weiteres zuſtimmen. Aber es ſind nun damit auch noch einige neue Dinge verquickt, über die wir bisher nicht beraten hatten. Zunächſt hat der Magiſtrat am 19. Dezember 1907 den Beſchluß gefaßt, weitere etwa 641 qm unſeres Grundſtücks, und zwar zu dem Einheits⸗ preiſe von 20 ℳ für das Quadratmeter, der Stiftung zur Abrundung und Abgrenzung des Stiftungs⸗ grundſtückes zu überlaſſen. Aus den Akten iſt nicht zu erſehen, von wem der Wunſch bei dem Magiſtrat ausgeſprochen worden war; perſönlich hat mir der Herr Syndikus mitgeteilt, daß es ſeitens der Bauleitung der Stiftung erfolgt ſei. Es handelt ſich um einen Zipfel, der, wie Sie aus dem aus⸗ gehängten Plane erſehen können, ſich polygon zwiſchen die Grenze des bisher der Stiftung von uns geſchenkten Grundſtückes und die Geſamtgrenze des ſtädtiſchen Grundbeſitzes hineinſchiebt, der alſo das Stiftungsgrundſtück in der Tat ergänzt, ihm eine gerade Front verleiht, für das uns verbleibende Grundſtück aber ein unregelmäßiges, nur durch eine ſchmale Baſis mit ihm zuſammenhängendes Anhängſel bildet. Wenn ich alſo auch nicht ganz der Anſicht beiſtimmen möchte, die der Magiſtrat hier äußert, daß nach Veräußerung dieſes Grund⸗ ſtückszwickels das verbleibende ſtädtiſche Grundſtück erſt die zweckmäßige Form erhält — denn wir haben Fälle erlebt, wo auch ein ſolches Anhängſel gelegentlich uns von Wert war —, ſo muß ich doch zugeben, daß der Wert für uns nicht ſo erheblich iſt, daß er nicht mit dem Preiſe von 20 ℳ für das Quadratmeter abgegolten wäre. Aber, meine Herren, ich muß hervorheben, daß der Magiſtrat in den 9 Monaten, die ſeit ſeinem Beſchluſſe ver⸗ gangen ſind, es nicht für nötig gehalten hat, unſere Zuſtimmung zu dieſem Beſchluſſe nachzuſuchen. Das wäre meiner Anſicht nach doch unter allen Umſtänden erforderlich geweſen, ehe er uns einen Vertrag vorlegte, der nun möglichſt ſchon in der heutigen Sitzung beſchloſſen werden ſoll. Ich habe auch in den Akten nichts darüber gefunden, ob etwa die Grundeigentumsdeputation ſich über dieſe weitere Abtretung gutachtlich geäußert hat. Da nun die Dringlichkeit der Zuſtimmung zu dem Vertrage damit begründet iſt, daß der jetzt noch zu erwähnende Punkt ſchleuniger Erledigung bedarf, bei dieſem Punkte es ſich aber um die An⸗ legung einer Straße handelt, die alsbald in Angriff genommen werden müßte und die in Angriff genommen werden kann, auch ohne daß über das Schickſal des hier in Frage ſtehenden Grundſtücks⸗ zwickels die Entſcheidung getroffen iſt, ſo ſtelle ich anheim, eventuell wegen der gerügten Vernach⸗ läſſigung dieſen einen Punkt noch zur Beratung in einen Ausſchuß zu verweiſen. Ich ſelbſt möchte mich aber eines Antrages in dieſer Beziehung enthalten, da ich, wie geſagt, das Entgelt von 20 ℳ pro Quadratmeter für ausreichend und den betreffenden Grundſtücksteil für uns nicht von erheblichem Wert halte. Der zweite Punkt betrifft die Anlage einer Zufahrtsſtraße zu dem Grundſtücke der Stiftung Auguſte⸗Viktoria⸗Haus. Dieſe Zufahrtsſtraße ſoll abzweigen von der Mollwitzſtraße und ſich zu dem Grundſtück hin und dann vor der Hauptfront des Grundſtücks entlang ziehen. Die Koſten für die Anlage dieſer Straße ſind ohne Berückſichtigung der Grunderwerbskoſten auf 65 000 ℳ. berechnet worden. Wenn die Grunderwerbskoſten mit in Rechnung geſtellt werden, ſo würden auf die 422 Stiftung anteilig 48 076 ℳ entfallen. Nach dem Vertrage, den uns der Magiſtrat zur Genehmigung vorlegt, ſoll dieſer Anteil durch eine Zahlung von 33 000 ℳ ſeitens der Stiftung abgegolten werden. Ich halte auch dieſes Abkommen für angemeſſen, da es in ſolchem Falle nicht zu verlangen iſt, daß die Stiftung den geſamten Betrag einſchließlich der Grunderwerbskoſten trägt. Indem wir der Stiftung das Grundſtück für ihren Zweck über⸗ wieſen, haben wir ja immerhin auch eine gewiſſe moraliſche Verpflichtung übernommen, das Grund⸗ ſtück zugängig zu machen. Ich glaube daher, daß wir uns mit der Zahlung von 33 900 ℳ zufrieden geben können. Ich empfehle Ihnen die Vorlage des Magi⸗ ſtrats in ihrer Geſamtheit zur Annahme. Stadtſynditus Dr. Maier: Meine Herren, ich möchte mich zunächſt zu dem formellen Be⸗ denken äußern, das der Herr Referent hier geltend gemacht hat, und möchte die Aufklärung dahin geben, daß die Vorlage deshalb nicht früher an die Stadtverordnetenverſammlung gelangen konnte, weil es uns leider nicht möglich geweſen iſt, den Vertrag früher mit dem Kuratorium zum Ab⸗ ſchluß zu bringen. Wir haben dieſen Vertrag vor ungefähr 8 Monaten dem Herrn Vorſitzenden des Kuratoriums überſandt. Der Vertrag iſt dort anſcheinend in Verluſt geraten. Nach wieder⸗ holten Erinnerungen von unſerer Seite haben wir ein zweites Vertragsexemplar ausgefertigt, und jetzt iſt die Sache, nachdem ſie ſo lange gelegen hat, auf einmal dringlich geworden. Wir bedauern, nunmehr erſt mit dieſem Vertrage, der ja zunächſt die Zuſtimmung des Kuratoriums finden mußte, an die Stadtverordnetenverſammlung herantreten zu können. Ich will jetzt darauf eingehen, weshalb wir dieſen Grundſtückszwickel an die Stiftung abzu⸗ treten beabſichtigen. Wir haben ſeinerzeit den Beſchluß gefaßt, der Stiftung aus dem vorhandenen ſtädtiſchen Gelände eine Fläche von 12 000 qm zur Verfügung zu ſtellen. Als dieſer Beſchluß ge⸗ faßt wurde, war ein Plan über die Aufteilung des Grundſtücks noch nicht aufgeſtellt, insbeſondere ſtand nicht feſt, in welcher Weiſe wir die Zugangs⸗ ſtraße projektieren wollten. In den Akten be⸗ findet ſich allerdings ein Plan, der Straßen⸗ einzeichnungen enthält, und in dieſem Plane iſt auch die Fläche von 12 000 qm eingetragen. Dieſer Plan läßt ſich aber nicht verwirklichen. Er wider⸗ ſpricht unſeren Intereſſen in bezug auf die Auf⸗ teilung des Grundſtücks und die Geſtaltung der bebauungsplanmäßigen Verhältniſſe. Als nun die UÜbergabe des Grundſtücks in Frage kam, ſtellte es ſich heraus, daß, wenn wir die 12 000 qm nach dem Wortlaute des damaligen Beſchluſſes überwieſen, dann ein deformiertes Grundſtück an die Stiftung zu übergeben war. Die betreffenden Bauleiter kamen ſofort dahin überein, daß eine ſachgemäße Abgrenzung des Grundſtücks ſtatt⸗ finden muß. Wir haben uns infolgedeſſen dahin geeinigt, daß die Abgrenzung ſo ſtattfindet, wie wir es mit dieſem Beſchluſſe beantragen. Die Anregung dazu iſt alſo, kann man ſagen, ſowohl von der Bauleitung der Stiftung wie von unſerer Bauleitung ausgegangen, weil wir der Anſicht ſind, daß es zweckmäßig iſt, nach Maßgabe der jetzt feſtſtehenden Fluchtlinie der Straße die Grund⸗ ſtücksaufteilung vorzunehmen und eine rechtwinklige