— 869 —— werden wird. Das iſt eine Zurückſetzung und ge⸗ ſcheidene Minimum hätte man ihnen wohl gönnen wiſſermaßen ein Zug, der den Lehrerinnen alle Luſt nehmen würde, in ſtädtiſchen Dienſt zu treten. Ich hoffe, der Magiſtrat wird doch noch unſerm Be⸗ ſchluſſe beiſtimmen, auch für ſie im erſten Jahre 75 ℳ zu garantieren. Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, wenn es zuträfe, daß der Magiſtrat mit der Mitteilung, die er Ihnen heute gemacht hat, ſich ſo in Wider⸗ ſpruch zu ſeiner früheren Vorlage geſetzt hätte, wie Herr Stadtv. Vogel es annimmt, ſo wäre es ja wohl möglich, daß der Magiſtrat jetzt einen gleichen Sprung machte und wieder auf die andere Seite hinüberſpränge. Ich halte das für vollſtändig aus⸗ geſchloſſen. Ich bin der Überzeugung, daß das Vor⸗ gehen des Magiſtrats von Anfang bis zu Ende wollſtändig konſequent geweſen iſt. Es iſt die Auf⸗ faſſung, die heute in unſerer ſchriftlichen Mit⸗ teilung niedergelegt worden iſt, auch neulich ſchon vom Dezernenten mündlich ausgeführt worden. In der heutigen Mitteilung iſt Ihnen mitgeteilt worden, daß auch in der Schuldeputation die An⸗ gelegenheit eingehend geprüft und daß auch dort der Standpunkt vertreten worden iſt, der heute zum Ausdruck gelangt. Ich möchte deshalb be⸗ ſtimmt hier feſtlegen, daß die Vermutung des Herrn Stadtv. Vogel, daß der Magiſtrat in der Zwiſchenzeit ſeine Anſicht geändert oder von An⸗ fang an nicht klar zum Ausdruck gebracht habe, nicht zutrifft. Deshalb möchte ich auch von vorn⸗ herein erklären, daß es mir als völlig ausgeſchloſſen erſcheint, daß der Magiſtrat nun etwa noch einmal dieſen ſeinen Standpunkt ändern könnte. Die Gründe, die ihn zu dem Standpunkt geführt haben, ſind meiner Anſicht nach in durchaus überzeugender Weiſe in unſerer Mitteilung niedergelegt. Ich möchte mich daher enthalten, weiter darauf ein⸗ zugehen. Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren, wenn auch meine Freunde in der vorigen Sitzung beantragt haben, über die Magiſtratsvorlage hin⸗ auszugehen und den Lehrerinnen ſchon im erſten Jahre 75 ℳ Minimalfixum zu gewähren, und die Mehrheit dieſer Verſammlung ſich dem ange⸗ ſchloſſen hat — in den Zeitungen war allerdings das Gegenteil berichtet —, ſo werden wir, glaube ich, doch heute nicht geneigt ſein, aus dieſem Anlaß einen Konflikt mit dem Magiſtrat herbeizuführen. So wichtig iſt dieſe Frage allerdings nicht, wie es vielleicht nach den Ausführungen des Herrn Kol⸗ legen Vogel ſcheinen könnte. Immerhin muß ich dem Herrn Bürgermeiſter gegenüber doch auch betonen, daß mir ein Widerſpruch in der heutigen Begründung — daß der Magiſtrat unſerm Be⸗ ſchluſſe nicht beigetreten iſt — und der damaligen Begründung der Vorlage überhaupt vorzuliegen ſcheint. In der damaligen Vorlage hieß es z. B.: „Im Intereſſe der Hilfslehrerinnen liegt es, ihnen ſchon vor ihrer Anſtellung ein beſcheidenes, aber ſicheres Auskommen zu gewähren.“ Da iſt von einem beſcheidenen Auskommen die Rede, davon die Rede, wie ſchwer ſie es haben, wenn ſie nicht mal ſicher ſind, über 75 ℳd im Monat zu verfügen. Alle dieſe Ausführungen der damaligen Vorlage treffen in der Tat die Hilfslehrerinnen im erſten Jahre meines Erachtens ungefähr ebenſo, viel⸗ leicht ſogar noch mehr nach den Anſtrengungen ihrer Examina als im zweiten Jahr. Dieſes be⸗ können. 4 Nun ſtellt ſich jetzt der Magiſtrat auf den Stand⸗ punkt, gewiſſermaßen eine Scheidegrenze zwiſchen den Lehrerinnen im erſten Jahr und denen zu machen, die ſchon ein Jahr lang unterrichtet haben. Ich glaube, das iſt ein etwas bedenklicher Weg. Ich möchte es auch nicht gerade für ganz verwal⸗ tungsmäßig zutreffend erachten, wie hier von der Unterſcheidung geſprochen wird, die ſtattfinden ſoll. „Die von uns empfohlene Regelung“, ſchreibt der Magiſtrat, „ſoll dazu führen, daß vor Ein⸗ reihung in die ſtändig remunerierte Gruppe eine Prüfung über die Gewährung der Anwärterinnen ſtattfindet.“ Ja, meine Herren, das könnte beinahe ſo ausſehen, als ſollte wirklich erſt eine Prüfung nach einem Jahre ſtattfinden. Eine ſolche hat doch bisher nicht ſtattgefunden! Es könnte weiter daraus gefolgert werden, daß die Lehrerinnen nach Ab⸗ ſolvierung eines Jahres „ſtändig remunerierte“ Beamte oder Lehrerinnen werden. Das iſt meiner Anſicht nach gar nicht der Fall. Wenn ſie ſtändig remuneriert werden, dann müſſen ſie ihre Ge⸗ ſamthonorierung als Remuneration in Höhe von monatlich 100 oder 75 ℳ bekommen. So iſt es aber doch nicht, ſondern ſie werden ſtundenweiſe wie bisher bezahlt, ſie erhalten nur einen Minimal⸗ ſatz. Das iſt keine ſtändige Remune⸗ ration nach meiner Kenntnis der Verwaltungs⸗ grundſätze, das iſt nur eine Garantie für eine gewiſſe minimale Einnahme. Alſo nach verſchiedenen Richtungen ſcheint die heutige Vorlage allerdings Bedenken zu erregen, und ich würde, wenn die Majorität der Verſamm⸗ lung dem zuſtimmen würde und Ausſicht wäre, daß der Magiſtrat dem beiträte, es für wünſchens⸗ wert halten, daß wir den damaligen Beſchluß zur Durchführung bringen. Da ich aber nach den Er⸗ klärungen des Herrn Bürgermeiſters nicht glaube, daß wir mehr erreichen werden, ſo halte ich es für wichtiger, daß wir wenigſtens den Lehrerinnen vom zweiten Jahre ab dieſe Vergünſtigung er⸗ möglichen, als daß wir ein Vakuum ſchaffen. Man kann ſich nun die Frage vorlegen, ob denn durch unſere Kenntnisnahme der heutigen Mitteilung die Sache in dem eben von mir ange⸗ deuteten Sinne erledigt iſt. Mir erſcheint es ſehr fraglich; denn wir haben neulich nicht beſchloſſen, den Antrag des Magi nur mit dem Zuſatz anzunehmen, daß auch im erſten Jahre die Leh⸗ rerinnen 75 ℳ als Minimum bekommen, ſondern wir haben einen ganz neuen Beſchluß gefaßt; wir haben beſchloſſen: den Hilfslehrerinnen wird ein Mindeſteinkommen von 75 ℳ monatlich gewährt. Aber über dieſe Formfrage würde ich meinerſeits hinwegſehen, wenn der Magiſtrat glaubt — und wir werden dagegen ja keinen Widerſpruch erheben —, auf der Grundlage unſeres damaligen Beſchluſſes und der Kenntnisnahme von heute befugt zu ſein, und wenn er gewillt iſt, den Lehrerinnen vom zweiten Jahr ab ein Minimum von 75 ℳ. zu ge⸗ währen. Aus dieſen Gründen enthalten wir uns, irgend einen Antrag zu ſtellen, und würden auch von der Mitteilung einfach Kenntnis nehmen. Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, ich bin Herrn Stadtv. Dr Stadthagen außerordentlich dankbar für die Erklärung, daß er wegen dieſer Differenz es nicht zu einem Konflikt mit dem Magiſtrat will kommen laſſen. Ich kann Ihnen die