— 402 laufen, für arme Kinder aus der Stadt Charlotten⸗ burg ein beſcheidenes Waiſenhaus zu gründen. Das Vermögen ſollte ſo lange angeſammelt werden, bis man daraus imſtande wäre, ein angemeſſenes Gebäude herzurichten. In dem Teſtament war Herr Paul Reckzey, ein Rentier — nach dem Adreßbuch iſt er Rentier —, zum Teſtaments⸗ vollſtrecker ernannt worden, und es war in bezug auf die Tätigkeit des Herrn Reckzey weiter beſtimmt worden, daß er dafür ein Honorar von 6000 % erhalten ſollte. Der Paſſus lautet wörtlich: Dem Kaufmann Herrn Reckzey zu Berlin, den ich zu meinem alleinigen Teſtaments⸗ vollſtrecker ernenne, 6000 ℳ mit dem Aus⸗ druck meines herzlichen Dankes für die mir und den Meinigen bisher bewieſene Freund⸗ ſchaft und für die von ihm noch aufzuwen⸗ denden Bemühungen als mein Teſtaments⸗ vollſtrecker. In einem Nachſatz zu dem Teſtament heißt es, daß, falls Herr Reckzey das Amt als Teſtamentsvoll⸗ ſtrecker nicht annehmen ſollte oder bis zur Voll⸗ endung ſeiner Aufgabe, nämlich „der Ausführung meines letzten Willens, insbeſondere bis zur Er⸗ richtung und behördlichen Genehmigung der von mir beſtimmten Stiftung nicht fortführen könnte“, das Nachlaßgericht einen Teſtamentsvollſtrecker ernennen ſollte. Dieſer — alſo der andere Teſtaments⸗ vollſtrecker — ſoll für die geſamte Abwicklung der⸗ Teſtamentsvollſtreckung ein Honorar von 2000 ℳ erhalten. Zu dem Nachlaß gehörten Effelten und außerdem ein in der Sophienſtraße 30 belegenes Grundſtück. UÜber das Grundſtück beſtimmte die Erblaſſerin, daß es nicht unter 160 000 ℳ vertalrft werden ſollte. Nachdem die Bürgerſchaft durch die Verhandlungen in der Stadtveroronetenverſamm⸗ lung von dem Nachlaſſe Kenntnis erhalten hatte, meldete ſich, wie die Akten ergeben, eine Anzahl von Reflektanten auf das Haus, und in kürzeſter Zeit war es für den Preis von 168 000 ℳ, alſo 8000 ℳ mehr, als die Erblaſſerin als Minimum geſetzt hatte, veräußert. Wie die Akten ergeben, hat dieſe Veräußerung nicht die geringſte Schwierig⸗ keit gemacht. Die Reflektanten kamen von ſelbſt, nur hat der ſchließliche Erwerber ſich eines Ver⸗ mittlers bedient. Die Formalitäten waren ſo un⸗ bedeutend, daß der Teſtamentsvollſtrecker dabei ſelbſt gar nicht in Betracht kam. In der Zwiſchenzeit hat der Teſtamentsvollſtrecker die, glaube ich, auf der Deutſchen Bank lagernden Effekten zur Stadt⸗ hauptkaſſe abgeliefert, auch davon Kenntnis ge⸗ geben, daß im November 1907 das Haus bereits verkauft war und daraufhin ſeine Abrechnung ge⸗ legt. In der vorläufigen Abrechnung, die vom 3. Juni, glaube ich, datiert, hat Reckzey ſchon ſein Honorar oder ſein Legat von 6000 ℳ mit einigen Ausgaben, die ihm noch entſtanden waren, in Rechnung geſtellt. Schließlich hat er dann ſeine Endabrechnung gelegt. Dieſe Schlußabrechnung wurde von der Stadt einer Prüfung unterzogen, und der Rechnungsverſtändige hatte bemängelt, daß Herr Reckzey, der ſchon in der vorläufigen Ab⸗ rechnung ſeine 6000 ℳ Vergütung für die Teſta⸗ mentsvollſtreckung eingeſtellt hatte, noch einmal für ſeine Tätigkeit als Teſtamentsvollſtrecker einen Betrag von 2000 ℳ liquidiert hatte. Es heißt in dem Bericht des Rechnungsverſtändigen folgender⸗ maßen: Herr Reckzey liquidiert als Teſtaments⸗ vollſtrecker 2000 ℳ, trotzdem er nach Blatt 99 des Hefts 6030,70 ℳ bereits erhalten hatte. Nach § 5 des zweiten Teſtaments vom 26. Juli 1905 iſt dem p. Reckzey ein Vermächtnis von 6000 ℳ zugeſprochen worden, und zwar, wie es wörtlich heißt, „für die von ihm noch aufzuwendenden Bemühungen als mein Teſtamentsvollſtrecker“. In der erſten Ab⸗ rechnung Blatt 29 werden daher auch nur 6000 ℳ in Anſatz gebracht. Nach § 8 d des Teſtaments ſollen nur dann 2000 ℳ. dem Teſtamentsvollſtrecker gezahlt werden, wenn Reckzey dieſes Amt nicht annimmt. In dieſem Falle war der Teſtamentsvollſtrecker vom (Gericht zu ernennen. Hiernach ſtehen Reckzey die 2000 ℳ nicht zu und ſind deshalb von mir geſtrichen worden. Auf Grund dieſes Befundes des Rechnungs⸗ verſtändigen und auf Grund einer nochmaligen juriſtiſchen Prüfung durch einen Magiſtratsaſſeſſor, die ſich in den Akten befindet und ſorgfältig unter⸗ ſucht, ob denn überhaupt die Möglichkeit beſteht, daß dem Teſtamentsvollſtrecker neben den 6000 ℳ noch eine Vergütung von 2000 ℳ zugeſprochen werden kann, hat dann die Armendirektion durch Beſcheid vom 29. Juni den Antrag des Herrn Reckzey, ihm noch weiter 2000 ℳ zu gewähren, abgelehnt. Darauf wendet ſich Herr Reckzey noch einmal mündlich an den Magiſtrat. Seine mündliche Vorſtellung kam zum Vortrag in der Magiſtrats⸗ ſſitzung vom 2. Juli d. I., und in dieſer Sitzung wurde auf Grund des von mir kurz vorgetragenen Tatbeſtandes der Antrag des Herrn Reckzey ab⸗ gelehnt, und zwar unter Bezugnahme auf die Gründe des Rechnungsverſtändigen und des juriſtiſchen Mitarbeiters, die ſich mit der Sache be⸗ faßt hatten. Hierauf kommt noch einmal eine ſehr ausführliche Eingabe des Herrn Reckzey, datiert vom 14. Juli 1908, in welcher er ſeinem Befremden darüber Ausdruck gibt, daß er, nachdem er die furchtbar große Mühe mit der Sache gehabt habe, jetzt zuſehen müſſe, wie man ihm die 2000 ℳ ab⸗ knöpfen wolle — die er übrigens zurückbehalten hat und nicht herausgeben will. Er weiſt darauf hin, daß er mit Herrn Stadtrat Samter ſeinerzeit darüber geſprochen habe, daß er für ſeine Tätigkeit eine Vergütung verlangen würde, und daß Herr Stadtrat Samter ihm geſagt habe, er würde natürlich eine Vergütung bekommen, man könne ihm bloß nicht ſagen, wieviel. Ich bin nun der Meinung, daß Herr Stadtrat Samter — abgeſehen davon, daß er ſelbſt dieſe Behauptung für unrichtig erklärt — unmöglich eine derartige Erklärung ab⸗ geben konnte, wenn er das Teſtament geleſen hatte, da nach meinem Dafürhalten und dem des juriſti⸗ ſchen Mitarbeiters des Magiſtrats ſowie des Magiſtrats ſelbſt die Auslegung, welche Herr Reckzey dem Teſtament geben will, durchaus unzutreffend iſt. Meine Herren, was dieſe Auslegung anbetrifft, ſo kann man ja darüber zweifelhaft ſein, wenn man ſich auf den Standpunkt ſtellt, den Herr Reckzey eingenommen hat. Man kann aber unmöglich darüber zweifelhaft ſein, wenn man ſich aus den Akten unterrichtet, und deshalb kann ich es voll⸗ ſtändig billigen, daß der Magiſtrat bis zu dieſem Augenblicke der Meinung geweſen iſt: es iſt aus⸗ geſchloſſen, dem Manne außer den 6000 ℳ noch mehr zu geben. Was ſind es denn für Gründe, die Herr Reckze anführt? Er ſagt: ich habe furchtbar große Mühe gehabt. Das iſt unrichtig. Ein Nachlaß von ea.