— 480 deren Hinterbliebene gedacht iſt, daß es ſich nicht ich will den Gedanken hier nur hinwerfen, ohne etwa um Gewährung von Dotationen für Per⸗ ſonen handeln kann, die ſich beſonders hervorgetan haben. Vielleicht iſt der Herr Berichterſtatter auch ſo freundlich, in ſeinem Antrage noch eine ent⸗ ſprechende Anderung einzufügen, damit das klar zu erkennen iſt. Nun weiß ich nicht, ob der Herr Bericht⸗ erſtatter die Ehrentafel gleich bewilligen oder erſt dem Ausſchuß überweiſen wollte. Ich würde geneigt ſein, aus allen den Gründen, die der Herr Berichterſtatter hier vorgetragen hat, die Ehren⸗ tafel ſofort abzulehnen. Ich glaube, mit zwingen⸗ deren Gründen kann die Auſſtellung einer Ehren⸗ tafel überhaupt gar nicht bekämpft werden, als es ſeitens des Berichterſtatters geſchehen iſt; ich ſtehe vollkommen auf ſeinem Standpunkt, ich würde vergeblich noch nach irgendeinem weiteren Grunde ſuchen, der gegen die Ehrentafel ſpricht. Meine Herren, wollen wir eine Ehrentafel, dann werden wir gut tun, von vornherein für die Auf⸗ zeichnung der Namen eine beſtimmte Richtſchnur zu geben. Wir wollen es dann nicht abhängig machen von einem Beſchluſſe der Stadtverordneten⸗ verſammlung, der, wie der Herr Berichterſtatter ſehr richtig hervorgehoben hat, von allen möglichen Zufälligkeiten abhängen kann. Wir wollen es ſchließlich auch nicht davon abhängig machen, ob der Betreffende, der auf die Ehrentafel kommen ſoll, ein Legat von 25 000 oder 500 000 ℳ ge⸗ ſtiftet hat. Meine Herren, nichts ſpricht meines Erachtens zwingender gegen die Ehrentafel, als daß der Herr Berichterſtatter gerade die Perſonen in den Vordergrund geſtellt hat, die mit Hilfe eines mehr oder weniger großen Geldbeutels das Recht erwirken ſollen, auf die Ehrentafel zu kommen. Der Herr Berichterſtatter hat vollkommen zu⸗ treffend hervorgehoben: allen jenen Ehrenbeamten, die in vollſtem Maße ihre Schuldigkeit tun, die in ihrem kleinen Wirkungskreiſe vielleicht mehr leiſten als mancher andere in einem größeren Wirkungs⸗ kreiſe, ihnen bleibt der Weg zur Ehrentafel einfach deswegen verſchloſſen, weil ſich ihnen nicht die Möglichkeit bietet, in ihrem Kreiſe gerade Großes zu leiſten — in Wirklichkeit iſt es aber doch etwas Großes, was dieſe Ehrenbeamten in ihrem Wir⸗ kungskreiſe tun. Aber ich möchte namens meiner Freunde dieſem Punkte der Magiſtratsvorlage gegenüber nicht eine vollſtändig ablehnende Stellung einnehmen, ſondern ich glaube, wir können uns getroſt in engerem Kreiſe über dieſe Ehrentafel unterhalten. Wir werden am 19. November die Feier würdig begehen können, wenn wir die Punkte a und b in dem Sinne zum Beſchluſſe er⸗ heben, wie es der Herr Berichterſtatter vorge⸗ ſchlagen hat, und wenn wir Punkt « zunächſt aus⸗ ſcheiden, ihn einem Ausſchuß überweiſen. Die Feier am 19. November ſoll doch der Ehrung des Freiherrn vom Stein dienen. Mit a und b ehren wir den Freiherrn vom Stein; mit der Ehren⸗ tafel ehren wir nicht den Freiherrn vom Stein, ſondern unſere eigenen Männer, und unſere eigenen Männer werden vielleicht noch einige Wochen länger warten können, bis wir uns in aller Ruhe über die Ehrentafel verſtändigt haben. Vielleicht wird man ſich dann auf den Standpunkt ſtellen, den Berlin eingenommen hat, daß man erklärt: die Oberbürgermeiſter und Stadtverordnetenvor⸗ ſteher ſollen auf die Ehrentafel kommen. Auf dieſe Weiſe wird man wenigſtens allen Rang⸗ ſtreitigkeiten aus dem Wege gehen können. Aber beſtimmt Stellung zu nehmen, ich will dem Aus⸗ ſchuß nicht vorgreifen. Ich denke, wir tun gut, dieſen Teil der Vorlage einem Ausſchuß von 9 Mitgliedern zu überweiſen. Im übrigen empfehle ich namens meiner Freunde, Poſition a und b der Magiſtratsvorlage, und zwar in der durch den An⸗ trag Hubatſch formulierten Faſſung, anzunehmen. (Bravo!) Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Meine Herren, ich lege Gewicht darauf, feſtzuſtellen, daß Magiſtrat und Stadtverordnete in den Grundlagen einig ſind: in bezug auf die Beurteilung der Situation, in der wir uns heute bei der hundertjährigen Wiederkehr des Geburtstages der Städteordnung befinden, und in bezug auf die Art der Gedenkfeier, in der dieſe Erinnerung begangen werden ſoll. Daß wir einig ſind in der Grundlage der Auffaſſung dieſer beiden Dinge geht aus unſerer Vorlage und aus den Worten hervor, mit denen der Herr Referent im Namen des Seniorenausſchuſſes der Stadt⸗ verordnetenverſammlung die Vorſchläge begründet hat. Auseinander gehen unſere Anſichten nur in nebenſächlichen Kleinigkeiten, die man ſo, auch ſo machen kann. Ich möchte aber doch, trotzdem es verhältnismäßig Kleinigkeiten ſind, bei denen wir auseinander gehen, einige Worte zur Verteidigung der vom Magiſtrat gemachten Vorſchläge ſagen. Zunächſt möchte ich, anknüpfend an die letzten Worte des Herrn Stadtv. Dr Crüger, hervorheben, daß wir bei dieſer Gedenkfeier nicht nur eine Ehrung des Freiherrn vom Stein wollen, ſondern daß wir gleichzeitig in der Gedenkfeier und durch die Be⸗ ſchlüſſe, die wir Ihnen vorſchlagen, unſere dankbare Anerkennung gegenüber all den Männern zum Ausdruck bringen wollen, welche im Laufe der letzten 100 Jahre im Ehrendienſte der Stadt tätig geweſen ſind und ferner in dieſem Ehhrendienſte tätig ſein werden. Beide Geſichtspunkte haben wir in gleicher Weiſe betonen zu müſſen geglaubt. Wir haben das zunächſt dadurch getan, daß wir Ihnen eine Stiftung in Höhe von 50 000 ℳ vorſchlugen, nicht für Ehrenbeamte, wie der Herr Referent ſagte, — ich möchte darauf aus⸗ drücklich aufmerkſam machen — ſondern für Per⸗ ſonen, die im Ehrendienſt der Stadt geſtanden haben. Stadtverordnete ſind z. B. nicht Ehren⸗ beamte, ſie haben keine Beamteneigenſchaft, ſie ſind freie Männer, die ganz ohne Bindung daſtehen, und auch auf ſie ſoll ſich dieſe Stiftung nach dem Vorſchlage des Magiſtrats beziehen. Ich will hier gleich, um einen Zweifel des Stadtv. Crüger zu beſeitigen, ſagen, daß wir dieſe Stiftung natürlich nur für ſolche Perſonen und deren Hinterbliebene gedacht haben, die in den Fall einer Bedürftigkeit kommen. Wir haben das aus⸗ drücklich in unſerer Begründung ausgeſprochen, indem wir geſagt haben: daß die Stiftung dienen ſoll zur Unterſtützung von im Ehrendienſt tätig geweſen Perſonen und deren Hinterbliebenen i m Falle der Bedürftigkeit u n d Würdigkeit. Wir haben ferner geglaubt, meine Herren, daß wir vorläufig bei der Stiftung mit 50 000 auskommen werden. Wir wiſſen alle nicht, ob dieſe Stiftung in hervorragendem Maße in Anſpruch genommen werden wird oder nicht; die Erfahrung wird es lehren. Es hat bei der Debatte ſowohl im Ausſchuß wie im Magiſtrat Herren gegeben, die