Charlottenburg an denſelben Tagen, am 17. No⸗ vember dieſes und am 15. Februar kommenden Jahres, die Zählungen vornehmen werden. Daß die Zählungen an einem und demſelben Tage ſtattfinden, iſt ja an und für ſich ſehr gut; denn man kann dann nachher feſtſtellen: an dem und dem Termin gab es in Berlin und Charlottenburg ſo und ſo viele Arbeitsloſe. Aber, meine Herren, ich glaube, darauf aufmerkſam machen zu müſſen, und ſtelle deshalb an den Magiſtrat die Frage, ob das Material aus den Arbeitsloſenzählungen in Berlin und Charlottenburg in einer Zentrale aufgearbeitet wird, und zwar ſtelle ich deshalb die Frage, weil ev. die Möglichkeit von Doppelzählungen vorliegen kann. Wenn aber Charlottenburg und Berlin allein die Zählung vornehmen, dann frage ich: welcher Geſichtspunkt iſt denn für die Zählung der Arbeitsloſen maßgebend? Werden die Arbeits⸗ loſen nach dem Wohnort oder dem Beſchäftigungs⸗ ort gezählt? Meines Erachtens käme für Chalotten⸗ burg doch nur Charlottenburg als Wohnort in Betracht; arbeitsloſe Charlottenburger Bürger werden eventuell nur gezählt werden können. Aber ich möchte bei dieſer Gelegenheit auf den großen Unterſchied zwiſchen Wohnort und Be⸗ ſchäftigungsort aufmerkſam machen. Es kann wohl möglich ſein, daß es in den nördlichen und öſtlichen Vororten von Berlin ſehr viele Arbeitsloſe gibt, die gar nicht in den Vororten beſchäftigungslos geworden ſind und nur in den Vororten ihren Wohnſitz haben; man kann aber der Anſicht ſein, daß eventuell die Kommunen, wenn ſie Notſtands⸗ arbeiten ausführen laſſen wollen, nur diejenigen beſchäftigten, welche ihre Einwohner ſind, daß alſo z. B. Charlottenburg nur Charlottenburger Arbeits⸗ loſe beſchäftigen würde, Berliner Arbeitsloſe even⸗ tuell nicht. Ein ſolcher Standpunkt würde für manche Vororte Berlins von großer, weittragender Bedeutung ſein. Denn denken Sie ſich nur einmal einen Vorort mit ausgeſprochener Arbeiterbe⸗ völkerung; dieſer Vorort, der im allgemeinen wenig Induſtrie haben ſoll, hätte eventuell für alle ſeine Arbeiter, die arbeitslos ſind, Beſchäftigung zu ſchaffen, während Berlin z. B. bei der Taktik, wonach nur Berliner Arbeiter beſchäftigt werden ſollen, ſolche Vorortbewohner an ſeinen Notſtands⸗ arbeiten nicht teilnehmen laſſen würde. Das würde zur Folge haben, daß eventuell manche Vororte gar nicht in der Lage wären, ihre Beſchäftigungs⸗ loſen zu beſchäftigen. Jedenfalls würde ich vor⸗ ſchlagen, daß man in dem Zählblatt für Arbeitsloſe die Frage aufnimmt, wo der Mann beſchäftigungs⸗ los geworden iſt, nicht bloß ſeinen Wohnort. Dann, meine Herren, ſpielen bei der Arbeits⸗ loſenzählung auch eine große Rolle die Fragen, ob der Beſchäftigungsloſe eventuell krank oder invalide iſt, ob er ſtreikt, ob er ausgeſperrt iſt uſw., und es wird ſich fragen, ob Vorkehrungen getroffen ſind, daß dieſe Geſichtspunkte in den Fragebogen der Arbeitsloſen genügend hervorgehoben ſind. Meine Herren, ſo oft wir Arbeitsloſenzählungen gehabt haben — ich erinnere an die Zählung aus früheren Jahren —, wurde gerade von der Kritik bei dieſen Fragen angeſetzt. Meines Erachtens müſſen wir alle danach ſtreben, ganz gleich, welcher Parteirichtung wir angehören, möglichſt genaue Reſultate durch die Zählung zu erhalten. Die Arbeitsloſenzählungen werden zweifellos bei den Notſtandsdebatten, die wir über kurz oder lang führen werden, die Grundlage bilden. Leider wird 500 — am 17. November, an welchem Tage der Ausſchuß für Gemeinde⸗Notſtandsarbeiten zuſammenberufen iſt, das Material noch nicht vorliegen können; denn am 17. November findet die Zählung erſt ſtatt. Ich richte daher an den Magiſtrat die Bitte, die Be⸗ arbeitung der Zählung derart zu beſchleunigen, daß wir bald die Reſultate erhalten. Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Meine Herren, einer der Hauptwünſche des Herrn Nor⸗ redners iſt in dem Formular, welches für die Zählung aufgeſtellt iſt, berückſichtigt; es wird feſt⸗ geſtellt werden, wo der Arbeitsloſe ſeine Arbeit verloren hat, wo er beſchäftigungslos geworden iſt. Dieſe Frage iſt in Nr. 11 des Formulars enthalten; es muß angegeben werden, wo der Arbeitsloſe zuletzt beſchäftigt war, in welcher Eigenſchaft, bei wem, in welcher Art des Gewerbes, und wo der Sitz des Gewerbes iſt, nach Gemeinde, Straße und Hausnummer. Im übrigen haben die ſtatiſtiſchen Amter von Berlin und den Vororten unter Zuziehung der Gewerkſchaften das Formular vor etwa anderthalb Wochen ausgearbeitet und vereinbart, welches der Arbeitsloſenzählung in ganz Groß⸗Berlin zugrunde gelegt wird. Wenn die Zählungen von Bedeutung ſein ſollen, müſſen ſie nach einheitlichen Geſichts⸗ punkten in ganz Groß⸗Berlin ſtattfinden. Auch die Gewerkſchaften haben wir hinzugezogen, weil wir bei den Arbeitsloſenzählungen auf die Mithilfe der Gewerkſchaften angewieſen ſind. An dieſem Formular, das als das richtige und zweckmäßige von den berufenen Stellen anerkannt iſt, iſt jetzt nichts mehr zu ändern; die Arbeitsloſenzählungen werden auf Grund dieſes vereinbarten Formulars, das ich dem Herrn Vorredner zur Verfügung ſtelle, erfolgen. Stadtv. Zietſch: Die Vorlage des Magiſtrats, die die Arbeitsloſenzählung betrifft, entſpricht ja auch nicht ganz und voll den Wünſchen meiner Parteifreunde; aber nach Lage der Sache iſt das, was in dieſer Beziehung geſchaffen wurde und in der Kürze der Zeit geſchaffen werden konnte, uns jedenfalls nochdas Angenehmſte. Die Beſtimmungen, die getroffen worden ſind, auf Grund deren die Arbeitsloſenzählungen für Charlottenburg vor⸗ genommen werden ſollen, gelten für Groß⸗Berlin mit Ausnahme einiger weniger Vororte. Herr Kollege Rothholz wird das jedenfalls auch wiſſen. Vor allen Dingen hätte ich aber gewünſcht, daß das Statiſtiſche Amt den Mitgliedern der Stadt⸗ verordnetenverſammlung die verſchiedenen For⸗ mulare hätte zugehen laſſen; dann würde über manche Frage von vornherein Klarheit geweſen ſein. Wenn Herr Kollege Rothholz mit den an⸗ ſcheinend begründeten Bemängelungen, die er vor⸗ gebracht hat, noch die Frage verbindet, ob eventuell die einzelnen Gemeinden auch inſofern verpflichtet ſein ſollen, demjenigen Einwohner Arbeit zu ver⸗ ſchaffen, der nicht in der Gemeinde ſelbſt arbeitslos geworden iſt, ſondern in einer andern Gemeinde, vielleicht außerhalb der Weichbildgrenze von Groß⸗ Berlin (Stadtv. Dr Rothholz: Innerhalb!) — oder innerhalb; es kann ein Einwohner Char⸗ lottenburgs vielleicht in Wilmersdorf arbeitslos geworden ſein, und Sie meinen, es würde unrecht ſein, ihm in Charlottenburg Arbeit verſchaffen zu