gierung über die Verſicherung der Privatange⸗ ſtellten eine ſehr große Rolle geſpielt: die Regierung hat ſehr großes Gewicht darauf gelegt, um dadurch den ſogenannten neuen Mittelſtand für ſich ein⸗ zufangen. Auch die beabſichtigte Reform der Invalidenverſicherung in Verbindung mit der Krankenverſicherung iſt nicht neueren Datums; ſie iſt ſchon lange in Ausſicht geſtellt, zum mindeſten ſchon in Ausſicht geſtellt geweſen bei der dies⸗ jährigen Etatsberatung. Wann die Vorlage dem Reichstag zugehen wird, ob er ſie verabſchieden wird und in welcher Form, wiſſen wir nicht; der Magiſtrat iſt da auf ganz unkontrollierbare Nach⸗ richten, auf offiziöſe Mitteilungen angewieſen, genau ſan wie jeder einzelne von uns. Aber ſelbſt wenn ich einmal annehmen will, daß dieſe Vorlagen demnächſt kommen werden, dann frage ich: was haben dieſe Vorlagen eigentlich mit der Reliktenverſorgung zu tun, mit der wir uns hier beſchäftigen? Der Magiſtrat nimmt zunächſt an, daß eine reichsgeſetzliche Witwen⸗ und Waiſen⸗ verſicherung in Ausſicht geſtellt wird. Er glaubt, daß dann auch die Stadtgemeinde zu Beiträgen herangezogen werden wird. Gut: es iſt möglich. Wir kennen die Grundzüge des in Ausſicht ge⸗ ſtellten Entwurfes noch nicht. Aber wir können doch ruhig abwarten, ob dies Geſetz in Kraft tritt, und dann unſere Beſtimmungen von neuem ändern, vorausgeſetzt, daß das Geſetz überhaupt eine Anderung unſeres Gemeindebeſchluſſes not⸗ wendig macht. Die Vorlage betreffend Verſicherung der 457 In dem Magiſtrat bzw. in dem Ausſchuß des Magiſtrats beſtand die Abſicht, folgende Fragen zu erwägen: die Erhöhung des Ruhegehalts auf 20/60 nach zehnjähriger Dienſtzeit — die Frage iſt ja erledigt —; Verſetzung in den Ruheſtand ohne Nachweis der Dienſtunfähigkeit nach Vollendung des 65. Lebensjahres — die Frage iſt unerledigt geblieben —; die Ausdehnung der Ruhegeldfähigkeit auf die Dienſtzeit vom 17. Lebensjahre ab — iſt erledigt. Nun kommen eine Reihe von Abſichten des Ma⸗ giſtrats, die unerledigt geblieben ſind: Erweiterung der anrechnungsfähigen Dienſt⸗ zeiten innerhalb und außerhalb des ſtäd⸗ tiſchen Dienſtes; Anrechnungsfähigkeit des Militärdienſtes und Doppelrechnung von Kriegsjahren; Einrechnung von Unterbrechungszeiten in die ruhegeldfähige Dienſtzeit; Beſchränkung in der Anrechnung von In⸗ validen⸗, Alters und Unfallrenten auf Ruhegeld; Zahlbarkeit des Ruhegeldes bei Wiederein⸗ ſtellungen; Neufeſtſetzung des Ruhegeldes für Wieder⸗ eingeſtellte beim Rücktritt in den Ruhe⸗ ſtand. — Sie werden mir zugeben, daß das alles Fragen von außerordentlicher Bedeutung find. Dann Privatangeſtellten mag vielleicht Einfluß haben kommt wieder eine Frage, die gelöſt iſt, nämlich die auf die Reliktenverſorgung einer kleinen Kategorie Weiterzahlung des Ruhegeldes im Todesfalle an von Angeſtellten der Stadt. Sie hat aber gar keinen die Hinterbliebenen auf die Dauer von 3 Monaten. Einfluß auf die Witwen⸗ und Waiſenverſorgung der ſtädtiſchen Arbeiter und der ſtädtiſchen Schweſtern. Außerdem ſoll ja, neueren Zeitungsnachrichten zu⸗ folge, die Regierung mit den Vorarbeiten zu dieſem Geſetzentwurf noch nicht fertig ſein. Die Wünſche der Regierung und die der Privatangeſtellten ſollen nach verſchiedenen Richtungen auseinandergehen, ſo daß, wie ich geſtern oder heute in der Zeitung geleſen habe, eine entſprechende Vorlage in der laufenden Seſſion nicht zu erwarten iſt. Dann kann alſo der Magiſtrat im Jahre 1910 wieder kommen und ſagen: ja, die hohe Reichsregierung hat ihre Vorlage noch nicht eingebracht, alſo müſſen auch unſere Angeſtellten noch länger warten. Die Reform der Invalidenverſicherung in Verbindung mit der Krankenverſicherung ſchließlich könnte doch höchſtens Einfluß haben auf eine ein⸗ zige Beſtimmung unſerer Vorlage, nämlich auf die Anrechnung der Invalidenrente. Nach Inkraft⸗ treten der Reform der Reichsverſicherungsgeſetze könnten wir dann in einer ganz kurzen Sitzung mit einem Federſtrich die notwendigen Anderungen vornehmen. Alſo der Magiſtrat hatte urſprünglich ſehr gute Abſichten. Das, was der Herr Bürgermeiſter bei der Etatsberatung als Programm entwickelt hat, war ja nicht etwa ſeine perſönliche Meinung, ſondern es läßt ſich aus den Akten feſtſtellen, daß er tatſäch⸗ lich die Abſichten des Magiſtrats wiedergegeben hat, ja, daß der Magiſtrat noch weit löblichere Ab⸗ ſichten hatte — Abſichten, die ich ihm niemals zugetraut hätte; ſchade nur, daß es bei den Ab⸗ ſichten geblieben iſt! Ich möchte Ihnen mitteilen, was der Magiſtrat alles wollte, und dann bitte ich Sie, zu vergleichen, was geſchehen iſt. Nicht gelöſt ſind ferner folgende Fragen: Ausdehnung der Empfangsberechtigung betr. Gnadengebührniſſe auf Verwandte der auf⸗ ſteigenden Linie: Anderung in der Vorbedingung für Hinter⸗ bliebenenverſorgung durch Einbeziehung von anrechnungsfähigen Dienſtzeiten in die zehnjährige Wartezeit: Ausdehnung der Waiſengeldberechtigung auf legitimierte Kinder (Legitimation ohne nachfolgende Ehe) und bis zum 18. Lebens⸗ jahre; Beſchränkung in der Anrechnung von Be⸗ zügen aus öffentlichen Mitteln auf Hinter⸗ bliebenenbezüge: Neufeſtſtellung der Hinterbliebenenbezüge, wenn der Verſtorbene als Ruhegeldemp⸗ fänger im ſtädtiſchen Dienſt wieder an⸗ geſtellt war. Alle dieſe Fragen ſind unerledigt geblieben. Ich hätte gewünſcht, daß der Magiſtrat ſich damit ſo eingehend beſchäftigt hätte, daß ſie ſich zu einer Vorlage an die Stadtverordnetenverſammlung ver⸗ dichtet hätten. Allerdings ſtehe ich nicht auf dem Standpunkt, daß das ewig hätte dauern müſſen, ſondern meiner Meinung nach hätte uns der Magiſtrat ſehr wohl heute ſchon eine Vorlage unter⸗ breiten können, die alle dieſe Punkte in Betracht gezogen hätte. Die genannten Fragen wurden vom Magiſtrat einem Ausſchuſſe überwieſen, der ſich auch mit der Frage der Gewährung eines Rechtsanſpruches be⸗ ſchäftigt, aber ſeine Arbeiten ganz plötzlich ab⸗ gebrochen hat. Plötzlich iſt dem Magiſtrat der Gedanke gekommen: halt, da ſind ja noch einige