man wohl Veranlaſſung nehmen könnte, daß dort die nötigen Räumlichkeiten zur Verfügung geſtellt werden. Der Magiſtrat würde ſich auch wohl nicht dagegen ſträuben, eine Schweſter zur Beaufſichti⸗ gung der Kinder in der übrigen Zeit anzuſtellen. Es könnten auch zum Teil die Räume der Säug⸗ lingsfürſorgeſtellen dazu benutzt werden, für ſolche Arbeiterinnen natürlich nur, die in der Nähe der⸗ ſelben wohnen: denn ſie können in den Pauſen nicht weit gehen. Meine Herren, die Einrichtung von Stillſtuben iſt ja nur ein Notbehelf. „Unruhe.) Eigentlich ſollen die Frauen, wenn ſie ſtillen, nicht in die Fabrit gehen, ſondern man ſollte ihnen einen andern Schutz angedeihen laſſen; vorläufig aber haben wir ſolche andern Einrichtungen, eine Mutterſchaftsverſicherung nicht, und da müſſen wir uns mit ſolchen Hilfsmaßregeln begnügen. Unruhe.) Altersvorſteher Barnewitz (den Redner unter⸗ brechend): Ich bitte, zur Sache zu ſprechen und nicht alle möglichen Vorſchläge zu machen! Stadtv. Vogel 1 (fortfahrend): Das iſt eine Ergänzung, eine Anfrage, die ich deshalb an den Magiſtrat ſtelle, um die Vorlage zu ergänzen. Ich habe von vornherein erklärt: ich bin für die An⸗ nahme der Vorlage, auch in betreff der finanziellen Verhältniſſe. Nur möchte ich ſie erweitern, und deshalb habe ich an den Magiſtrat die Anfrage gerichtet, wie er ſich zu der Verordnung des Re⸗ gierungspräſidenten in Potsdam ſtellt. Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, ich möchte nur hinſichtlich der Stillſtuben ganz kurz darauf hinweiſen, daß die Verfügung des Herrn Regierungspräſidenten bei uns eingegangen iſt und ſich in der Bearbeitung befindet und daß wir, ſo viel an uns liegt, jedenfalls der Sache wohl⸗ wollende Förderung zuteil werden laſſen. Aber wir müſſen uns mit den Krankenkaſſen und den Fabriken ins Einvernehmen ſetzen und abwarten, welches Entgegenkommen wir finden. Was ferner die Anregung des Herrn Stadtv. Vogel betrifft, neben eheverlaſſenen auch ſonſt bedürftige Frauen aufzunehmen, ſo hat man ſich nur im Intereſſe der Kürze auf das Wort „ehe⸗ verlaſſene Frauen“ beſchränkt. Wenn wirklich Frauen, die mindeſtens ſo bedürftig ſind wie ehe⸗ verlaſſene, um Aufnahme bitten ſollten, ſo werden ſie zweifellos aufgenommen werden; für den Magiſtrat iſt jedenfalls in dem § 3 unter b die Möglichkeit geſchaffen, ſo zu verfahren. Wenn die Armendirektion dem Verein einen Säugling zuweiſt, der einer bedürftigen Mutter angehört, die in die Fabrit geht, ſo kann der Verein nicht erſt prüfen: ſtammt das Kind von einer eheverlaſſenen Mutter oder iſt es ein uneheliches, ſondern wird den Säug⸗ ling ohne weiteres bei ſich aufnehmen. Was endlich die Frage einer Vertretung der Stadtverordnetenverſammlung in dieſem Verein betrifft, ſo haben wir uns über dieſe Frage wieder⸗ holt hier unterhalten. Ich wiederhole, daß Sie nicht ohne Not von dem Grundſatz abweichen ſollten, daß die Verwaltung doch in der Hauptſache Auf⸗ gabe des Magiſtrats iſt. Wenn Sie in alle der⸗ artigen Vereine, die Sie unterſtützen, auch noch 418 einen Stadtverordneten hineindeputieren wollten, ſo würden Sie das auf die Dauer ſelbſt als eine Laſt empfinden. Im vorliegenden Falle möchte ich zudem der Anſicht ſein, daß es ohne eine vor⸗ herige Vereinbarung mit dem Verein kaum möglich ſein wird, einen ſolchen Beſchluß zu faſſen. Denn, meine Herren, wir bekommen für die 6600 ℳ, die wir zahlen, ein vollſtändiges Aquivalent, wobei uns der Tag nur 1,06 9 koſtet, wie Ihnen in der Vorlage vorgerechnet worden iſt, ſo daß man hier von einer Liberalität dem Verein gegenüber doch nur ſehr beſchränkt reden kann. Unter dieſen Ver⸗ hältniſſen erſcheint es mir nicht recht angemeſſen, dem Verein noch nachträglich dieſe Zumutung zu ſtellen. Selbſtverſtändlich, ſollte der dringende Wunſch beſtehen, ſo wird wohl ſeiner Erfüllung nicht allzu große Schwierigkeit entgegengeſetzt werden. Ich möchte aber doch zur Erwägung anheimſtellen, ob das wirklich zweckmäßig iſt. Stadtv. Bogel 1: Meine Herren, ich glaube doch, daß es notwendig iſt, darüber Beſtimmteres feſtzuſetzen. Herr Bürgermeiſter hat ja die Meinung, daß den Verein nichts hindere, daß auch andere aufgenommen werden; aber in den klaren Wort⸗ laut des Vertrages iſt das nicht aufgenommen. Vorſteher Kaufmann: Herr Kollege Vogel, ich möchte Sie darauf aufmerkſam machen, daß wir über die Vorlage über das Säuglingsheim verhandeln. Sie tragen Wünſche vor in anderer Beziehung, die gar nicht mit der Vorlage in Ver⸗ bindung ſtehen. Der Herr Bürgermeiſter hat Ihnen in konzilianter Weiſe Beſcheid gegeben. Ich bitte Sie aber, wenn Sie irgendwelche Wünſche haben, ſie zu einem ſelbſtändigen Antrage zu ver⸗ dichten; denn ich weiß nicht, wie ich bei der Ab⸗ ſtimmung Ihren Antrag mit der Vorlage in Ver⸗ bindung bringen ſoll. Stadtv. Vogel I1: Ich ſage: man kann das nicht pure annehmen. Vorſteher Kaufmann (unterbrechend): Ich möchte Sie aber bitten, bei der Sache zu bleiben. Stadtv. Bogel I1: Mein Gott, ich kann nicht anders bei der Sache ſein, als wenn ich ſage: ich kann das nicht pure annehmen, ich halte es für notwendig, daß eine Ergänzung ſtattfindet! (Zuruf.) — Sie können ja nachher ſo ſtimmen, wie Sie wollen. Vorſteher Kaufmann: Sie wollen einen Antrag zu dieſer Vorlage ſtellen? Stadtv. Vogel 1: Ja, nämlich daß die Auf⸗ nahme nicht bloß auf eheloſe und eheverlaſſene Mütter beſchränkt wird, ſondern daß auch andere aufgenommen werden. Ich beantrage, daß dieſe Beſchränkung hier beſeitigt wird; das iſt durchaus notwendig; denn wenn der Herr Bürgermeiſter es auch ganz gut meint, ſo kann es doch auch anders ausgeführt werden. Bürgermeiſter Matting: Ich kann nur noch einmal erklären, daß der Magiſtrat nach § 3 die vollſtändige Freiheit hat, auch ſolche Säuglinge dem Verein zu überweiſen, wie Herr Stadtv. Vogel es wünſcht.