hat jedenfalls an eine derartige Handhabung ſeiner Entlaſſungsmacht nicht gedacht, und ich glaube, auch Herr Stadtv. Hirſch hat das nicht gemeint. An einer andern Stelle hat Herr Stadtv. Hirſch geſagt: es handelt ſich doch nur um die Reliktenverordnung, was hat die mit der Penſio⸗ nierung der Privatangeſtellten uſw. zu tun? Meine Herren, es handelt ſich eben in unſerer Vorlage nicht nur um Reliktenverſorgung, ſondern um Ruhelohn und Reliktenverſorgung, und wenn wir dieſe Beſtimmungen mit Rechtsanſpruch er⸗ laſſen, ſo daß ſie alſo auch unſeren Privatangeſtellten einen Rechtsanſpruch auf Penſion gewähren, ſo würden wir ſpäter den neuen reichsgeſetzlichen Beſtimmungen mit gebundenen Händen gegen⸗ übergeſtanden haben und wären nicht mehr in der Lage geweſen, die etwa abweichenden reichs⸗ geſetzlichen Normen auf unſere Angeſtellten in 459 Anwendung zu bringen. Herr Stadtv. Hirſch hat ja einen Blick in die Akten getan: es wäre eine noch einmal vorzulegen und durch einen Ausſchuß⸗ beſchluß die Vorlage des Magiſtrats vorbereiten zu laſſen. Das dürfte aber ein reines Internum des Magiſtrats ſein; da der Ausſchuß kein gemiſchter war, ſondern ein reiner Magiſtratsausſchuß, ſo tangiert das die Vorlage rein äußerlich. Was im übrigen die Vorlage anbetrifft, ſo hat der Magiſtrat ſich ausdrücklich und abſichtlich beſchränkt auf diejenigen Beſtimmungen, die durch das neue Penſionsgeſetz für die Beamten ein⸗ geführt worden ſind, und dieſe übertragen auf die Angeſtellten und Arbeiter der Stadt. Deshalb iſt alles, was über dieſe Beſtimmungen hinaus⸗ geht, ausgeſchaltet worden. Wenn Sie in dieſer Hinſicht dem Magiſtrat folgen wollen, möchte ich allerdings meinen, daß eine Ausſchußberatung nicht nötig iſt. Dann handelt es ſich um die im weſentlichen ſchematiſche Einfügung der neuen Grundſätze für die Beamten in die Beſtimmungen für die Privatangeſtellten und Arbeiter. Ich möchte ſchließlich noch eine Ausführung ganze Kleinigkeit geweſen, Ihnen das fertig aus⸗ des Herrn Stadv. Hirſch richtigſtellen, die ſchon gearbeitete Statut vorzulegen: dann hätte der neulich von ihm gemacht worden iſt, als ob unſere Magiſtrat vielleicht einmal das Lob des Herrn Verwaltung jetzt in bedenklichem Maße in Rück⸗ Hirſch geerntet, ſtand geraten ſei in der ſozialen Fürſorge für ihre Privatangeſtellten und Arbeiter gegenüber anderen Verwaltungen. Ich glaube, das kann Es ſind bisher überhaupt nur ſehr wenige Städte dazu über⸗ gegangen, die für die Beamten eingeführten (Ruf bei den Sozialdemokraten: Das wäre doch 7 . 1 1 auch gans gut geweſen! 2 . ich mit Fug und Recht verneinen. aber er hätte ſeine Pflicht verſäumt, Vigilation zu üben und darauf zu achten, welchen Einfluß die neuen Geſetze, die in Vorbereitung auf dieſe Materie auszuüben geeignet ſind. ſind, neuen Penfſionsgrundſätze auf ihre Arbeiter und Angeſtellten zu übertragen. Die meiſten großen Nun ſagt Herr Hirſch: ja, das hätte der Ma⸗ Städte haben auch heute die alten Penſionierungs⸗ giſtrat aber ſchon wiſſen müſſen, als er im Februar normen für ihre Arbeiter und nichtbeamteten An⸗ oder März ſeine Erklärungen abgab. Das eine ſteht allerdings feſt, daß bei der Zollberatung geſagt iſt: vom 1. Januar 1910 ab ſollen die Überſchüſſe der Zölle für die Witwenverſorgung zur Verfügung geſtellt werden, entweder zur unmittelbaren Beſtimmung darüber durch das Reich auf Grund eines beſonderen Geſetzes oder durch Überweiſung an die einzelnen Landes⸗ verſicherungsanſtalten zur Verteilung nach ihrem eigenen Ermeſſen. Aber erſt ganz neuen Datums iſt die Ankündigung, wonach dem Reiche es aus⸗ drücklich daran liegt, den Termin für den Erlaß eines beſonderen Geſetzes nicht verſtreichen zu laſſen und wenigſtens eine reichsgeſetzliche Regelung zu verſuchen, damit die Überweiſung der Zoll⸗ überſchüſſe an die Landesverſicherungsanſtalten vermieden werde. Aus der Agitation zugunſten der Privatangeſtellten aber ſind die Früchte erſt in dieſem Sommer gepflückt worden. Aus dieſem Sommer datiert auch eine Enquete, deren Er⸗ gebnis das Reich in einer Denkſchrift niedergelegt hat. Ob der Magiſtrat die erwähnten reichs⸗ geſetzlichen Maßnahmen ſchon hätte vorausahnen können, das laſſe ich dahingeſtellt; jedenfalls ſteht erſt jetzt glaubhaft feſt, daß derartige Schritte im Jahre 1910 zu erwarten ſind. Es war daher die Pflicht des Magiſtrats, zu prüfen, ob an ſeinen urſprünglichen Plänen feſtgehalten werden konnte oder nicht, und das hat der Magiſtrat in der Ihnen unterbreiteten Vorlage getan. Die Vorlage ſelbſt aber wurde durch die Anfrage, die Herr Stadtv. Hirſch dieſerhalb an den Magiſtrat richtete, drin⸗ gend, ſo daß wir in die Lage kamen, Ihnen hier⸗ über mit der allergrößten Beſchleunigung Mit⸗ teilung zu machen Sonſt wäre es vielleicht opportun geweſen, dem Ausſchuß die Angelegenheit dings Berlin. geſtellten beibehalten. Ich habe hier eine Liſte von über 25 Städten mir ausgezogen, unter denen ich nur die Städte Barmen, Köln, Eſſen, Halle, Hannover, Königsberg (Preußen), Magde⸗ burg, Schöneberg, Stettin nennen will als ſolche, die es noch bei den alten Beſtimmungen für ihre Arbeiter⸗ Ruhelohn⸗ und Hinterbliebenenver⸗ ſorgung belaſſen haben. Zu denjenigen Städten, die neue Normen eingeführt haben, gehört aller⸗ Von Berlin hat deshalb Herr Stadtv. Hirſch vorhin auch wohl beſonders hervor⸗ gehoben, daß es uns vorangeeilt ſei. In einer Hinſicht aber, möchte ich betonen, ſind wir heute noch, wie ſchon immer, Berlin voraus: das iſt in dem Mindeſtwitwengeld. In Berlin iſt das Mindeſt⸗ witwengeld noch heute 200 ℳ., während unſer Mindeſtwitwengeld von Anfang an 250 ℳ und ſeit Oktober 1906 unter Zurechnung der Teuerungs⸗ zulage von 100ℳ bis zum 1. April 1908 ſogar 350 betragen hat; auch jetzt, nachdem die Zulage auf 50 ℳ beſchränkt iſt und der Mindeſtſatz des Witwen⸗ geldes auf 300 ℳd beſtimmt iſt, iſt der Unterſchied noch recht beträchtlich. Und wenn ich hier im allgemeinen noch auf die Teuerungszulage hin⸗ weiſen darf: durch die Gewährung der Teuerungs⸗ zulage auch an unſere Penſionäre einſchließlich der Hinterbliebenen haben wir ganz erheblich mehr geleiſtet als alle Kommunen in der Mon⸗ archie. Meines Wiſſens hat keine Kommune dieſe Teuerungszulage an ihre Penſionäre und Hinter⸗ bliebenen gezahlt, und das iſt eine ſehr erhebliche freiwillige Leiſtung, die wir auf uns genommen haben. Sie iſt ohne Einſchränkung auch den Be⸗ teiligten aus der Arbeiterklaſſe zugefloſſen und iſt eine Ergänzung der regelmäßigen Ruhelohn⸗ und Witwengeldgrundſätze geweſen, welche manche