dem Reichstag zugegangen iſt. Ja, meine Herren, wenn man alle Denkſchriften zuſammenſtellen wollte, die dem Reichstag oder dem preußiſchen Landtag zugegangen ſind, und die nicht Geſetzes⸗ kraft erlangt haben, ich glaube, das würde eine ganz nette Sammlung werden. Nun ſtellt der Herr Bürgermeiſter es ſo dar, als ob infolge meiner Anfrage die Arbeiten des Magiſtrats unterbrochen worden ſind. Jetzt alſo ſoll ich auf einmal das Karnickel ſein! Die Anfrage iſt gar nicht von mir ausgegangen, ſondern der erſte, der die Anfrage geſtellt hat, war der Vorſtand der Stadtverordnetenverſammlung, der pflichtgemäß im Dezember den Fragebogen vorzulegen hatte. Damals hat der Magiſtrat geſagt: Die Arbeiten ſind im Gange und dürften im Laufe des nächſten Vierteljahres zum Ab⸗ ſchluß gelangen. Ich habe mich ein Vierteljahr in Geduld gefaßt und dann erſt gefragt; darauf wurde wieder ge⸗ ſagt: die Arbeiten ſind im Gange. Der Herr Bür⸗ germeiſter hätte alſo eigentlich ſagen müſſen: hätten die Stadtv. Hirſch und Gen. die Anfrage nicht ein⸗ gereicht, dann hätten wir vielleicht noch andere Punkte erledigt, aber fragt mich nur nicht, wann. Dann iſt auch das nicht richtig, daß ich etwa Charlottenburg als eine der rückſtändigſten Städte hingeſtellt hätte. Ich habe lediglich geſagt: in frühe⸗ ren Jahren waren wir allen preußiſchen Gemeinden auf dieſem Gebiete voran. Unſer Gemeindebeſchluß bezüglich Gewährung von Ruhegeld war beſſer als der irgendeiner andern preußiſchen Gemeinde. Inzwiſchen haben uns andere Gemeinden und auch Berlin in vielen Punkten bereits überholt, und mein Wunſch geht gerade dahin, im Ausſchuß die Vorlage ſo zu geſtalten, daß Charlottenburg wieder andern Gemeinden als gutes Beiſpiel vorgeführt werden kann. Das ſtimmt ja — darin gebe ich dem Herrn Bürgermeiſter recht —, daß wir ein höheres Mindeſtruhegehalt gewähren als Berlin; wir haben ja von Anfang an 250 ℳ gewährt, während Berlin heute noch bloß 200 ℳ gewährt. Trotzdem enthält die Berliner Vorlage in manchen andern Punkten Beſtimmungen, die tatſächlich weit beſſer ſind als die unſrigen. Ich will auf die Frage der Entlaſſung der Arbeiter hier nicht weiter eingehen. Es mag dahingeſtellt ſein, ob die Berliner Vorlage oder unſere Vorlage einen beſſeren, wirkſameren Schutz gegen willkürliche Entlaſſung gibt. Wir werden über dieſe Frage im Ausſchuſſe reden, da ich beab⸗ ſichtige, im Ausſchuß einen genau formulierten Antrag einzubringen. Der Umſtand, worauf der Herr Bürgermeiſter hingewieſen hat, daß wir uns wiederholt mit Vor⸗ lagen des Magiſtrats beſchäftigen müſſen, wonach ſolchen Perſonen, die nicht penſionsberechtigt ſind, doch eine Penſion von uns gewährt werden ſoll, was ich dankbar ja anerkenne, — ich ſage: dieſer Umſtand beweiſt gerade, wie reformbedürftig die Vorlage des Magiſtrats noch iſt. (Die Verſammlung beſchließt die Einſetzung eines Ausſchuſſes von 15 Mitgliedern und wählt zu Ausſchußmitgliedern die Stadtverordneten Boll⸗ mann, Dr Frentzel, Freund, Gebert, Hirſch, Dbr Hubatſch, Jaſtrow, Dr Landsberger, Litten, Meyer, Nickel, Protze, Dr Spiegel, Dr Stadthagen und Zietſch.) 4644 — Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Ich ſtelle feſt, daß durch die heutige Vorlage die Anfrage der Stadtv. Hirſch und Gen. vom 9. September d. I. nunmehr erledigt iſt. Wir kommen zum nächſten Punkt, Punkt 23 der Tagesordnung: Vorlage betr. Regulierung der Königin⸗Luiſe⸗ Straße öſtlich der Schloßbrücke. — Druckſache 395. Berichterſtatter Stadtv. Protze: Meine Herren, die Firma Neuberg in Berlin hat an den Magiſtrat einen Antrag gerichtet, die Königin⸗ Luiſe⸗Straße von der Schloßbrücke bis zur Weſt⸗ grenze des Zimmermannſchen Grundſtückes zu regulieren. Nach dem mit der Firma Neuberg abgeſchloſſenen Vertrag verpflichtet ſich die Firma, die Koſten der ganzen Regulierung der Königin⸗ Luiſe⸗Straße zu bezahlen, trotzdem die Straße als Uferſtraße nur einſeitig bebaut wird. Der Magiſtrat übernimmt dagegen die Koſten der Ufer⸗ mauer. Nach dem Voranſchlage betragen dieſe Koſten zirka 70 bis 90 000 ℳ. Für die Kanaliſierung des Straßenlandes ſollen keine Koſten erhoben werden. Dagegen verzichtet die Firma auf eine Anrechnung des ſeinerzeit Herrn Berg von der Stadtgemeinde Charlottenburg für die den Grund⸗ ſtücken vorgelagerte Wegeparzelle gezahlten Kauf⸗ preiſes. Der fragliche Straßenteil iſt zwar eine Sack⸗ gaſſe, die wir, wenn es irgend möglich iſt, nicht regulieren. Aber hier empfiehlt es ſich doch, die Straße zu regulieren, weil noch nicht abzuſehen iſt, wann die Uferſtraße fortgeführt und reguliert wird. Es iſt namentlich deshalb von Vorteil, daß dieſer Teil der Königin⸗Luiſe⸗Straße reguliert wird, weil die Bebauung dieſer Straße günſtig auf die Ge⸗ ſtaltung des Stadtbildes an der Schloßbrücke einwirkt. Zur Sicherſtellung der Erfüllung der über⸗ nommenen Verpflichtung hat die Firma Neuberg eine Kaution von 54 800 ℳ hinterlegt. Ich bitte Sie, den Magiſtratsantrag anzu⸗ nehmen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ma⸗ giſtrats, wie folgt: 1. Der Regulierung der Königm⸗Luiſe⸗Straße öſtlich der Schloßbrücke zwiſchen der Kaiſerm⸗ Auguſta⸗Allee und der Weſtgrenze des F. Zim⸗ mermannſchen Grundſtücks Band 73 Bl. 2868 durch die Stadtgemeinde auf Koſten der Firma S. Neuberg wird zugeſtimmt. 2. Der mit der Firma S. Neuberg über die Regulierung der Königin⸗Luiſe⸗Straße ge⸗ ſchloſſene Urkundsvertrag vom 6. Oktober 1908 — Nr. 1021 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg — wird genehmigt. . Die Koſten der Kanaliſierung ſind mit 4600 ℳ in das Extraordinarium des Kanaliſations⸗ etats für 1908 einzuſtellen. 4. Zur Befeſtigung der Königin⸗Luiſe⸗Straße in dem zu regulierenden Straßenteile iſt eine maſſive Ufermauer herzuſtellen. Die erforderlichen noch feſtzuſtellenden Koſten dieſer Ufermauer ſind in den Etat für 1909 einzuſtellen.) 2 —2