ee ſind, daß die Übernahme in eigene Regie nun wieder hinausgeſchoben werden ſoll. Wir ſind der Meinung, daß hier ein rein ſtädtiſches Unter⸗ nehmen vorliegt, rein in öffentlichem Intereſſe ohne jede Berückſichtigung von Erwerbsintereſſen, ein Unternehmen, das von einer außerordentlich weittragenden Bedeutung iſt, und für das unter allen Umſtänden die Stadtverwaltung die Ver⸗ antwortung trägt; und wir meinen nun, daß man eine ſolche Verantwortung in ſo ſchwerwiegenden Dingen nur dann wirklich tragen kann, den Forde⸗ rungen, die aus ſolcher Verantwortung hervor⸗ gehen, nur dann gerecht werden kann, wenn man auch in jeder Beziehung die Macht hat, ſeine Wünſche erfüllt zu ſehen. Wir können uns nicht überzeugen, daß gegenüber einem Unternehmer, mag der Vertrag mit ihm auch noch ſo ſchön ver⸗ klauſuliert ſein, dieſe Macht in den Händen der Stadtverwaltung bleibt. Deshalb bedauern wir außerordentlich die Hinausſchiebung, und ich muß wenigſtens für meine Perſon ſagen, daß ich an der Kritik, die an den Gründen des Magiſtrats geübt worden iſt, doch vieles recht berechtigt finde, daß die Gründe, die der Magiſtrat anführt, mir nicht ſo durchaus durchſchlagend erſcheinen, daß der Magiſtrat bei einer nochmaligen Reviſion nicht auch zu einer andern Meinung kommen könnte. Ich ſehe mich anderſeits aber vor einem ſehr gewichtigen Grunde: durch unſern Beſchluß allein können wir die eigene Regie nicht ein⸗ führen, der Magiſtrat muß zuſtimmen, und er ſcheint mir doch ſeinerſeits von dem Gewicht ſeiner Gründe ſo überzeugt zu ſein, daß ich an der Erlangung ſeiner Zuſtimmung zweifle. Unter dieſen Umſtänden werde ich und werden meine Freunde, die auf dem gleichen Standpunkt ſtehen, doch wohl in den ſauren Apfel beißen müſſen, das Zwiſchenſtadium, das der Magiſtrat vorſchlägt, anzunehmen; aber allerdings wollen wir keinen Zweifel darüber laſſen, daß wir das nu r al 5 3 wiſch e n ſt a d i u m angeſehen wiſſen wollen, und zwar als ein Zwiſchenſtadium, dem nicht durch immer wieder neu auftauchende Bedenken eine Dauer ad calendas graecas gegeben werden ſoll, ſondern als eins von kurzfriſtiger Dauer. Um dies zum Ausdruck zu bringen, beantrage ich, dem Abſatz a der Magiſtratsvorlage die Worte hinzuzufügen: ſie — d. h. die Übernahme der Fuhrleiſtungen in eigene Regie — wird aber ſpäteſtens für den 1. April 1913 in Ausſicht genommen. (Stadtv. Hirſch: Und wenn der Magiſtrat dem nicht beitritt?!) — Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß der Magiſtrat dieſem Paſſus beitreten wird, und daß wir dann eine gewiſſe Gewähr haben, daß über das Jahr 1913 hinaus die eigene Regie nicht ver⸗ zögert wird. Wenn der Magiſtrat auf dieſe Brücke, die meine Freunde ihm bauen wollen, nicht zu treten geneigt iſt, ſo werden wir unſere Beſchlüſſe weiter zu faſſen haben; wir haben dann aber jedenfalls ein weitgehendes Entgegenkommen ge⸗ zeigt. Nun, meine Herren, will ich allerdings die Augen vor einer Gefahr nicht verſchließen: es iſt ſehr wohl möglich, daß die Gegner der eigenen Regie aus einem ſolchen Zuſatze Anlaß nehmen, die Vorlage abzulehnen. Das würde ich nicht bedauern, wenn anderſeits all e Anhänger der eigenen Regie ſich damit zufrieden geben würden und der Vorlage, die ſo amendiert iſt, auch ihre Zuſtimmung geben. Dann würde die Abſtimmung ſelbſt einen klaren Schluß auf die Stimmung der Verſammlung in dieſer wichtigen Frage zulaſſen. Ob nun dieſe Vorausſetzung zutrifft, ob es nicht doch einige Freunde der eigenen Regie gibt, die ſelbſt nach einem ſolchen Zuſatz mit der Vorlage ſich nicht befreunden können, die daher die Vorlage vielleicht ſchließlich mit zu Fall bringen und die Gewinnung einer klaren Überſicht über die vor⸗ handenen Meinungen erſchweren würden, das muß der weitere Gang der Debatte ergeben. Bürgermeiſter Matting: Ich wollte nur die Frage ſtellen, wie der Herr Antragſteller ſich die Abſtimmung denkt. Wie ſollen die Herren Gegner der eigenen Regie nun abſtimmen? Wenn ſie mit Nein ſtimmen zu Punkt a, dann ſieht es ſo aus, als ob ſie heute ſchon die eigene Regie haben wollen. Aus dieſer Abſtimmung wird der Magiſtrat wenig⸗ ſtens ein richtiges Bild darüber, wie die Meinung der Verſammlung iſt, nicht erhalten. (Sehr richtig!) Vorſteher Kaufmann: Ich werde auf dieſes Bedenken wegen des Abſtimmungsmodus zurück⸗ kommen, ſobald wir zur Abſtimmung über die Vorlage ſelbſt kommen werden. Stadtv. Wöllmer: Meine Herren, mein ver⸗ ehrter Freund Dr Spiegel hat ſich als ein grund⸗ ſätzlicher Freund der eigenen Regie erklärt, und er hat bereits angedeutet, daß anderſeits eine Anzahl ſeiner Freunde im Prinzip Gegner der eigenen Regie ſind. Ein ſolcher bin ich und eine ganze Reihe von Fraktionsgenoſſen. Herr Kollege Dr Spiegel hat ſeinen Vortrag geſchloſſen, indem er ein Amendement zu a be⸗ fürwortete, welches lautete: „mit der Maßgabe, a anzunehmen, daß ſpäteſtens bis zum 1. April 1913 die eigene Regie in Ausſicht zu nehmen iſt“. Meine Herren, dieſes Amendement in Verbindung mit dem vorhergehenden Satz kann ich nur ſo auf⸗ faſſen, daß es eine grundſätzliche Feſtlegung der dafür Stimmenden bedeutet, die eigene Regie bis ſpäteſtens 1913 einzurichten; denn ſonſt hätte ja dieſer Zuſatz gar keinen Sinn. Es iſt in der Stadtverordnetenverſammlung, wenn ich nicht irre vor einem Jahre, beſchloſſen worden, in eine Prüfung dieſer Materie einzutreten. Nun hat der Magiſtrat lange Zeit geprüft, und er kommt jetzt zu der Anſicht, die eigene Regie augenblicklich nicht empfehlen zu können, und drückt dieſe Anſicht in dem Punkt a aus. Jetzt ſoll die Stadtverordneten⸗ verſammlung dieſen Punkt a derartig ergänzen, daß es heißt: nun aber ſpäteſtens bis 1913 perſönlich und eine Reihe meiner Freunde faſſen dieſes Amendement im Zuſammenhang mit Punkt a ſo auf, daß wir uns grundſätzlich für die eigene Regie feſtlegen. Aber, meine Herren, für uns iſt die Frage bis jetzt noch nicht derartig gelöſt, daß wir uns jetzt ſchon in dieſer Weiſe feſtlegen können, (Stadtv. Holz: Sehr richtig 1) um ſo weniger, da ja noch 4½ Jahre ins Land gehen, bis das ausgeführt ſein wird, was heute grundſätzlich beſchloſſen werden ſoll. Meine Herren, ich habe überhaupt den Eindruck, als ob dieſes Amendement in einem organiſchen Zuſammen⸗