ſtand geändert, ſo daß dadurch das Auslegen eines neuen Fluchtlinienplanes erforderlich wurde. Wie das häufig paſſiert, ſcheint das auch in dieſem Falle von den Adjazenten nicht bemerkt worden zu ſein. Infolgedeſſen wurden Einſprüche nicht erhoben bis auf einen einzigen Fall: ein Mann, der dort ein bebautes Grundſtück hat, hat das bemerkt und hat rechtzeitig Einſpruch erhoben. Dem Einſpruch iſt ſtattgegeben worden, und das Projekt war hinfällig. Vielleicht hat man darauf⸗ hin den Gedanken gefaßt, die neuen Fluchtlinien nunmehr ſo zu legen, daß das bebaute Grundſtück dieſes Einen, der Einſpruch erhoben hatte, aus⸗ gelaſſen wurde. Da aber inzwiſchen auch die anderen Wind von dem Projekt bekommen hatten, haben ſie nunmehr natürlich alle Einſpruch er⸗ hoben, und da ſchon auf den Einſpruch des Einen hin das erſte Mal das Projekt nicht durchgeführt werden konnte, ſo würde es wahrſcheinlich jetzt erſt recht ſo werden. Das wäre alſo ſchon ein Grund, der nach meiner Meinung ausreichen würde, um auf das Urprojekt, die Straße nur 19 m breit zu machen, zurückzugehen. Inzwiſchen hat nun ein Adjazent, der ein Eckgrundſtück an der Leibnizſtraße beſitzt, ein Bau⸗ geſuch eingereicht, fußend darauf, daß die Straße 19 m Breite erhält. Das mußte ihm natürlich verweigert werden, weil es ſonſt unmöglich iſt, die Straße 22 m breit zu machen. Weil ihm das verweigert iſt, ſtellt er Schadenerſatzanſprüche, die recht bedeutend ſind. Je länger ſich die Sache hinzieht, deſto größer werden ſeine an und für ſich ſchon recht hohen Anſprüche, und es iſt eigent⸗ lich keinerlei Ausſicht vorhanden, daß der Mann nicht Recht behielte. Je weiter alſo die Sache verſchoben wird, deſto größer werden für uns die Schmerzen. Ich glaube deshalb, es iſt gar keine Frage, daß es richtig iſt, dem Prujekt des Magi⸗ ſtrats zuzuſtimmen, die alten Fluchtlinien, die in 19 m Abſtand laufen, wieder herzuſtellen, und ich bitte Sie, den Magiſtratsantrag anzunehmen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magi⸗ ſtrats, wie folgt: Von der Verbreiterung der Niebuhrſtraße zwiſchen Leibniz⸗ und Wilmersdorfer Straße nach Maßgabe des Entwurfs vom 27. Ok⸗ tober 1967 wird Abſtand genommen.) Borſteher Kaufmann: Punkt 5 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. Prüfung der Gültigkeit der Stadt⸗ verordnetenwahlen und Berichterſtattung des Ausſchuſſes. — Druckſachen 426, 436. Berichterſtatter Stadtv. Holz: Meine Herren, ich bitte, die am 19., 20., 21. Oktober ſtattgehabten Stadtverordnetenwahlen für gültig zu erklären. Der Ausſchuß hat die Akten geprüft und die er⸗ freuliche Tatſache konſtatieren können, daß kein Fehler vorgekommen iſt. Es iſt auch kein Ein⸗ ſpruch eingegangen. Ich bitte alſo, die Wahlen für gültig zu erklären. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Aus⸗ ſchuſſes, wie folgt: Die am 19., 20. und 21. Oktober 1908 voll⸗ zogenen Wahlen von 8 Stadtverordneten werden als gültig erklärt.) 502 einzuwenden hatten, Vorſteher Kaufmann: Punkt 6 der Tages⸗ ordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Bewilligung von Mitteln aus Anlaß der Hundert⸗ jahrfeier der Städteordnung. Druckſachen 417, 427. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Hubatſch: Meine Herren, der Ausſchuß hat ſeine Aufgabe wegen Mangels an Zeit nicht ganz erfüllen können; er hat die Beratung über Punkt der Magiſtrats⸗ vorlage, die Ehrentafel betreffend, vertagen müſſen. Über die andern beiden Punkte iſt er aber zu einer Einigung gelangt und legt Ihnen ſeine einſtimmig gefaßten Abänderungsanträge vor. Bei Punkt a gewann der Vorſchlag, der von dem Seniorenkonvent ausgegangen iſt, ſehr bald all⸗ gemeine Zuſtimmung. Es wurde anerkannt, daß die Erhöhung der Stiftung zur Unterſtützung von Ehrenbeamten und deren Hinterbliebenen von 50 000 ℳ auf 100 000 ℳ höchſt wünſchenswert ſei. Es wurde aber auch anderſeits für notwendig erachtet, das Ausgabekonto für dieſes Jahr nicht übermäßig zu belaſten; und es wurde deshalb empfohlen, 50 000 ℳ ſofort aus dem Dispoſitions⸗ fonds für dieſen Zweck zu entnehmen und die übrigen 50 000 ℳ auf die Etats der nächſten 5 Jahre zu verteilen. Bei Punkt b der Magiſtratsvorlage wurde von einigen Mitgliedern lebhaft hervorgehoben, daß bei der Jahrhundertfeier der Städteordnung in allererſter Linie das Andenken des Freiherrn vom Stein gefeiert und geehrt werden müßte, (ſehr richtig!) und daß es deshalb angezeigt ſei, ihm ein würdiges Denkmal zu ſetzen. Diejenigen Mitglieder des Aus⸗ ſchuſſes, die für ein öffentlich aufzuſtellendes Dentmal nicht ſtimmen wollten, gingen von der Vor⸗ ausſetzung aus, daß die Geſamtſumme, die der Magiſtrat beantragt hat — 100 000 ℳ —, nicht überſchritten werden ſollte. Sie fürchteten ferner, daß die Bewilligung eines Kunſtwerkes, deſſen Ort, deſſen Beſchaffenheit, deſſen Geſtaltung in der Magiſtratsvorlage ganz unbeſtimmt geblieben war, zu erheblichen Nachforderungen Veranlaſſung geben könnte. Da ſie aber gegen die Ehrung des Freiherrn vom Stein an ſich keineswegs etwas da ferner unverkennbar die Neigung im Ausſchuß herrſchend wurde, über die 100 000 ℳ hinaus eine Bewilligung zu machen, ließen ſie ihren Widerſpruch fallen, um einen einmütigen Beſchluß herbeiführen zu können. Es wurde dann der Gedanke aangeregt, ſtatt eines Kunſtwerkes im allgemeinen, wie es der Magiſtrat beantragte, ein beſtimmtes Objekt vor⸗ zuſchlagen, und der alte Plan wurde wieder auf⸗ genommen, das Steindenkmal mit dem Jubiläums⸗ brunnen zu verbinden. Damit verhält es ſich folgendermaßen. Zur Vorbereitung der Magiſtrats⸗ vorlage tagte vor einiger Zeit ein Magiſtrats⸗ ausſchuß, der Vorſchläge zur Jahrhundertfeier der Städteordnung machen ſollte; dieſer Beſprechung hat auch der Herr Vorſteher und der Stellvertreter beigewohnt. In dieſem Ausſchuß wurde beſchloſſen, zu empfehlen, daß das Kapital von 20 000 ℳ, das im Jahre 1905 von opferwilligen Bürgern zur Er⸗ richtung eines Jubiläumsbrunnens auf dem Stein⸗ platz der Stadt zum Geſchenk gemacht worden war, jetzt zur Verwendung kommen ſollte, und zwar