Übertrag 72 000 3. V—3—3— Geburtshilfe — um 2 500 „ 4. V—3—5a—e — Heilmittel — um 5. V—3—10b — Unterbringung von Perſonen in nichtſtädtiſchen 3 000 „ e e, , e, e, e e, Krankenanſtalten — um. 8 000 „ 6. v—3—10 — Unferbringung von Perſonen in Heilanſtalten = um, , , , 10 000 „ zuſammen 95 500 ℳ (Rufe: Einſtimmig!) Vorſteher Kaufmann: Es iſt folgende An⸗ frage eingegangen von Herrn Kollegen Jachmann mit genügender Unterſtützung: Die Verlehrsverhältniſſe in der Kaiſer⸗ Friedrich⸗Straße geben den Anliegern immer wieder Veranlaſſung zu Beſchwerden Die tatſächlich vorhandenen Mißſtände laſſen dieſe Beſchwerden nicht ungerechtfertigt erſcheinen. Gefordert werden: Aſphaltpflaſter, eine Straßenbahn⸗Verbindung im Zuge der Kaiſer⸗ Friedrich⸗Straße, mindeſtens aber die Wieder⸗ verlegung der I-Linie (Kupfergraben — Halenſee) durch die Bismarckſtraße bis zur Suarezſtraße, ſowie die Anlage eines Droſch⸗ ken⸗Halteplatzes an der Kreuzung der Bis⸗ marck⸗ und Kaiſer⸗Friedrich⸗Straße. Wann iſt die im öffentlichen Intereſſe dringend zu wünſchende Beſeitigung der dieſen Forderungen entgegenſtehenden Hinderniſſe zu erwarten? Ich werde die Anfrage an den Magiſtrat ge⸗ langen laſſen und ſie auf die Tagesordnung ſetzen, ſobald die Beantwortung erfolgen ſoll. Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: Vorlage betr. Enteignung der bebaut geweſenen Straßenlandparzellen der Straße 20— Y—3. — Druckſache 416. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Flatau: Meine Herren, der ſtädtiſche Bebauungsplan ſieht unter der Bezeichnung der Straße 2 eine Verlängerung der Weimarer Straße über die Bismarckſtraße hinaus bis zur Wallſtraße vor. Für dieſe neue Straße ſind die Fluchtlinien im Jahre 1900 feſt⸗ geſtellt worden. Die Straße ſelbſt, — (Unruhe. Glocke des Vorſtehers.) Borſteher Kaufmann: Ich bitte wiederholt um Ruhe! Berichterſtatter Stadtv. Dr. Flatau (fort⸗ fahrend): — die aus ſchließlich über das Grundſtück der Kloſterbrauerei Aktiengeſellſchaft gehen wird, iſt bis jetzt noch nicht durchgelegt. Auf dem künf⸗ tigen Straßenland befanden ſich bis vor kurzem verſchiedene Gebäude der Kloſterbrauerei. Dieſe iſt im Frühjahr 1908 zur vollſtändigen Freilegung aller auf dem künftigen Straßenland vorhandenen Baulichkeiten geſchritten; ſie hat ſodann auf grund des § 13 des Fluchtliniengeſetzes den Magiſtrat aufgefordert, das Enteignungsverfahren einzu⸗ leiten. Dieſe Aufforderung der Kloſterbrauerei Aktiengeſellſchaft hält ſich im Rahmen des Geſetzes. Die Vorausſetzungen für die Einleitung des Ent⸗ ℳ eignungsverfahrens, 476 — — insbeſondere die Voraus⸗ ſetzung des § 13 Abſ. 2 des Fluchtliniengeſetzes, treffen hier zu, da die Fluchtlinie Gebäude trifft, die inzwiſchen bis zur neuen Fluchtlinie niedergelegt wurden. Daß Enteignungsverfahren wird auch die Frage des Umfangs der Entſchädigung feſtſtellen müſſen. Gegenüber den weiter gehenden Forde⸗ rungen der Kloſterbrauerei hat ſich der Magiſtrat auf den Standpunkt geſtellt, daß das Enteignungs⸗ verfahren nur diejenigen Teile des Grundſtückes zu erfaſſen hat, auf denen ſich die niedergelegten Baulichkeiten befunden haben. Die Zuſtimmung der Verſammlung zu der Magiſtratsvorlage iſt vorwiegend reine Formſache, da das von der Kloſterbrauerei als Grundſtücks⸗ eigentümerin — nicht von der Stadtverwaltung — beantragte Enteignungsverfahren in jedem Falle ſtattfinden muß. Ich kann Ihnen alſo die Zu⸗ ſtimmung zur Magiſtratsvorlage empfehlen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ma⸗ giſtrats, wie folgt: 1. Der Einleitung des Enteignungsverfahrens gegen die Kloſterbrauerei Aktien⸗Geſell⸗ ſchaft, ſoweit es durch die erfolgte Nieder⸗ legung von Gebäuden auf der projektierten Straße 20— ½—3 bedingt iſt, wird zuge⸗ ſtimmt. 2. Die Koſten der Enteignung ſind dem durch den Sonderetat 7 für 1906 zur Durch⸗ legung der Straße 20— —3 bewilligten erſten Teilbetrag (Sonderetat 7 E.⸗O. Abſchn. 4) zu entnehmen und die etwa über dieſen Betrag hinausgehenden Koſten bis zur Einſtellung in den Etat vorſchuß⸗ weiſe zu verausgaben.) Vorſteher Kaufmann: Wir kommen zum nächſten Punkt, Punkt 8 der Tagesordnung: Vorlage betr. Bewilligung von Mitteln aus Anlaß der Hundertjahrfeier der Städteordnung. — Druckſache 417. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Hubatſch: Meine Herren, über die Bedeutung der Städteordnung und über die ſegensreichen Wirkungen, die ſie auf unſer ganzes öffentliches Leben ausgeübt hat, brauche ich nicht viel Worte zu machen. Es iſt Ihnen bekannt, welchen Aufſchwung die preußiſchen Städte durch die Selbſtverwaltung genommen haben, und welche Steigerung der Macht, des Wohlſtandes, der ganzen Kultur unſeres Vaterlandes infolge des Wiederaufblühens der Städte eingetreten iſt. Die preußiſchen Städte haben triftigen Grund, den hundertſten Jahrestag des Erlaſſes der Städte⸗ ordnung mit dankbarer Erinnerung und mit freudigem Stolze zu begehen. Und eine Stadt⸗ verordnetenverſammlung hat doppelten Grund, ſich feſtlicher Freude hinzugeben; denn ſie feiert zugleich die Erinnerung an den Tag, an dem ſie ſelbſt ins Leben gerufen worden iſt. Wir Charlottenburger ſehen mit beſonderer Genugtuung auf die Schöpfungen, die rühriger Bürgerſinn und freie Selbſtverwaltung hervor⸗ gebracht haben. Man kann ſich ſchwer eine Vor⸗ ſtellung davon machen, welchen Gang die Ent⸗ wicklung der preußiſchen Städte genommen hätte, wenn die Städteordnung nicht erlaſſen worden