſt durch die Nicht⸗ beſoldung der Gerichtsaſſeſſoren, Referendare und Privatdozenten. Unbemittelte werden von dieſen Stellungen abgehalten, ſie mögen noch ſo tüchtig ſein. Dieſen Standpunkt wird doch der Magiſtrat nicht einnehmen wollen. e hoffe ich, daß ahre nicht gemacht