—— 488 dieſem-Gebiete mit grundlegenden Neugeſtaltungen unſererſeits vorzugehen, ich glaube, das werden Sie mir zugeben. Jetzt wenigſtens iſt der unwider⸗ legliche Beweis geliefert, daß das ein verfehltes Begnnen geweſen wäre. Ich kann dieſe Gelegenheit nicht vorübergehen laſſen, ohne noch einige Bemerkungen grundſätz⸗ licher Art zu machen. Meine Herren, es ſcheint tatſächlich ſo, als ob die Selbſtverwaltung ſich darauf einrichten müſſe, auf dem Gebiete des Schulweſens, vor allen Dingen jetzt auf dem Gebiete des Beſoldungsweſens, gänzlich aus⸗ geſchaltet zu werden. (Sehr richtig!) Nun, glaube ich, werden Sie mit dem Magiſtrat übereinſtimmen, daß wir nicht darauf verzichten können, die beſten und die tüchtigſten Lehrer für unſere Schulen zu gewinnen, und daß wir infolge⸗ deſſen, wenn dieſes Geſetz und alle die Pläne, die in dieſer Hinſicht gehegt werden, tatſächlich zur Verwirklichung gelangen, auf andere Weiſe ver⸗ ſuchen müſſen, die Anziehungskraft der Stadt Charlottenburg auf derſelben Höhe zu halten, die ſie erfreulicherweiſe bisher gehabt hat. Im Ab⸗ geordnetenhauſe iſt bereits darauf hingewieſen worden, daß die Gemeinden vielleicht andere Mittel ſuchen werden, um die befürchtete Beeinträchtigung ihres Schulweſens zu verhindern. Ich denke dabei z. B. daran, daß es als ratſam erachtet werden könnte, die Pflichtſtundenzahl der Lehrer weit eherrabzuſetzen, um ihnen dadurch die Möglichkeit zu geben, das, was ſie aus dem ſtäd⸗ tiſchen Säckel nicht erhalten können, um ihren Lebensunterhalt ſtandesgemäß zu beſtreiten, ſich in anderer Weiſe zu beſchaffen. Heute haben wir die Einrichtung, daß die Lehrer nur bis zu 4, teil⸗ weiſe 6 Nebenſtunden geben dürfen; dieſe Grenze könnte dann eventuell erweitert werden. Eine zweite Möglichteit, die unmittelbar zu demſelben Ziele führen und gleichzeitig eine innere Hebung unſeres Schulweſens überhaupt bedeuten würde, wäre eine weitere Herabſetzung der Klaſſenfrequenzen. (Sehr richtig!) Wenn die Klaſſenfrequenzen weiter herabgeſetzt würden, ſo würde das naturgemäß eine entſprechende Schonung der Arbeitskraft des Lehrers bedeuten, und er würde dadurch in die Lage kommen, ſeine Arbeitskraft unter Umſtänden, ſoweit es ſeine Verhältniſſe bedingen, anderweitig zur Gewinnung des erforderlichen Lebensunterhaltes nutzbar machen zu können. Das ſind ſo Gedanken, die mir perſönlich — der Magiſtrat hat ſich bisher noch nicht damit befaßt — durch den Kopf gegangen ſind, um die Möglichteit zu ſchaffen, unſer Schulweſen auf dem gegenwärtigen Stande zu erhalten, um die Unter⸗ bindung des Zuzugs tüchtiger Lehrkräfte, die dieſes Geſetz zur Folge haben muß, ja erſtrebt, zu paraly⸗ ſieren. Und daß Sie mit der Schuldeputation und dem Magiſtrat in dieſem Beſtreben einig ſein werden, darüber iſt ja kein Wort zu verlieren. (Sehr richtig!) Es wird ſicherlich auch noch andere Mittel und Wege geben, das zu erreichen. Meine Herren, kehre ich nun zu meiner eigent⸗ lichen Aufgabe zurück, ſo habe ich noch einige Worte über die Wünſche der Lehrerſchaft ſelbſt zu ſagen. Die überwiegende Mehrheit ſcheint allerdings ein Einheitsgehalt, und zwar unter Gleichſtellung mit den mittleren Verwaltungsbeamten, zu wünſchen. Wenn dieſer Entwurf Gefetz wird, iſt von dieſer Gleichſtellung natürlich in keiner Weiſe die Rede: im Gegenteil, es iſt, wie der Abgeordnete Hoff ausgeführt und belegt hat, eine Gleichſtellung un⸗ gefähr mit den Kanzliſten und Gerichtsvollziehern eingetreten. Demgegenüber iſt ſchon im Ab⸗ geordnetenhauſe hervorgehoben worden, daß die Stadt Charlottenburg im weſentlichen bereits den Wünſchen der Lehrer gerecht wird, indem ſie in ihren Normaletatseine Analogie wenigſtens zwiſchen den mittleren Bureaubeamten und den Lehrern durchführt. Wenn Sie dieſe Normaletats ver⸗ gleichen, ſo werden Sie finden, daß der Normaletat unſerer Lehrer zwiſchen dem Normaletat der Aſſiſtenten und dem Normaletat der Sekretäre ſteht, und daß der Normaletat der Rektoren ſich grundſätzlich mit dem Normaletat der Bureau⸗ vorſteher deckt. Eine vollſtändige Gleichſtellung iſt ja natürlich von vornherein nicht möglich und auf der Grundlage des Lehrerbeſoldungsgeſetzes von 1897 ganz und gar nicht zu erreichen geweſen; aber was wir haben tun können, das haben wir getan, und ich muß ſagen: ich würde es ſehr bedauern, wenn dieſer Vergleich in Zukunft wegfallen müßte. Deshalb meine ich, daß wir auch in Zukunft den Normaletat unſerer Lehrer werden bearbeiten müſſen in möglichſt engem Zuſammenſchluß mit der Reviſion des Normaletats der Beamten; daß alſo die Hinausſchiebung der erſteren Aufgabe auch die zweite verzögern muß. Wenn ich hiermit nun auf den Normaletat der Beamten übergehe, ſo finde ich alſo zunächſt hierin eine Veranlaſſung, auch hinſichtlich des Normaletats der Beamten augenblicklich abwartend zu bleiben. Aber ſelbſt wenn wir hiervon abſehen wollten, ſo ſind doch auch die Verhältniſſe, die hin⸗ ſichtlich der ſtaatlichen Beamtenbeſoldung vor⸗ liegen, auch heute durchaus nicht ſo gellärt, wie es der Fall ſein müßte, wenn wir an eine neue Vor⸗ lage für unſere Beamten herangehen ſollten. Daß das Geſetz über die Gewährung des Wohnungs⸗ geldzuſchuſſes noch nicht erſchienen iſt, iſt ja bekannt. Wenn auch der Herr Finanzminiſter im großen und ganzen die Grundlagen dieſes Geſetzes mitgeteilt hat, ſo fehlt doch immer noch die Klaſſeneinteilung, ſo daß da noch eine recht beträchtliche Lücke iſt. Wie der Herr Finanzminiſter geglaubt hat, die Beamtenprivilegien zu erledigen, iſt Ihnen wahrſcheinlich auch bekannt. Daß dieſer Ausweg Ausſicht hätte, vom Abgeordnetenhauſe gebilligt zu werden, wird man ebenfalls nicht ohne weiteres annehmen dürfen. Man wird alſo auch auf dieſem Gebiete noch mit einer Lücke zu rechnen haben und wird abwarten müſſen, was daraus werden wird. Dann iſt mir ſehr erfreulich geweſen, aus den Kommiſſionsberichten jetzt etwas zu entnehmen, was bisher weder in dem Geſetz von 1897 noch in dem jetzigen Geſetzentwurf berührt worden iſt; nämlich ein Eingehen auf die Frage, die wir hier auch ſchon wiederholt erörtert haben, betr. die Anrechnung der Militäranwärterdienſtjahre. Erſt die Kommiſſion hat dieſe Frage, die ja natürlich von einer grundlegenden Bedeutung iſt, wieder aufgenommen, indem unter den 14 Punkten, die für die Behandlung in der Kommiſſion erörtert worden ſind, unter Nr. 3 erwähnt wurde: die Feſtſetzung des Beſoldungsdienſtalters der Militäranwärter und die Zeit der Er⸗ reichung des Höchſtgehaltes durch die Miltär⸗ 4 *