— 506 —— geläuterten Kunſtgeſchmack in Charlottenburg Rechnung tragen zu können. (Bravo!) (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Aus⸗ ſchuſſes, und zwar zu 2 einſtimmig: Aus Anlaß der Hundertjahrfeier der Städte⸗ ordnung werden bewilligt: a) 100 000 ℳ zur Errichtung einer Stiftung zur Unterſtützung von Perſonen, die im Ehrendienſt der Stadt tätig geweſen ſind, und ihrer Hinterbliebenen mit dem Namen „Freiherr vom Stein⸗Stiftung“. 50 000 ℳ. werden ſofort aus dem Dispoſitionsfonds bereitgeſtellt, weitere 50 000 ℳ ſind durch ratenweiſe Einſtellung in die Etats der nächſten fünf Jahre zu decken. 50 000 ℳ für die Errichtung eines künſt⸗ leriſch ausgeſtalteten Brunnens auf dem Steinplatz zum Gedächtnis des Freiherrn vom Stein. Dieſe 50 000 ℳ ſind zu ver⸗ teilen auf die Etatsjahre 1909 und 1910. Zur Verwendung gelangt für dieſen Zweck außerdem das Kapital der vor⸗ handenen Stiftung zur Errichtung eines Jubiläumsbrunnens (Sonderetat Nr. 6) in Höhe von etwa 20 000 .) Borſteher Kaufmann: Daß die Beſchluß⸗ faſſung über den Magiſtratsantrag zu vertagt wird, darüber iſt wohl die Stadtverordnetenver⸗ ſammlung einig. — Wenn ich keinen Widerſpruch höre, iſt ſo beſchloſſen. Wir verlaſſen den Gegenſtand. Das Prototoll der heutigen Sitzung bitte ich die Herren Stadv. Holz, Kern und Klau zu vollziehen. Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: Bericht des Ausſchuſſes über den Antrag der Stadtv. Dr. Borchardt und Genoſſen betrefſend Wertzuwachsſtener. — Druckſachen 195, 428. Berichterſtatter Stadtv. Meyer: Meine Herren, zwiſchen der Einbringung des Antrages und der Berichterſtattung des Ausſchuſſes liegt ein ungewöhnlich langer Zeitraum. Dieſe Tatſache hat Anlaß dazu gegeben, daß — nicht von liberaler Seite — Vorwürfe laut geworden ſind, die auf eine Verſchleppung der ganzen Angelegenheit hinzielten. Demgegenüber glaube ich von vorn⸗ herein feſtſtellen zu ſollen, daß eine Verſchleppung nicht ſtattgefunden hat. Die Verhandlung des Antrages der Herren Kollegen Dr Borchardt und Genoſſen iſt einmal, wie vielleicht einem Teile von Ihnen erinnerlich ſein wird, verſchoben worden, wegen Verhinderung des Herrn Kollegen Dr Bor⸗ chardt ſelbſt, und nachher iſt der Ausſchuß, den Sie gewählt haben, erſt Ende September von ſeinem Vorſitzenden, dem Herrn Kollegen Hirſch, einberufen worden, weil die dazwiſchen liegenden Ferien eine frühere Einberufung untunlich erſcheinen ließen. Ich will nicht ſittliche Entrüſtung damit verſchwenden, daß ich gerade die Herren Kollegen Borchardt und Hirſch in dieſem Falle vor dem Vorwurf der Verſchleppung ſchütze, aber ich habe feſtzuſtellen, daß gegen andere Mitglieder dieſer Verſammlung der Vorwurf der Verſchleppung hier überhaupt nicht in Fraae kommen kann. Meine Herren, zur Sache iſt der Ausſchuß bei ſeinen eingehenden Beratungen zu der Überzeugung gekommen, daß die Wertzuwachsſteuer an ſich eine gerechte Steuer iſt. Der Ausſchuß hält es für gerecht, den Gewinn zu beſteuern, der aus dem Mehrertrage von Grund und Boden erzielt wird, deshalb, weil zu dem Mehrertrage neben andern Umſtänden in der Regel erheblich die Entwicklung des Gemeinweſens beiträgt, die in häufigen, vielleicht in den meiſten Fällen durch Aufwendung all⸗ gemeiner Mittel gefördert iſt. Die Allgemeinheit hat einen begründeten Anſpruch darauf, daß ein ſol⸗ cher Gewinn für ſie nutzbar gemacht wird. Von dieſer Überzeugung führt nur ein kleiner Schritt zu dem Wunſche, eine Wertzuwachsſteuer auch in Charlottenburg einzuführen. Jede Stadt hat das Beſtreben, möglichſt hohe Einnahmen zu haben. Je höhere Einnahmen ſie hat, deſto beſſer kann ſie ihre Aufgaben verwirklichen. Und wenn wir auch die Finanzlage unſerer Stadt nicht in düſteren Bildern zu malen brauchen, ſo iſt ſie doch jedenfalls ſo, daß wir jede brauchbare Ein⸗ nahmequelle gern für ſie erſchließen werden. Aber, meine Herren, ſo klein der Schritt iſt, der von der Überzeugung, die wir gewonnen haben, zu dem Wunſche leitet, die Wertzuwachsſteuer einzuführen, ſo weit iſt er von dem Wunſche der Einführung zu deſſen Verwirklichung. Denn als wir im Aus⸗ ſchuſſe dazu übergingen, die Einzelfragen der Wertzuwachsſteuer zu verhandeln, da ergab ſich, daß über dieſe ganz entgegengeſetzte Anſichten herrſchen. Vielleicht die wichtigſte der Einzelfragen, in denen die Anſichten weit auseinandergehen, iſt die, ob es möglich iſt, in Charlottenburg die Wert⸗ zuwachsſteuer einzuführen, ohne daß ſie zu gleicher Zeit auch in den übrigen weſtlichen Vororten zur Einführung gelangt. Wir ſind uns wohl in der Mehrheit oder ſogar einmütig darüber klar, daß auch die gerechteſte Steuer abzulehnen iſt, wenn ſie zur Folge hat, daß das Gemeinweſen dadurch einen Nachteil erleidet, und wir ſind uns auch darüber klar, daß es einen Schaden bedeuten würde, wenn die Bauſpekulation durch die Wertzuwachs⸗ ſteuer aus Charlottenburg mit ſeinem zahlreichen unbebauten Gelände vertrieben würde in die andern weſtlichen Vororte. Ob die Gefahr beſteht, meine Herren, das unterliegt der Prüfung. Dagege n, daß ſie beſteht, ſcheint zu ſprechen, daß gegenwärtig eine von ſo vorſichtigen Kaufleuten geleitete Stadt, wie Hamburg, zur Einführung der Wertzuwachsſteuer ſchreitet, obwohl gerade Hamburg von preußiſchem Gebiete umgeben iſt, in welchem die Wertzuwachsſteuer nicht eingeführt iſt Indeſſen, wie man das auch anſehen mag, darin wird man jedenfalls übereinſtimmen, daß es von großer, vorteilhafter Bedeutung für Char⸗ lottenburg wäre, wenn hier die andern weſtlichen Vororte gleichzeitig mit Charlottenburg vorgingen. Wir bedauern, daß die Anregungen unſeres Magiſtrats bei den übrigen Gemeinden einen Erfolg bisher nicht gehabt haben, und können nur wünſchen, daß die Anregungen mit möglichſter Entſchiedenheit wiederholt werden. Eine vielleicht ebenſo wichtige Frage wie die, ob wir die Wertzuwachsſteuer geſondert von den andern weſtlichen Vororten einzuführen in der Lage ſind, iſt die Frage, ob im Falle der Einfüh⸗ rung der Wertzuwachsſteuer die Umſatzſteuer bei⸗ zubehalten iſt, oder welche Veränderungen die