Verſicherungvabgeben, daß die Angelegenheit auch in dieſer Beziehung im Magiſtrat ſehr reiflich ge⸗ prüft worden iſt, und daß, wenn-wir nicht eben von vornherein auf dem in unſerer Mitteilung ver⸗ tretenen Standpunkt geſtanden und deſſen kon⸗ ſequente Durchführung für unbedingt geboten erachtet hätten, wir viel lieber Ihrem Beſchluſſe von neulich zugeſtimmt hätten, als Ihnen dieſe Mitteilung von heute noch zu machen. Wir haben aber geglaubt, daß die Angelegenheit ſo viel grund⸗ ſätzliche Bedentung hat, daß wir es darauf ankommen laſſen mußten, uns über die Frage mit Ihnen noch einmal auseinander zu ſetzen, wobei wir allerdings überzeugt waren, daß ſo viel gegenſeitiges Ent⸗ gegenkommen und gegenſeitiges Verſtehenwollen auf beiden Seiten vorausgeſetzt werden durfte, daß eben daraus nicht ein Konflikt entſtehen könne. Zu den Ausführungen des Herrn Stadtv. Dr Stadthagen über die formale Bedeutung dieſer unſerer heutigen Mitteilung kann ich erklären, daß ich — und mit mir der Magiſtrat — vollſtändig mit ſeiner Meinung einverſtanden bin. Der Magi⸗ ſtrat hat ſich nach Einſichtnahme des Tenors Ihres vorigen Beſchluſſes davon überzeugt, daß er nicht ohne weiteres nun das erſte Jahr ausmerzen und ſagen kann: vom zweiten Jahre an hat die Stadt⸗ verordnetenverſammlung zugeſtimmt. Wir ſind uns ſehr wohl darüber klar, daß in Ihrem Be⸗ ſchluſſe vom 17. dieſes Monats die Möglichkeit ge⸗ geben iſt, daß Sie ſagen: wenn der Magiſtrat das erſte Jahr nicht mit in Kauf nehmen will, ſo geben wir gar nichts. Wir ſind infolgedeſſen darauf vor⸗ bereitet, daß Sie heute zu dieſer Frage noch einmal Stellung nehmen, und würden es dankbar akzep⸗ tieren, wenn Sie ſich der Auffaſſung des Herrn Stadtv. Dr Stadthagen anſchließen, daß in der widerſpruchsloſen Entgegennahme unſerer Mittei⸗ lung gleichzeitig eine modifizierte Zuſtimmung zu unſerer Vorlage vom 11. dieſes Monats zu er⸗ blicken iſt. Dann darf ich allerdings noch ein paar Be⸗ merkungen dem Herrn Stadtv. Dr Stadthagen gegenüber nicht unterlaſſen, wenigſtens nicht hin⸗ ſichtlich derjenigen Ausführungen, die ſich auf den Standpunkt des Herrn Stadtv. Vogel ſtellten, daß zwiſchen unſerer heutigen Mitteilung und unſerer Vorlage vom 11. dieſes Monats doch ein gewiſſer Widerſpruch läge. Er wies darauf hin, daß wir mit beredten Worten ausgeführt hätten, man müſſe die Hilfslehrerinnen vor der Unſicherheit, daß ſie eben kein feſtes Einkommen haben, ſchützen, und das treffe ſicherlich ebenſo auf das erſte Jahr zu wie auf die folgenden Jahre. Ja, meine Herren, ſo iſt es eben nicht zu verſtehen. Unerträg⸗ lich und bedenklich wird dieſer Zuſtand der Unſicher⸗ heit erſt dadurch, daß er ſich drei bis vier Jahre hin⸗ zieht. Mit dem Bewußtſein, im erſten Jahre mit wenigen oder gar keinen Einnahmen zu rechnen, müſſen ſich die Lehrerinnen eben abfinden wie viele andere Berufe, die ſich einer gewiſſen Vor⸗ bereitungszeit unterziehen müſſen, ehe ſie zu einer Einnahme kommen. Aber daß eine Lehrerin das dritte, eventuell vierte Jahr, wenn das Unglück es will, einige Monate keine Einnahme hat, auf deren Wegfall ſie nicht mehr vorbereitet iſt, das iſt allerdings durch die Dauer ein unerträglicher Zuſtand, und darin hat der Magiſtrat geglaubt Abhilfe ſchaffen zu müſſen. Auf dieſe Weiſe dürfte der Widerſpruch aufgeklärt ſein. Über die Frage, ob die 75 ℳ, dien wir mun ge⸗ währen, eine ſtändige Dotation ſind oder nur die Garantie einer ſtändigen Einnahme, darüber möchte ich mich mit Herrn Stadtv. Dr Stadthagen nicht auseinanderſetzen. Im großen ganzen kommt es wirklich nicht darauf an, ob man ſo oder ſo inter⸗ pretiert. Nach unſerer Auffaſſung muß jedenfalls zwiſchen den Lehrerinnen im erſten Jahre und nach dem erſten Jahre ein gewiſſer Unterſchied gemacht werden. Nach meinen Erfahrungen kann ich Ihnen nur ſagen, daß es ſehr wünſchenswert iſt, daß man eine derartige Prüfung — ſie braucht nicht wie ein Rigoroſum gehandhabt zu werden — bald eintreten läßt. Wir haben Fälle gehabt, daß Lehrerinnen, die nur notdürftig den Anſprüchen der Verwaltung entſprochen haben, allmählich zwei, drei, vier, fünf Jahre teilweiſe durchgehalten worden waren, aber ſchließlich doch nicht zur An⸗ ſtellung gelangten und entlaſſen werden mußten. Nun erhielten wir aber ſchwere Vorwürfe, daß wir die Entlaſſung nicht früher vorgenommen und durch unſere Gutmütigkeit das weitere Fort⸗ kommen der Betreffenden geſchädigt hätten. Nach dem erſten Jahre wird es in Zukunft unſere Pflicht ſein, ſehr ſorgfältig darauf zu achten, ob die Lehre⸗ rinnen wirklich den Anforderungen der Schule ge⸗ wachſen ſind, und aus einer etwaigen Verneinung alsbald die nötigen Konſequenzen zu ziehen. Stadtv. Vogel I: Ich kann nicht verſtehen, warum gleich ein Konflikt entſtehen ſoll, wenn wir bei unſerer Anſicht bleiben. Wir haben unſere Anſicht in andern Fällen ſchon geändert; warum ſoll der Magiſtrat die ſeine nicht auch einmal ändern? Dann verſtehe ich nicht, warum bei den Leh⸗ rerinnen ein ſolcher Unterſchied zwiſchen der Honorierung der Leiſtung des erſten Jahres und der andern Jahre gemacht werden ſoll. Bei den Lehrern geſchieht es doch nicht; da wird doch kein Unterſchied gemacht! Auch andere Angeſtellte werden im erſten Jahre nicht in der Weiſe ge⸗ ſchädigt: z. B. die Angeſtelltinnen bei den Steuer⸗ veranlagungsarbeiten werden im erſten Jahre ſo bezahlt wie im zweiten. Der Unterſchied will mir nicht gerechtfertigt erſcheinen. Aber ich möchte auch auf die Gefahr hinweiſen, daß die Leiſtungen im erſten Jahre nicht ſo ſein können, wenn die Lehrerinnen das nötige Ein⸗ kommen nicht haben. Wenn ſie gezwungen ſind, aus Not zu privaten Arbeiten, zu ſchriftlichen Ar⸗ beiten zu greifen, dann können ſie nicht ſo viel leiſten und die Zufriedenheit nicht erlangen. Das möchte ich Herrn Bürgermeiſter zu erwägen bitten. Ich könnte noch andere ſtädtiſche Beamte an⸗ führen: die Diätare, die gleich, auch wenn ſie noch keine Sekretärprüfung gemacht haben, 1000 ℳ für das erſte Jahr bekommen. Die Forderung, die hier geſtellt wird, iſt doch viel beſcheidener. Die Stadt Charlottenburg hat ſonſt den Ruf, daß ſie ihre Lehrer beſſer bezahlt als andere Orte in der Umgegend, und daß ſie deshalb auch gute Lehrer bekommt. Daß ſie aber ſo knauſerig ſein — ich kann es nicht anders nennen — und hier eine Garantie gewiſſermaßen von 75 ℳ nicht über⸗ nehmen will, das kann ich damit nicht vereinen. Ich möchte dringend bitten, die Sache nicht ſo, ich möchte ſagen, vom bureaukratiſchen Standpunkt zu erledigen.