— 464 — Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren, dieſe Vorlage gibt mir zu einer Anfrage an den Magiſtrat Anlaß. In § 4 des Vertrages iſt davon die Rede, daß das Häuschen am Stuttgarter Platz in einigen Monaten bis um 9 Uhr abends offen zu halten iſt. Es erhebt ſich dabei die Frage, obdieſe Milch häuschen unter die Polizeiverordnung betr. den Achtuhrladenſchluß fallen oder nich t. Je nachdem man die Frage entſcheidet, würden ſich gewiſſe Konſequenzen ergeben. Fallen die Milchhäuschen unter die Polizeiverordnung, dann würde die Beſtimmung in dem § 4 hinfällig ſein, dann könnte, wenigſtens ſolange die Polizei⸗ verordnung beſteht, dieſes Häuschen am Stutt⸗ garter Platz nicht ſo lange offen gehalten werden. Fallen die Milchhäuschen nicht unter die Polizei⸗ verordnung, ſo würde ich ein gewiſſes Bedenken darin ſehen, daß wir hier ein längeres Offenhalten bei einer Veranſtaltung in Ausſicht nehmen, die doch naturgemäß einigen Intereſſenten Konkurrenz machen würde, gerade wegen des Achtuhrladen⸗ ſchluſſes. Ich möchte daher den Magiſtrat um freundliche Auskunft über die Sachlage bitten. Stadtv. Dr. Gottſtein: Was den erſten Punkt der Anfrage betrifft, ſo haben wir uns durch einen Paragraphen im Vertrage ausdrücklich dahin geſichert, daß, falls polizeiliche Verordnungen den mit uns abgeſchloſſenen Bedingungen wider⸗ ſprechen ſollten, dieſe in erſter Linie Geltung haben ſollen, und der Verein hat ſich dieſer Vertrags⸗ bedingung gefügt. Was die zweite Frage betrifft, ſo handelt es ſich nur um einen Verſuch, ob eine größere Frequenz in der Anſtalt am Stuttgarter Platz mit Rückſicht auf die Nähe des Bahnhofs und den ſtärkeren Verkehr in den ſpäteren Abendſtunden zu erwarten iſt. An den andern Plätzen iſt ein ſolcher Verkehr nicht anzunehmen, und es bleibt dem Verein über⸗ laſſen, ob er die Häuschen dort länger offen halten will oder nicht. Wenn der Verſuch gelingt, ſo beabſichtigen wir, ihn event. weiter auszudehnen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung nimmt Kenntnis.) Vorſteher Kaufmann: Punkt 2 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. Verſtärkung der Mittel für Her⸗ ſtellung einer Entwäſſerungsleitung am Nonnen⸗ damm. Druckſache 411. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Zur Verſtärkung der Etatsnummer Sonder⸗ etat Nr. 1 Extraordinarium Ausgabe⸗Ab⸗ ſchnitt 1 Nr. 23 für das Rechnungsjahr 1907 — Herſtellung einer Entwäſſerungsleitung auf der Südſeite des Nonnendamms zwiſchen dem ſtädtiſchen Pumpwerk und der Weſt⸗ grenze des Grundſtückes der Gebrüder Ulrich — werden 1003,59 ℳ? aus Anleihemitteln bewilligt). Punkt 3 der Tagesordnung: Vorlage betr. Berſtärkung der Etatsnummern eingeſchaltet: Ord. Kapitel 1—8—1 und 1—13—4 für 1908. Druckſache 412. . 12 145 (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Folgende Ausgabenummern beim Kapitel 1 (Allgemeine Verwaltung) im Ordinarium des Hauptetats für 1908 werden aus dem Dispoſitionsfonds verſtärkt: ., a) I1—8—1 (Reiſekoſten, Tagegelder und Fuhrkoſten uſw.) um 6500 ℳ, b) I1—13—4 (Koſten für die Beſchickung von Kongreſſen) um 3000 ℳ.) Punkt 4 der Tagesordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Abänderung der Beſtimmungen über Gewährung von Ruhe⸗, Witwen⸗ und Waiſengeld für ſtädt. Bedienſtete ohne Beamteneigenſchaft einſchl. der Arbeiter. — Druckſache 394, 413. Berichterſtatter Stadtv. Hirſch: Meine Herren, bei der erſten Beratung der Vorlage habe ich darauf hingewieſen, daß der Magiſtrat ſich ur⸗ ſprünglich mit dem Plane trug, die Ortsſtatute über die Gewährung von Ruhegeld und Hinter⸗ bliebenenverſorgung einer gründlichen Reform zu unterziehen, daß er aber ſchließlich mit Rückſicht auf einige zu erwartende Reichsgeſetze von einer durchgreifenden Reform Abſtand genommen und ſich mit einigen geringfügigen Anderungen be⸗ gnügt hat, mit Anderungen, die im weſentlichen darauf hinauslaufen, den Arbeitern dasſelbe zu gewähren, was die Beamten durch unſere vor⸗ jährige Beſchlüſſe erlangt haben. Der Ausſchuß hat ſich zunächſt mit der Frage beſchäftigt, ob er über die Vorſchläge des Magiſtrats hinausgehen, d. h. ob er eine durchgreifende Reform vornehmen, oder ob er es im weſentlichen bei den Beſchlüſſen des Magiſtrats belaſſen ſolle. Eine Minderheit des Ausſchuſſes ſtand auf dem Standpunkte, daß man, unbekümmert darum, wann die Reichsgeſetze in Kraft treten, und unbekümmert darum, welche Geſtalt die Reichsgeſetze annehmen, ſehr wohl ſchon jetzt den ſtädtiſchen Angeſtellten und Arbeitern ein Recht auf Penſion gewähren könnte. Die Mehrheit dagegen ſtellte ſich auf den Standpunkt des Magiſtrats: ſie lehnte es ab, in eine Beratung der Frage, ob den Arbeitern und Angeſtellten ein klagbares Recht gewährt werden ſollte oder nicht, einzutreten. Ebenſo lehnte die Mehrheit es ab, ſich mit den Fragen zu beſchäftigen, die der Ma⸗ giſtratsausſchuß erörtert hatte, und die ich ja im einzelnen das vorige Mal Ihnen vorgetragen habe. Die Mehrheit ſagte ſich, daß alle dieſe Fragen erſt dann erörtert werden ſollten, wenn die erwähnten Reichsgeſetze in Kraft treten. Infolgedeſſen hat ſich der Ausſchuß nur mit den Vorſchlägen des Magiſtrats beſchäftigt. Wie Sie aus dem gedruckten Bericht erſehen, iſt die Ma⸗ giſtratsvorlage im weſentlichen angenommen wor⸗ den. Nur wenige Anderungen hat der Ausſchuß getroffen. E Zunächſt hat er in dem Nachtrag zu den Grundſätzen über die Bewilligung von Ruhelohn und Hinterbliebenenverſorgung für ſtädtiſche Ar⸗ beiter und Angeſtellte hinter „eheliche“ in § 10 „bzw. legitimierteL. Der Aus⸗ ſchuß hat damit ausdrücken wollen, daß er nicht nur ehelichen Kindern, die ein Ruhelohnempfänger