Umſatzſteuer alsdann zu erleiden hätte. Unzweifel⸗ eine andere Anlegung ſeines Geldes bringen würde, haft iſt ja die Wertzuwachsſteuer eine weſentlich beſſere Steuer als die Umſatzſteuer, weil ſie im Gegenſatz zur Umſatzſteuer nur den wirklich ent⸗ ſtehenden Gewinn betrifft. Aber damit allein iſt es nicht getan. Die Umſatzſteuer iſt, wie uns ſeitens des Magiſtrats in der Ausſchußberatung überzeugend dargelegt worden iſt, ein ſtabiler Faktor, ein Faktor von 1½ Millionen, ein Faktor, der für unſern Etat unentbehrlich iſt; der Wert⸗ zuwachsſteuer fehlt der Vorzug der Stabilität ganz und gar. Sie werden gerade heute in der Zeitung geleſen haben, daß die Stadt Wiesbaden, welche die Wertzuwachsſteuer vor kurzem ein⸗ geführt hat, in dieſem Jahre das erwartete Er⸗ trägnis davon nicht gehabt hat und genötigt iſt, die Gaspreiſe zu erhöhen, um den Ausfall, den ſie dadurch erleidet, wieder auszugleichen. (Hört, hört! bei den Liberalen.) Nun bin ich zwar und iſt die Mehrheit des Aus⸗ ſchuſſes der Anſicht, daß die Möglichkeit eines vorübergehenden Mißerfolges der Werzuwachs⸗ ſteuer an ſich kein Grund gegen ihre Einführung iſt. (Hört, hört!) Denn wenn die Werzuwachsſteuer in einem Jahre wegen ungünſtiger Lage des Terrainmarktes nichts bringt, dann belaſtet ſie doch auch niemand; von Verluſten iſt ſie ja nicht zu bezahlen, und von geringen Gewinnen nur in geringem Maße. Aber es iſt die Aufgabe einer weitſichtigen Kommunal⸗ politik, auch die beſſeren Zeiten vorzuſehen, und es iſt vielleicht gerade gut, die Steuer in einer Zeit ein⸗ zuführen, in der ſie nicht allzu ſehr in die Erſcheinung tritt, in der gerechtfertigten Erwartung, daß ſie ſpäter erheblich nützen wird. — Was jedoch aus dem, was ich eben angeführt habe, hervorgeht, das iſt, daß man die Wertzuwachsſteuer nicht a n Stelle der Umſatzſteuer einführen, daß die Umſatz⸗ ſteuer nicht durch jene erſetzt werden kann. Auf der andern Seite werden wichtige Bedenken dagegen zu erheben ſein, neben einer namhaften Wertzuwachsſteuer die Umſatzſteuer in vollem Maße beizubehalten. Gneiſt hat einmal im Abgeord⸗ netenhauſe gemeint: die Millionäre ſind auch Menſchen ſozuſagen, und ſo heißt es hier: die Haus⸗ und Terrainbeſitzer ſind auch Menſchen ſozuſagen, die man nicht mit ungerecht hoher Belaſtung treffen ſoll. Ganz abgeſehen aber davon würde eine übermäßige Belaſtung auch anderweitig ſtarke Nach⸗ teile haben: ſie würde nach der Überzeugung der Mehrheit des Ausſchuſſes in letzter Linie eine Ver⸗ teuerung der Wohnungen zur Folge haben. Gewiß, es gibt Kommunalpolitiker, welche die Anſicht vertreten, daß die Wertzuwachsſteuer deshalb nicht abwälzbar iſt, weil ſie nur vom Ver käufer erhoben wird und zudem nur von de m Verkäufer, der einen Gewinn erzielt. Das erſtere, daß ſie nur von dem Verkäufer erhoben wird, iſt völlig unerheblich, denn dadurch erhöht ſich eben der Kaufpreis. Und auch daß ſie nur von dem erhoben wird, der einen Gewinn erzielt, ſchließt nicht die Möglichkeit einer dadurch entſtehenden Ver⸗ teuerung der Wohnungen aus. Man wendet ein: der Preis der Wohnungen beſtimmt ſich lediglich nach der Konjunktur. Das mag richtig ſein. Aber der Preis, den der Hauswirt kalkuliert, beſtimmt ſich nicht allein nach der Konjunktur, ſondern auch nach ſeinen Aufwendungen. Und wenn dieſe Kalkulation ergibt, daß der Konjunkturpreis ihm nicht den nötigen Vorteil bringt, den ihm etwa dann wird das dazu führen, daß die Bautätigkeit zurückgeht und Wohnungsknappheit und damit Wohnungsteuerung eintritt; bei guter Konjunktur dagegen wird es dem Hauswirt ohne weiteres möglich ſein, eine hohe Steuerbelaſtung abzuwälzen. Das ſind die beiden wohl. wichtigſten Fragen, die im Ausſchuſſe eine Erörterung gefunden haben. Von anderen wichtigen Fragen, die be⸗ ſprochen worden ſind, erwähne ich, ob es gerecht iſt, von bebauten und unbebauten Grundſtücken in gleicher Weiſe Wertzuwachsſteuer zu erheben; ferner, ob und gegebenenfalles welche rückwirkende Kraft einer Wertzuwachsſteuer beigelegt werdendarf. In einer Beziehung, meine Herren, waren wir, glaube ich, in dem Ausſchuß einig, nämlich darin, daß die Aufwendungen, die der Verkäufer für Verbeſſerungen uſw. gemacht hat, bei der Be⸗ rechnung der Steuer in Anrechnung zu bringen ſind, alſo um dieſe Aufwendungen ſich der zur Verſteuerung gelangende Gewinn vermindert. Mit Rückſicht auf alle die bedeutungsvollen Fragen, die noch der Klärung bedürfen, hat ſich die Mehrheit des Ausſchuſſes die Auffaſſung an⸗ geeignet, daß die Situation zur Annahme des Antrages des Herrn Kollegen Dr Borchardt und Genoſſen noch nicht reif iſt. Der Herr Antragſteller Dr Borchardt hat ſelbſt ſeinen Antrag dahin aus⸗ gelegt, daß die Zuſtimmung zu dieſem Antrage bedeute, man wolle die Wertzuwachsſteuer einfüh⸗ ren, gleichviel, ob ſie in den weſtlichen Vororten zu gleicher Zeit eingeführt wird oder nicht. Nun, meine Herren, ehe wir uns über dieſe grundlegende Frage klar ſind, ehe wir uns auch über die andern wichtigen, ich möchte ſagen, prinzipiellen Fragen klar ſind, die ich in meinem Bericht erwähnt habe, können wir vom Magiſtrat keine Vorlage ver⸗ langen. Man darf eine Vorlage nur verlangen, wenn man ihre Annahme in Ausſicht nimmt. Dieſe Ausſicht iſt im vorliegenden Falle nicht begründet, ſolange nicht Klarheit über die wichtigſten Punkte, die hier in Betracht kommen, geſchaffen iſt. Wir können dem Magiſtrat unter den obwaltenden Umſtänden nicht zumuten, eine Vorlage einzubringen. Außerdem würden wir mit der Herausforderung einer ſolchen Vorlage vielleicht nur der Sache ſchaden, denn wie das Vorbild von Berlin gezeigt hat, hat eine abgelehnte Vorlage ihre großen Schattenſeiten, hat oft den Erfolg, daß die Sache nachher auf unverhältnismäßig lange Zeit ins Stocken gerät. (Sehr richtig!) Meine Herren, wir halten alſo noch eine Klä⸗ rung für erforderlich, und wir ſind weiter der Anſicht, daß ſie am zweckmäßigſten in der gemiſchten Deputation erfolgen kann, die der Ausſchuß be⸗ antragt. Eine ſolche gemiſchte Deputation wird in ein gemeinſames Studium des Materials ein⸗ treten. Es wird dort der Vertretung unſerer Verſammlung möglich ſein, Hand in Hand mit dem Magiſtrat das Material zu unterſuchen und zu allen wichtigen Fragen eine begründete Stellung zu nehmen. Damit wird eine Förderung der gegen⸗ ſeitigen Verſtändigung erfolgen, die von wirklichem praktiſchen Wert iſt. Die große Mehrheit des Ausſchuſſes erachtet es aber für nötig, daß wir mit dem Beſchluſſe, die Angelegenheit einer gemiſchten Deputation zur Beratung zu übergeben, die Erklärung ver⸗