— 467 erklären, daß wir Ihnen bei der Etatsberatung mit weiterem Material gern dienen werden. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Aus⸗ ſchuſſes, wie folgt: 2) Dem Nachtrag 1 zu den Grundſätzen für die Bewilligung von Ruhelohn und Hinter⸗ bliebenen⸗Verſorgung für ſtädtiſche Arbeiter und Angeſtellte wird zugeſtimmt mit folgender Anderung: Der § 10 Abſ. 2 erhält folgende Faſſung: Hinterläßt ein Ruhelohnempfänger bei ſeinem Tode eine Witwe oder eheliche bzw. legitimierte Kinder, ſo wird der Ruhelohn noch für die auf den Sterbemonat folgenden drei Monate gezahlt. Ebenſo erhalten Kinder einer Ruhelohnempfängerin (§ 6 ) den Ruhelohn der Mutter für die auf den Sterbemonat folgenden drei Monate. Die Zahlung erfolgt im voraus in einer Summe. Dem Nachtrag I1 zur Ordnung betr. das Ruhe⸗ gehalt der Feuerwehrmannſchaften und die Fürſorge für die Witwen und Waiſen der bei Ausübung ihres Berufes verunglückten Feuer⸗ wehrmannſchaften wird zugeſtimmt mit fol⸗ genden Anderungen: § 5 Zeile 2 iſt hinter „eheliche“ einzuſchalten: „bzw. legitimierte“; Zeile 5 iſt „(Gnadenvierteljahr)“ zu ſtreichen. c) Dem Nachtrag I zu den Beſtimmungen für die Anſtellung ſtädtiſcher Schweſtern im Kranken⸗ pflegedienſt wird zugeſtimmt mit folgenden Anderungen: § 10 letzter Abſatz iſt zu ſtreichen: Zeile 2 „eheliche“, Zeile 4 „(Gnadenvierteljahr)“. d) Der Magiſtrat wird erſucht, für die Be⸗ amtinnen ähnliche Beſtimmungen zu treffen wie für die Schweſtern.) Vorſteher Kaufmann: ordnung: Punkt 5 der Tages⸗ Vorlage betr. Erweiterung der Filteranlage des Waſſerwerks Jungfernheide. — Druckſache Nr. 414. Berichterſtatter Stadtv. Wöllmer: Meine Herren, die Stadtverordnetenverſammlung wird aufgefordert, ihre Zuſtimmung zu der Erweiterung der Filteranlage des Waſſerwerks Jungfernheide zu geben und die dazu erforderlichen Koſten von 270 000 ℳs, die aus Anleihemitteln zu entnehmen ſind, zu bewilligen. Wir haben in der 1908er An⸗ leihe von 40 Millionen etwa 2½ Millionen zur Erweiterung unſerer Waſſerwerke vorgeſehen, da⸗ mit wir die Waſſerwerke im Hinblick auf die Zu⸗ nahme der Bevölkerung immer in die Lage bringen, der Zunahme des Waſſerbedarfs gerecht zu werden. Es hat ſich ſchon in dieſem Sommer herausgeſtellt, daß die vorhandenen Filteranlagen in der Jungfern⸗ heide nicht ausreichen, ſobald der größte Bedarf an Waſſer eintritt, um das Waſſer vollſtändig vom Eiſen zu befreien. Wie Sie aus der Begründung der Vorlage erſehen, ſind zur Zeit des größten Bedarfs 36 000 obm Waſſer pro Tag nötig geweſen, während die Filteranlagen zurzeit nur etwa 30000chm enteiſenen können. Es iſt alſo notwendig, daß ſchleunigſt an eine Erweiterung der Filter⸗ anlage herangetreten wird. Da das Wertk Jungfern⸗ heide das bedeutendſte unſerer Werke iſt, ſo werden wir es vollkommen ausbauen müſſen. Es wird deshalb zweckmäßig ſein, wenn nun einmal an die Erweiterung der Filteranlage herangetreten werden muß, auch die Filteranlage auf das große Projekt des vollſtändigen Ausbaues der Waſſerwerke in der Jungfernheide zuzuſchneiden. Hierzu ſind 6 Filterbecken erforderlich. Es war nun die Frage, in welchem Tempo die Anlage vorgenommen werden ſollte. Es beſtanden zwei Projekte. Einmal das Projekt, dieſe 6 Filter⸗ becken in zwei Gruppen herzuſtellen. Die erſte Gruppe ſoll ſofort in Angriff genommen werden, wofür eben 270 000 ℳ. notwendig ſind, die zweite Gruppe in 8 Jahren, wofür nachher 240 000 ℳ er⸗ forderlich ſind — etwas weniger, weil das Rohr⸗ ſyſtem vorhanden iſt —, zuſammen alſo 510 000 ℳ. Nach dem zweiten Projekt ſollten zunächſt nur zwei Becken, nach 4 Jahren wieder zwei Becken und nach 11 Jahren die letzten zwei Becken eingerichtet werden. Dieſe Anlage würde jedoch 545 000 ℳ koſten. Wenn auch im Laufe der 11 Jahre bei dem zweiten Projekt Zinſen geſpart werden würden, die aber auf höch⸗ ſtens 15 000 ℳ zu ſchätzen ſind, ſo würde doch dieſe Ausführung in drei Gruppen Mehrkoſten von 35 000 ℳ verurſachen. Nach der gründlichen Prüfung der Deputation für die Waſſerwerke iſt alſo als feſtſtehend anzuſehen, daß das Projekt, das der Magiſtrat in Vorſchlag bringt, das wirtſchaftlich günſtigſte iſt. Ich empfehle Ihnen deshalb auch die Annahme der Magiſtratsvorlage. Ich bin perſönlich der Anſicht, daß ein Aus⸗ ſchuß nicht nötig iſt. Sollte jedoch eine Fraktion die Einſetzung eines Ausſchuſſes wünſchen, ſo habe ich ſelbſtverſtändlich nichts dagegen, und meine Freunde jedenfalls auch nicht. Meine Herren, im Anſchluß an die Bericht⸗ erſtattung über dieſe Vorlage möchte ich mir einige Bemerkungen geſtatten und eine Bitte an den Magiſtrat richten. Die Bemerkungen, die ich zu machen habe, ſtehen in Zuſammenhang mit dieſer Vorlage, nämlich mit der Bewilligung von Mitteln aus der 1908 er Anleihe. Herr Kollege Zander hat vor einigen Tagen in dem Haus⸗ und Grund⸗ beſitzerverein von 1895 einen Vortrag, eine Etats⸗ rede, oder ſagen wir lieber: eine Rede über den Etat, über das Finanzweſen und die Anleihewirtſchaft unſerer Stadt gehalten. Nach den Zeitungsberichten und nach den mir zugegangenen Berichten von Zu⸗ hörern ſind in dieſer Rede des Herrn Kollegen Zander eine große Reihe von Zahlen, die auf unſern Etat Bezug nehmen, zum Vortrag gebracht worden, von denen allerdings die meiſten unrichtig ſind. (Hört, hört! und Heiterkeit.) Ich will auf die einzelnen Ziffern nicht eingehen, da ich damit wohl allzu weit aus dem Rahmen der Berichterſtattung und namentlich aus dem Rahmen des Gegenſtandes der Tagesordnung, den wir jetzt behandeln, heraustreten würde. Nur auf zwei ungeheuerliche Bemerkungen möchte ich zurück⸗ kommen, die die Etatsrede des Herrn Kollegen Zander krönen. Nach den Zeitungsberichten hat Herr Kollege Zander in dieſem Verein geſagt: Die Schuldenlaſt unſerer Stadt iſt auf 180 Millionen gewachſen, während ſie vor 5 Jahren nur 70 Millionen betrug. Im Jahre 1903 wurden 25 Millionen, 1905 weitere 40 Millionen und 1908 nochmals