frage ſelbſt erſt begründet und ich dann als Dis⸗ kuſſionsredner ſpreche. Stadtv. Stein (zur Geſchäftsordnung): Ich möchte zunächſt den Antrag ſtellen, eventuell eine Beſprechung meiner Anfrage zu geſtatten. Denn wenn das nicht geſchieht, würde niemand das Wort nehmen dürfen; wenn der Herr Oberbürgermeiſter geantwortet hat, wäre die Sache ſonſt erledigt. Deshalb ſtelle ich vorher den Antrag, eine Be⸗ ſprechung meiner Anfrage zu beſchließen. Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Herr Kollege, das kommt nachher. Zunächſt bitte ich Sie, die Anfrage zu begründen. Frageſteller Stadtv. Stein: Meine Herren, daß die Polizei in Charlottenburg unzureichend iſt, darüber wird ſeit Jahren wohl mit vollem Recht geklagt. Wenn wir nur das kleine Heftchen uns an⸗ ſehen, das beim Kollegen Münch erſchienen iſt, „Straßenordnung für den Stadttreis Charlotten⸗ burg“, dann finden wir darin ſo viel Aufgaben für die Polizei auf den Straßen, daß man ſich fragen muß: ja, wieviel Leute brauchen wir, um das alles durchzuführen? Jedenfalls ſind ſo viel Schutzleute in Charlottenburg nicht vorhanden, daß allen dieſen Beſtimmungen entſprochen werden könnte. Wir können deshalb der Polizei eigentlich keinen Vor⸗ wurf machen; die Polizei ſtellt wenigſtens die nötigen Anträge. Das ſehen wir ja auch aus dieſer Mitteilung des Magiſtrats, die nämlich weiter nichts iſt als eine Mitteilung deſſen, was der Polizeipräſident von Charlottenburg beantragt hat, weil er die Verſtärkung der Polizeimannſchaften für dringend nötig hält. Damit iſt aber noch nicht ge⸗ ſagt, daß dieſer Antrag durchgeht, meine Herren. Der Antrag unſeres Polizeipräſidenten geht an das Berliner Polizeipräſidium, und das Berliner Polizeipräſidium iſt ja auch ſehr liebenswürdig und ſagt: „Das iſt für Charlottenburg notwendig“; aber deshalb bekommen wir noch nicht die vermehrte Polizei. Darum habe ich dieſe Anfrage an den Herrn Oberbürgermeiſter geſtellt, weil er in ſeiner Eigenſchaft als Herrenhausmitglied auch das Inter⸗ eſſe der Stadt Charlottenburg ja gewahrt hat. Was auf dieſe Anregung des Herrn Oberbürger⸗ meiſters im Herrenhauſe aber geſchehen iſt, das möchten wir eben gern wiſſen. Darüber hat nämlich der Polizeipräſident von Charlottenburg und der Polizeipräſident von Berlin nicht zu be⸗ ſtimmen, ſondern endgültig doch erſt das Mi⸗ niſterium, das Finanzminiſterium und das Mi⸗ niſterium des Innern. Deshalb wäre es uns ſehr intereſſant, zu wiſſen, ob nun durch die Anregung des Herrn Oberbürgermeiſters im Herrenhauſe etwas erreicht worden iſt. Aus dieſem Grunde habe ich die Anfrage geſtellt. DOberbürgermeiſter Schuſtehrus: Ich habe im Herrenhauſe bewegliche Klage geführt über die Mißſtände, die hier herrſchen bezüglich des Polizei⸗ weſens, und die darin ihren Grund haben, daß wir nicht genug Polizeimannſchaften haben, eine Klage, die das Polizeipräſidium ebenſo als berechtigt empfindet als wir. Von dem Herrn Miniſter iſt mir natürlich nicht zugeſagt worden, daß er die Klage nun vollſtändig abſtellen wird. Der Herr Finanzminiſter iſt nach dieſer Richtung ſehr vor⸗ ſichtig; denn er muß ſeinen Etat balanzieren. 451 Wir haben uns nun aber in Übereinſtimmung mit dem Polize präſidium befunden bei der Auf⸗ ſtellung des neuen Etats. § 4 des neuen Polizei⸗ koſtengeſetzes lautet folgendermaßen: Vor der Anmeldung von Mehrforderungen zum Staatshaushaltsetat haben die König⸗ lichen Polizeiverwaltungen den beteiligten Gemeinden Gelegenheit zur Außerung zu geben. Wird über die von den Gemeinden erhobenen Einwände ein Einverſtändnis nicht erzielt, ſo iſt deren Außerung mit der An⸗ meldung dem zuſtändigen Miniſter vorzulegen. Der Herr Polizeipräſident hat uns demge mäß in dieſem Jahre ſeinen Etat zugeſchickt und hat uns mitgeteilt, daß er diejenigen Stellen neu beantragen wird, die in der Ihnen zugegangenen Mitteilung aufgeführt worden ſind. Wir haben uns durchaus in Übereinſtimmung mit ihm befunden; wir halten alle dieſe Stellen für nötig. Wir ſind einverſtanden, daß die Beamten eingeſtellt werden, trotzdem wir jetzt wiſſen, daß jede Einſtellung uns mehr Koſten verurſacht. Das war früher anders. Früher zahlten wir unſer Pauſchquantum und verlangten nun eine angemeſſene Mehreinſtellung von Polizeikräften, ohne daß dies uns mehr Koſten verurſachte, während wir jetzt mit vollem Bewußtſein, daß uns die Sache mehr koſten wird, dieſe Mehreinſtellung verlangt haben. Was darauf geſchehen wird, wie ſich der Finanzminiſter entſchließen wird, ob er dem An⸗ trage ſtattgeben wird oder nicht, das weiß ich nicht: die Hoffnung können wir ja vielleicht hegen, daß bei den veränderten Verhältniſſen der Finanz⸗ miniſter jetzt vielleicht eher geneigt ſein wird, eine Vermehrung der Polizeimannſchaften eintreten zu laſſen, da wir alsdann mehr an den Staat zahlen müſſen. Ich möchte übrigens nicht unterlaſſen, darauf hinzuweiſen, daß ja der Herr Finanzminiſter ſchon in früheren Jahren unter Anerkennung der zu geringen Zahl der Mannſchaften, die wir hio haben, immer bemüht geweſen iſt, nach Maßgaau deſſen, was der Etat hergibt, neue Kräfte eib⸗ zuſtellen. Am 1. April 1908 ſind z. B. eingeſtellt: 1 Polizeileutnant, 1 Kriminalkommiſſar, 1 Polizei⸗ wachtmeiſter, 11 Schutzleute; das ſind 17 Köpfe. Bei dem koloſſalen Wachstum Charlottenburgs reicht das nur nicht aus. Wir können ja nur klagen und immer von neuem bitten und beantragen. Das werden wir tun. Zu entſcheiden haben wir nicht; das iſt Sache des Miniſteriums und des Landtags. Wir können uns, wie geſagt, nur der Hoffnung hin⸗ geben, daß dadurch, daß wir jetzt mehr zu bezahlen haben, unſeren Anträgen gegenüber vielleicht mehr Geneigtheit beſtehen wird. „Der Antrag des Stadty. Stein auf Be⸗ ſprechung der Anfrage wird genügend unterſtützt.) Borſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Wir treten in die Beſprechung ein und ziehen gleich Punkt 19 der Tagesordnung in den Kreis der Beratung. Stadtv. Zietſch: In den klagenden Schrei des Herrn Frageſtellers und des Herrn Oberbürger⸗ meiſters nach mehr Polizei für Charlottenburg werden meine Freunde und ich natürlich nicht ein⸗ ſtimmen. Wir erheben auch dieſe Forderung nach mehr Polizei nicht, weil das Polizeikoſtengeſen Charlottenburg etwas mehr belaſtet hat, als e⸗