anerkannt, daß es ſich hier um die Regelung einer ſehr ſchwierigen Frage handelt, und daß dieſe Regelung nicht in einer Plenarſitzung zu erledigen wäre, auch nicht in verſchiedenen Ausſchußſitzungen, ſondern daß dazu der Stadtverordnetenverſamm⸗ lung ſo gut wie den Magiſtratsmitgliedern genügend Zeit gegeben werden müſſe. Ich entſinne mich auch, daß in jener Sitzung vom 25. März einer der Redner von der liberalen Fraktion — ich glaube, es war Kollege Otto — ausdrücklich auf die Schwierigkeit der Materie hingewieſen hat, die dadurch noch eine größere werden würde, weil in Verbindung mit der Reviſion des Normaletats auch auf die Erhöhung der Beamtengehälter Be⸗ dacht genommen werden müſſe, die für Preußen geplant ſei, ebenſo gut, als auch die Reichs⸗ beamtengehälter eine Aufbeſſerung erfahren würden. In jener Sitzung vom 25. März aber hatte der Herr Bürgermeiſter uns ſchon gewiſſe Zuſicherungen gemacht, indem er betonte, daß der Magiſtrat ſich eifrig mit dieſer Angelegenheit beſchäftigt habe, daß im ſchlimmſten Falle ſchon bis zum 1. Juli eine entſprechende Vorlage des Magiſtrats der Stadtverordnetenverſammlung unterbreitet werden könnte. Schon in jener Sitzung am 25. März hatten wir lebhafte 3weifel an der Erfüllung dieſer Zu⸗ ſage. Dieſen Zweifeln gab Herr Kollege Otto ſo gut wie ich genügenden Ausdruck. Wir be⸗ ſchloſſen damals, einen Ausſchuß einzuſetzen, der in erſter Linie ein Proviſorium für die ſtädtiſchen Beamten und Arbeiter ſchaffen ſollte. In der Sitzung vom. 15. April dieſes Jahres lag der Bericht dieſes Ausſchuſſes vor. Sie kennen ja die Anträge, die damals angenommen worden ſind. Der Ma⸗ giſtrat wurde erſucht, ſpäteſtens bis zum Herbſt eine beſtimmte Vorlage der Stadtverordnetenverſamm⸗ lung zu unterbreiten, auf Grund deren die Reviſion des Normaletats als abgeſchloſſen gelten könnte. Das heißt: im Herbſt ſollte unbedingt eine end⸗ gültige Regelung des Normaletats erfolgen. Damit während dieſer Zeit die Beamten nicht mit den Teuerungszulagen in der Luft hängen bleiben ſollten, beſchloß die Stadtverordnetenverſammlung außerden, auf Grund des Ausſchußantrages, für die Beamten eine Erhöhung des Einkommens um 7½ „% vorzunehmen. Dieſe 7½ %ige Erhöhung des Einkommens ſollte nicht unter 150 ℳ und nicht über 300 ℳ betragen. Der Magiſtrat ſtimmte dieſem Antrage damals zu. In der Sitzung vom 20. Mai aber hatten wir uns wiederum mit einer Anfrage zu beſchäftigen, die aus der Reihe der liberalen Fraktion gekommen war, in der der Magiſtrat gefragt wurde, wie es mit der Gewährung dieſer proviſoriſchen Teuerungs⸗ zulage ſtände: denn bis zum heutigen Tage — bis zum 20. Mai — ſeien die erſtfälligen Beträge dieſer erhöhten Teuerungszulage den Beamten und Arbeitern noch nicht ausgezahlt worden. Seitens des Magiſtrats begründete man die Verzögerung der Angelegenheit damit, daß man ſagte, der Ma⸗ giſtrat habe noch nicht genügende Zeit gefunden, um dieſe 7½ %ige Zulage zu dem Einkommen der Beamten und Angeſtellten in entſprechender, ge⸗ nügender und gründlicher Weiſe ausrechnen zu können; er verſprach aber zu gleicher Zeit, daß ſpäteſtens bis zum 1. Juli die Zahlung der Teue⸗ rungszulagen Platz greifen ſollte. Auch ſagte in jener Sitzung vom 20. Mai der Herr Oberbürger⸗ meiſter, daß durch den Beſchluß der Stadtver⸗ 484 ordnetenverſammlung vom 15. April, der das Proviſorium der Teuerungszulagen für die Be⸗ amten geſchaffen hatte, eigentlich der Magiſtrat von ſeinem ſchnelleren Arbeiten in bezug auf die Herſtellung der endgültigen Vorlage abgehalten und aufgehalten worden wäre. Der Herr Ober⸗ bürgermeiſter drückte ſich — nicht den Worten, aber dem Sinne nach — ſo aus, daß, wenn die Stadt⸗ verordnetenverſammlung am 15. April dem Ma⸗ giſtrat nicht mit dem Proviſorium dazwiſchen ge⸗ pfuſcht haben würde, ohne weiteres die Zuſage des Herrn Bürgermeiſters, daß wir bis zum 1. Juli die Vorlage haben könnten, eingelöſt worden wäre. Zwiſchen dem 20. Mai und dem heutigen Tage liegen mehr als 6 Monate. Wenn wirklich damals durch dieſes Proviſorium der Magiſtrat abgehalten worden wäre, die endgültige Reviſion des Normal⸗ etats vorzunehmen, dann hätte er meiner Auf⸗ faſſung nach bei weitem genügend Zeit finden können und finden müſſen, in dieſen 6 Monaten die endgültige Ausarbeitung der Vorlage vorzunehmen. Da das bis heute noch nicht geſchehen iſt, haben wir die Anfrage an den Magiſtrat gerichtet, wie es nun mit der endgültigen Vorlage betr. die Reviſion des Normaletats ſteht. Man kann ja ohne weiteres ſagen — und die Herren vom Magiſtrat werden es ja auch dem, was ich hier ausgeführt habe, entgegenhalten —: die Beamten und Arbeiter haben irgendwelchen Aus⸗ fall dadurch, daß ſich die Sache verzögert hat, nicht, ſie haben die proviſoriſchen Teuerungsbezüge, die ſo angeſetzt ſind, daß vielleicht bei manchem bei der endgültigen Regelung der Teuerungszulage, d. h. bei der Aufbeſſerung der Gehälter und Löhne, noch nicht ſo viel wird herauskommen können oder herauszukommen brauchen, als was ſie jetzt durch die proviſoriſche Regelung bekommen. Das mag nur teilweiſe zutreffen, und wenn es in vielen Fällen zuträfe, könnte das doch die Beamten und Arbeiter nicht über den unſicheren Zuſtand des Proviſoriums hinwegtäuſchen. Man rechnet in dieſen Kreiſen nicht nur damit, daß dem einzelnen Arbeiter oder Beamten bei der endgültigen Rege⸗ lung des Normaletats vielleicht irgendwelche höheren Beträge ſichergeſtellt werden, ſondern auch damit, daß in die Reviſion der Normaletats die Erhöhung der Höchſtgrenzen des Gehalts, das Hinaufſetzen der unteren Grenzen des Einkommens eingeſchloſſen iſt, daß überhaupt einmal eine Sicherung ge⸗ ſchaffen wird, daß die Beamten und Arbeiter wiſſen, woran ſie endgültig ſind. Dieſer unſichere Zuſtand des Proviſoriums läßt die Leute nicht zur Ruhe kommen. Wir fühlen ihnen das vollſtändig nach, und wenn man irgendwo mit Beamten und Arbeitern der Stadt zuſammen⸗ kommt, wird einem die Frage vorgelegt, wie es mit der Reviſion des Normaletats eigentlich ſteht. Wir ſelbſt wiſſen nichts und erfahren nichts. Wir wiſſen nicht, wie weit der Magiſtrat in dieſer Be⸗ ziehung Stellung genommen hat. Ich meine, für ein ſchnelleres Arbeiten in dieſer Beziehung müßten doch für den Magiſtrat nicht einzig und allein, wenn das auch ohne weiteres durchſchlagend ſein müßte, das Drängen und die Wünſche der Beamten und Arbeiter maßgebend ſein, ſondern der Magiſtrat müßte auch in gewiſſer Beziehung auf die Wünſche Rückſicht nehmen, die die Stadtverordnetenver⸗ ſammlung in dieſer Beziehung belebt haben, und auf das Intereſſe, das die Stadtverordnetenver⸗ ſammlung ſeit jeher in dieſer Angelegenheit be