491 Gewiß ſind die Sätze von 16,67 %, die der Herr angehenden Fragen prüfte und beurteilte,entnehmen Bürgermeiſter hier in einem Beiſpiel anführte, verhältnismäßig hoch, wir meinen aber, den ſchweren wirtſchaftlichen Sorgen gegenüber, in denen ſich jetzt die Arbeiter und die minder beſoldeten Beamten befinden, nicht zu hoch, ſondern dieſer wirtſchaftlichen Lage nur entſprechend. Wir werden auch bei der zukünftigen Regelung des Normal⸗ etats daran feſthalten, wie wir das mehrfach ſchon in dieſer Verſammlung ausgeſprochen haben, den Schwerpunkt der Erhöhungen auf die unteren Stufen zu legen. Wir hoffen, daß der Magiſtrat ſeine Erklärung, zunächſt abzuwarten, wie ſich die endgültige Rege⸗ lung der Beſoldungsvorlagen in Preußen geſtaltet, nicht ſo auffaßt, als ob er bis zu dieſer Regelung nun etwa untätig der Entwicklung der Dinge zuſchauen könnte. Es laſſen ſich heute ſchon aus den Vorlagen gewiſſe Grundſätze entnehmen, die zweiffellos für die Zukunft Geltung behalten werden, und auf der Grundlage dieſer Grundſätze laſſen ſich innerhalb des Magiſtrats ſchon Vorarbeiten in Angriff nehmen und erledigen, die dann die endgültige Löſung der Frage des Normaletats, ſobald für Preußen endgültige Beſchlüſſe vorliegen, in verhältnismäßig kurzer Zeit ermöglichen. Ich möchte das hier ausdrücklich ausſprechen, damit wir wenigſtens ſo bald wie irgend möglich zu endgültigen Verhältniſſen kommen. Ich muß allerdings nach dieſen Ausführungen dem Herrn Kollegen Zietſch Recht geben, daß es unter Umſtänden mit dem Normaletat in das neue Jahr, vielleicht ſogar in die erſten Monate des neuen Jahres hineingehen kann; aber ich möchte bei dieſer Gelegenheit ausdrücklich erklären, daß wir, auch wenn die Frage des Normaletats womöglich nebenher läuft mit der Etatsberatung im nächſten Jahre, wir doch dieſe Frage immerhin als eine geſonderte behandeln und ſie nicht mit der Etatsberatung verquicken. In materieller Beziehung hat der Herr Bürger⸗ meiſter außerordentlich wertvolle Aufſchlüſſe und Hinweiſe gegeben, ſo daß es verhältnismäßig wenig iſt, was dem noch hinzuzufügen wäre. Ich will bemerken, daß die 14 Punkte, die einigemale erwähnt worden ſind, ja nur eine von den Nationalliberalen aufgeſtellte Richtlinie ſein ſollten für die Beratungen in der Kommiſſion, daß aber die Kommiſſion — ich glaube mich da nicht zu täuſchen — beſchloſſen hat, dieſe 14 Punkte als dieſe offizielle Grundlage für ihre Beratungen nicht anzuſehen, wohl aber die Regierung erſucht hat, über dieſe 14 Punkte der Kommiſſion Mit⸗ teilung zu machen. Die Regierung hat ſich auch bereit erklärt, dieſem Wunſche nach Möglichteit zu entſprechen. Es wird, glaube ich, auch trotz der formellen Beiſeiteſchiebung der 11 Punkte im weſentlichen ſo werden, daß ſie materiell in der Kommiſſion doch erörtert werden. Ich begrüße das mit großer Freude, da der eine Punkt, den auch der Herr Bürgermeiſter ſchon erwähnt hat, nämlich der der Anrechnung eines Teiles der Militär⸗ dienſtzeit auf das Beſoldungsdienſtalter, gerade für unſere mittleren ſtädtiſchen Beamten — ich denke hier in erſter Linie an die Aſſiſtenten — von großer Bedeutung und, wie ich hoffe, von großem Werte ſein wird. Ich glaube auch, aus den Aus⸗ führungen des Herrn Bürgermeiſters, der in außer⸗ ordentlich wohlwollender Weiſe alle die Lehrer⸗ ſchaft, die Beamtenſchaft und die Arbeiterſchaft zu dürfen, daß es die Stadt Charlottenburg als ihre Ehrenpflicht anſehen wird, die Sätze des Staates, wie ſie endgültig beſchloſſen werden, als das Mindeſtmaß deſſen anzuſehen, was ſie ihren Angeſtellten gibt, und daß ſie ſich vorbehält, in einzelnen beſonders geeigneten Fällen, wo völlige Vergleiche möglich ſind, womöglich noch darüber hinauszugehen. Das Lehrerbeſoldungsgeſetz hat in den Ausführungen des Herrn Bürgermeiſters den weitaus größten Raum eingenommen, und wer die Vorgänge im Parlament und die Erörte⸗ rungen der Preſſe verfolgt hat, der wird gefunden haben, daß auch in dieſen Außerungen das Lehrer⸗ beſoldungsgeſetz vor wie nach im Vordergrunde ſteht. Man hat beinahe den Eindruck, als ob die Verfaſſer des Lehrerbeſoldungsgeſetzes den alten Ben Akiba um ſeine Grabesruhe bringen wollten; (Heiterkeit) denn man darf behaupten: ſo etwas iſt noch nicht dageweſen. (Sehr gut!) Der Herr Bürgermeiſter hat dieſe Beurteilung des Geſetzes im einzelnen begründet,und ich habe in dieſem Punkte nichts hinzuzufügen. Ich hätte nur eins gern gewünſcht — und ich möchte meinerſeits Veranlaſſung geben, das in der Debatte nachzuholen —, nämlich die Aufwerfung und Prüfung der Frage: will der Magiſtrat der endgültigen Annahme dieſes Geſetzes mit ver⸗ ſchränkten Armen zuſehen oder nicht? Wir haben ja die Freude und die Ehre, unter den Mitgliedrrn dieſer hohen Verſammlung 3 Mitglieder des preu⸗ ßiſchen Abgeordnetenhauſes zu haben, von denen ich annehme, daß ſie ihrerſeits dem Zuſtandekommen dieſes Geſetzes die größten Schwierigkeiten be⸗ reiten werden. Wir haben weiter die Freude, das Oberhaupt unſerer Stadt im Herrenhauſe zu ſehen, und auch das Herrenhaus wird ja unter Um⸗ ſtänden ſehr weſentlich in die Geſtaltung dieſer Vorlage eingreifen. Aber ich meine, es müßte heute weiter die Frage erörtert werden: will nicht auch der Magiſtrat für ſich, im Einver⸗ ſtändnis mit der Stadtverordnetenverſammlung, gegen dieſes Geſetz proteſtieren? Meine Herren, das Geſetz bedeutet einen ſo ſchweren Eingriff in die ſtädtiſche Selbſtverwaltung, wie er in der für die Städte gewiß nicht erfreulichen Geſetzgebung der letz⸗ ten Jahre nach meiner Anſicht noch nicht dageweſen iſt. Die Stadt wird, ſelbſt wenn ſie von der Notwendig⸗ keit überzeugt iſt, die Gehälter ihrer Lehrer und Lehrerinnen weiter aufbeſſern zu müſſen, und ſelbſt wenn ſie bereit iſt, das völlig aus eigenen Mitteln, ohne jeden Zuſchuß des Staates, zu tun, an einer ſolchen Aufbeſſerung, wenn dieſer Geſetz⸗ entwurf Geſetz wird, gehindert, und zwar,, meine Herren, gehindert nicht nur für einige Jahre, ſondern wie man wohl leider annehmen muß, für 10, vielleicht für 15 Jahre. (Sehr richtig! und Hört, hört!) Wir werden dann den Zuſtand haben, daß wir in Charlottenburg, wo wir eine fünfjährige Reviſion der Normaletats für notwendig erachtet haben, nach dieſer Friſt wohl in der Lage ſind, allen ſtädtiſchen Beamten, den Arbeitern, den Ober⸗ lehrern, kurzum allen, Zulagen zu gewähren, den Volksſchullehrern und Volksſchullehrerinnen aber nicht, da wir an dieſes Lehrerbeſoldungsgeſetz gebun⸗ den ſind. Dann wird naturgemäß die Folge ein⸗