—— 477 wäre. Aber das können wir mit Sicherheit be⸗ haupten, daß eine Entwicklung zur Großſtadt, wie ſie unſer Charlottenburg in kaum einem Menſchen⸗ alter durchgemacht hat, nicht eingetreten wäre, wenn die ſtaatliche Bureaukratie die Leitung der ſtädtiſchen Angelegenheiten gehabt hätte. (Sehr richtig!) Dieſe Entwicklung iſt nur möglich geworden durch die tatkräftige, umſichtige, raſtlos vorwärtsſtrebende Selbſtverwaltung. Charlottenburg gehört zu den Städten, die auf den verſchiedenſten Gebieten der Verwaltung in der Durchführung neuer Ideen, in der Löſung neuer Aufgaben glänzende Beweiſe für die Leiſtungsfähigkeit der Selbſtverwaltung liefern und die außerordentliche Fruchtbarkeit des großen Gedankens zeigen, der der Städteordnung zugrunde liegt. Der Magiſtrat hat Vorſchläge gemacht, die Feier am 19. November möglichſt würdig zu geſtalten. Ich darf wohl zunächſt annehmen, daß es allgemeine Billigung gefunden hat, daß von einem offiziellen Feſteſſen oder von einem Feſt⸗ trunk Abſtand genommen worden iſt. (Bravo!) Der Tag ſoll einzig und allein geiſtigen Genüſſen und den Pflichten der Dankbarkeit gewidmet ſein. Der Magiſtrat ſchlägt eine Feſtfeier in einem Rathausſaale vor, ferner die Errichtung einer Stiftung für geweſene Ehrenbeamte und Be⸗ amtinnen und deren Hinterbliebene mit dem Namen einer „Freiherr vom Stein⸗Stiftung“, ferner die Aufſtellung eines Kunſtwerkes zur Er⸗ innerung an den Schöpfer der Städteordnung als Schmuck der Stadt und zuletzt die Errichtung einer Ehrentafel im Rathaus zum Gedächtnis der Ehrenbe⸗ amten, die ſich um die Stadt verdient gemacht haben. Daß das Andenken an den Urheber der Städte⸗ ordnung beſonders geehrt wird, entſpricht gewiß einem allgemein gehegten Wunſche; auch iſt der Gedanke wohl ſehr richtig und trefflich, daß gerade Ehrenbeamte, in deren Tätigkeit der Gedanke der Selbſtverwaltung am deutlichſten zum Aus⸗ druck kommt, und auf deren bereitwillige Unter⸗ ſtützung wir in allen Zweigen der Verwaltung fortwährend angewieſen ſind, bei dieſem Anlaß eine beſondere Anerkennung und Dankbarkeit er⸗ wieſen wird. Die Grundgedanken der Vorlage des Ma⸗ giſtrats — das nehme ich an — werden allgemeine Billigung finden; aber die Ausführung im ein⸗ zelnen hat zum Teil einige Bedenken veranlaßt. Auch der Seniorenkonvent hat dieſe Angelegenheit beraten und iſt zu Ergebniſſen gelangt, die von der Magiſtratsvorlage etwas abweichen. Der Senioren⸗ konvent ſchlägt vor, die Freiherr vom Stein⸗Stiftung nicht mit 50 000 ℳ auszuſtatten, ſondern mit 100 000 ℳ, (Bravo!) dann aber, um nicht über die ganze Summe, die in der Vorlage genannt iſt, hinauszugehen, die 50 000 ℳ, die im Punkte b gefordert ſind, zu ſtreichen und uns zu beſchränken auf die Aufſtellung einer Büſte im Rathauſe zum Gedächtnis des Frei⸗ herrn vom Stein, vielleicht in dem einen der beiden Feſtſäle oder in dem Raum zwiſchen den Feſtſälen, oder wo es auch ſein mag. (Bravo! Zuruf: Sitzungsſaal der Stadtverordneten⸗ , verſammlung!) Der Grund, der uns zu dieſen Abänderungs⸗ vorſchlägen bewogen hat, iſt hauptſächlich folgender. Wir haben die Fritſche⸗Stiftung für die angeſtellten Beamten und deren Hinterbliebene; der Betrag iſt gegenwärtig 100 000 ℳ; wenn dieſer nun eine zweite Stiftung für die Ehrenbeamten und ihre Hinterbliebenen an die Seite geſtellt werden ſoll, ſo muß man doch berückſichtigen, daß die Zahl der Ehrenbeamten außerordentlich groß iſt, und daß es deshalb ratſam iſt, von vornherein gleich eine größere Summe zu wählen, die dem Bedürfnis auch entſpricht. Dazu kommt ein zweites Moment. Es iſt ja mittlerweile bekannt geworden, daß die Stadt Berlin die Forckenbeck⸗Stiftung, die für Angeſtellte und Ehrenbeamte gedacht iſt und die eine Ausſtattung von 500 000 ℳ hat, um eben ſo viel, um eine halbe Million erhöht hat. Wenn wir nun angeſichts dieſer Erhöhung von Berlin um eine halbe Million bei einer doch ganz ähnlichen Stiftung mit 50 000 ℳ kommen, ſo entſpricht das nicht mehr den Verhältniſſen, (Sehr richtig!) in denen wir ſolche Bewilligungen neben Berlin machen müſſen. In früheren Jahren verhielt ſich einmal die Einwohnerzahl von Charlottenburg zu Berlin wie 1: 10. Das iſt aber längſt anders ge⸗ worden. Charlottenburg iſt viel ſchneller als Berlin gewachſen, und ſo würde das Verhältnis von 1: 10 nicht mehr ſtimmen. Wenn wir ſolche Stiftungen machen, ſo müſſen wir, wenn wir auf Berlin über⸗ haupt und auf das Verhältnis der Einwohnerzahlen Rückſicht nehmen wollen, doch höhere Summen wählen, um nicht klein und kärglich in unſern Bewilligungen zu erſcheinen. Natürlich kann man ſagen: wir brauchen uns an das Beiſpiel Berlins gar nicht zu kehren, wir können tun und laſſen, was wir wollen. Das iſt vollſtändig richtig, meine Herren; aber wir müſſen doch dabei anderſeits bedenken, welchen Eindruck eine ſolche — ich will ſagen: verhältnismäßig niedrige Bewilligung von 50 000 ℳ für dieſen Zweck gerade in den Kreiſen machen würde, die das nächſte Intereſſe daran haben. Es iſt unſere ausgeſprochene Abſicht, den Ehrenbeamten bei Gelegenheit der Hundertjahrfeier der Städte⸗ ordnung eine dankbare Anerkennung darzubringen. Es iſt die ausgeſprochene Abſicht, daß die Freiherr vom Stein⸗Stiftung eine Wohltat für dieſe Männer und Frauen ſein ſoll, die in ſelbſtloſer Weiſe an dem Wohle der Stadt mitarbeiten. Wenn dieſe Ehren⸗ beamten nun die Vergleichung ziehen von einer Bewilligung von 50 000 ℳ hier und einer halben Million in Berlin, ſo müſſen ſie doch zu der nicht ſehr angenehmen Überzeugung kommen, daß die Stadt Charlottenburg ihre Ehrenbeamten und deren Tätigkeit niedriger einſchätzt als die Reichs⸗ hauptſtadt. Und das wollen wir doch nicht. Darum iſt es empfehlenswert, die Zahl zu verdoppeln und 100 000 ℳ zu bewilligen. Es bleibt noch der Punkt , der die Ehrentafel für verdiente Perſonen, die im Ehrendienſte der Stadt geſtanden haben, betrifft. Der Senioren⸗ konvent war zunächſt der Anſicht, zu empfehlen, dieſen Punkt « unverändert anzunehmen. Es ſind aber doch von verſchiedenen Seiten ſo viele Be⸗ denken geltend gemacht worden, daß offenbar die Neigung vorhanden iſt, dieſen Punkt einer Aus⸗ ſchußberatung zu unterziehen. Ich möchte auf einige Bedenken gleich ſelbſt hinweiſen. Der Magiſtrat ſagt: es ſoll der Name von verdienten