450 dem Nebenvertrag die Stadt das Geld gab und die Zahlungen, der ortsſtatutariſchen Zahlungen ſowohl Deutſche Bank die Auslagen nur zurückerſtattete und dafür und für die Zinſen die Garantie übernahm. Nun ſind neuere Fluchtlinien nötig; außerdem hat die Deutſche Bank verſchiedene Grundſtücke noch gekauft, deren Straßenländereien auch in das Gebiet des Nebenvertrages fielen, ſo daß nun der Nebenvertrag aus zwei Gründen aufgehoben werden muß: eben weil Fluchtlinienveränderungen nötig ſind, und weil die Deutſche Bank zum Teil Eigen⸗ tümer von Terrain geworden iſt, das ſie beim Ab⸗ ſchluß des Vertrages nicht hatte. Durch Aufhebung des Nachtragsvertrages kommen für die Stadt die fraglichen Stücke natürlich auf die Rechte des Haupt⸗ vertrages, d. h. ſie hat nicht mehr nötig, das Geld auszulegen, das die Deutſche Bank nur verzinſt, ſondern nunmehr hat die Deutſche Bank ſelbſt das Geld auszugeben. Mithin iſt die Sache pekuniär günſtiger geſtellt. Sie iſt es noch mehr dadurch, daß der Deutſchen Bank noch 25 000 ℳ, ſagen wir, aufgebrummt worden ſind, die für architektoniſche Löſungen im Zuge der Reichskanzlerbrücke ver⸗ wendet werden ſollen. Dies iſt alſo ein zweiter Punkt, der für uns die Sache in jeder Weiſe annehm⸗ bar macht. Nebenbei haben wir noch einen Be⸗ bauungsplan, der nach meiner Anſicht weſentlich beſſer iſt, als der alte war. Wir haben alſo durch Aufhebung des Nebenvertrages nur Vorteile, und da gleichzeitig ein Vertrag exiſtiert, wodurch die Deutſche Bank alles dieſes auf ſich nimmt, alſo an⸗ erkennt, daß dieſe Punkte, die für uns ein Plus be⸗ deuten, für ſie ein Minus ſind, ſo ſehe ich keinerlei Grund ein, weshalb wir nicht erfreut ſein müſſen durch dieſen Wandel in den Verträgen. Ich bitte Sie demgemäß, dem Magiſtratsantrag zuzuſtimmen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſommlung beſchließt nach dem Antrage des Magi⸗ ſtrats, wie folgt: Dem mit der Neuweſtend⸗Aktiengeſellſchaft für Grundſtücksverwertung geſchloſſenen Nach⸗ tragsvertrage vom 14. September 1908 — Nr. 1012 des Urkundennerzeichniſſes der Stadt Charlottenburg — wird zugeſtimmt. Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Punkt 16 der Tagesordnung: Vorlage betr. Regulierung der Platanenallee zwiſchen Straße 25— )—5 und Kaſtanienallee. — Druckſache 392. Berichterſtatter Stadtv. Harniſch: Meine Herren, dieſe beiden Straßen lagen urſprünglich, weil das Land darum nicht der Neuweſtend⸗Geſell⸗ ſchaft gehörte, nicht in dem Hauptvertrag, ſie lagen auch nicht einmal in den Grenzen des Neben⸗ vertrages, weil ſie ja außerhalb der Beſitzſphäre der Deutſchen Bank lagen. Nun liegt die Sache jetzt anders; die Deutſche Bank hat durch Zukauf In⸗ tereſſe, auch hier Straßen zu regulieren. Wir haben auch ein Intereſſe daran, weil wir für unſere Schulen Zugänge brauchen. Nun ſollen die beiden Straßen reguliert werden zu den Prinzipien, wie ſie in dem Nachtragsvertrage feſtgeſetzt ſind, d. h. alſo: auch hier hätte die Stadt wieder keinerlei Koſten zu zahlen, die nicht verzinſt werden. Die Deutſche Bank zahlt nicht, ſoweit ſie nicht direkt Adjazent iſt, wohl aber garantiert ſie uns den Eingang aller wie der überortsſtatutariſchen, die wir ſonſt über⸗ haupt nicht wiederbekommen würden, und für das Geld, welches die Stadt verauslagt für Straßenpflaſter uſw., überhaupt für alles Geld, welches von der Stadt verauslagt wird, zahlt die Deutſche Bank ſofort volle Zinſen, ſogar pränumerando. Alſo auch da haben wir eigentlich nicht nur alles erreicht, was wir erreichen konnten, ſondern beinahe noch mehr. Ich bitte alſo, auch dieſe Vorlage anzunehmen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ma⸗ giſtrats, wie folgt: 1. Der Regulierung der Plantanenallee zwiſchen Straße 25—v—5 und Kaſtanienallee auf ſtädtiſche Koſten wird zugeſtimmt. 2. Die Koſten der Freilegung, erſten Einrichtung, Pflaſterung, Entwäſſerung, Beleuchtung und Bepflanzung der zu 1 genannten Straße ſind vorſchußweiſe aus den Straßenregu⸗ lierungsfonds zu entnehmen und durch die Anliegerbeiträge und Beiträge der Neu⸗ weſtend⸗Geſellſchaft zu decken. 3. Die Koſten der Kanaliſierung ſind in der anſchlagsmäßigen Höhe in das Erxtraordi⸗ narium des Kanaliſationsetats für 1909 ein⸗ zuſtellen.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Punkt 17 iſt bereits erledigt. Punkt 18 der Tagesordnung: Mitteilung betr. Vermögens⸗ und Schuldlagerbuch nach dem Abſchluß am 31. März 1908. — Druck⸗ ſache 374. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung nimmt Kenntnis.) Punkt 19 und 20 der Tagesordnung hängen ſo eng miteinander zuſammen, daß es gut iſt, ſie zuſammen zu verhandeln. Wenn kein Widerſpruch laut wird, ſo ſtelle ich gleich beide zur Beratung. — Ein Widerſpruch wird nicht laut; wir werden alſo ſo verfahren. Punkt 19 der Tagesordnung: Mitteilung betr. Mehrbedürfniſſe an Sicherheits⸗ mannſchaften. — Druckſache 378. Punkt 20 der Tagesordnung: Anfrage der Stadtv. Stein und Gen. betr. Ver⸗ ſtärkung des Polizeiperſonals. Druckſache 379. Die Anfrage lautet: Hat die Anregung des Herrn Oberbürger⸗ meiſters im Herrenhauſe wegen der an Stärke des Perſonals unzureichenden Polizei von Charlottenburg Berückſichtigung gefunden? Es hat ſich zunächſt Herr Kollege Zietſch zum Wort gemeldet. Stadtv. Zietſch (zur Geſchäftsordnung): Zur Geſchäftsordnung möchte ich bemerken, daß ich es nach der Verbindung beider Punkte für richtiger halte, wenn Herr Kollege Stein zunächſt ſeine An⸗