trages Borchardt geſtellt oder man würde die Einſetzung einer gemeinſchaftlichen Deputation be⸗ antragt und dieſer den Antrag Borchardt zur Durchberatung überwieſen haben. Meine Herren, einen derartigen Standpunkt würde ich verſtanden haben, der iſt durchaus ſchlüſſig, man wüßte dann, was der Ausſchuß will. Jetzt aber muß ich das ganz entſchieden beſtreiten, und ich fürchte, daß durch einen derartigen Beſchluß des Ausſchuſſes und im Anſchluß daran durch einen ſolchen Be⸗ ſchluß der Stadtverordnetenverſammlung nur die heilloſeſte Verwirrung in den Gemütern derer angerichtet werden könnte, die ſich über die Wert⸗ zuwachsſteuer nicht ganz klar ſind — abgeſehen von der Beunruhigung in den Kreiſen der Inter⸗ eſſenten. Die einen, die Freunde der Wert⸗ zuwachsſteuer, werden ſagen: hurra! Charlotten⸗ hurg iſt jetzt ſo weit, es will die Wertzuwachsſteuer baben! (Stadtv. Hirſch: Na, na! dafür ſorgen Sie doch ſchon, daß das nicht geſchieht!) — Das will ich hoffen, daß ich dafür ſorge. — Und die Gegner werden ſich wahrſcheinlich an die Einzelheiten klammern und werden ſagen: ach, die Verſtändigung über die Einzelheiten wird ſolche Schwierigkeiten machen, daß ein Reſultat nicht zu erzielen iſt. Infolgedeſſen wird die ge⸗ meinſchaftliche Deputation etliche Jahre arbeiten, und es wird dabei doch keine Wertzuwachsſteuer herauskommen, die alle Teile befriedigt. Meine Herren, am auffallendſten war es mir, daß der Herr Berichterſtatter erklärt hat, die Arbeiten des Ausſchuſſes hätten zur Klärung beigetragen. Ja, wenn die Arbeiten des Aus⸗ ſchuſſes zur Klärung beigetragen haben, dann hätte der Herr Berichterſtatter nicht ſelbſt alle die Schwierigkeiten hervorheben ſollen, deren der Ausſchuß nicht Herr werden konnte, die ungelöſt geblieben ſind. In dieſen „Ein⸗ zelheiten“ liegt die Hauptſache. Ich will dem Herrn Berichterſtatter nicht darin folgen, daß ich jetzt das Für und Wider der Wertzuwachs⸗ ſteuer erörtere. Ich glaube, das iſt ſchon ſo häufig hier geſchehen, daß es nicht notwendig iſt, alle die Fragen nochmals anzuſchneiden. Ich möchte nur ganz kurz gruppieren, wie ich mir denke, daß innerhalb der Stadtverordnetenverſammlung ſich die verſchiedenen Stadtverordneten zur Wertzu⸗ wachsſteuer ſtellen. Da ſind zunächſt die unbedingten Freunde der Wertzuwachsſteuer. Dieſe zerfallen wieder in zwei Klaſſen: ſolche Freunde, die für die Wert⸗ zuwachsſteuer neben der Umſatzſteuer ſind, und ſolche, die nur für die Wertzuwachsſteuer zu haben ſind, wenn die Umſatzſteuer fällt. Die unbedingten Gegner ſind eigentlich die einzigen, die vollſtändig klar in der Situation ſind. Ich kann wenigſtens die unbedingten Gegner nicht noch in irgendwelche Unterabteilungen zergliedern. Nun kommen aber die bedingten Gegner der Wert⸗ zuwachsſteuer oder, wenn Sie wollen, auch die bedingten Anhänger. Dieſe bedingten Gegner oder Anhänger ſind nämlich alle die, die ſich um die Einzelheiten herumgruppieren, die der Herr Be⸗ richterſtatter uns ſo hübſch dargeſtellt hat. Wenn ich mir nun vergegenwärtige, daß alle die Ver⸗ treter dieſer verſchiedenen Gruppen ſich auf den Boden des Ausſchußantrages ſtellen und der einzuſetzenden gemiſchten Deputation die Erklärung 509 — mit auf den Weg geben: wir ſind der Wertzuwachs⸗ ſteuer grundſätzlich geneigt —, dann liegt doch wirklich die Frage nahe: was verſteht man denn hier unter „grundſätzlich geneigt““ Der Aus⸗ ſchuß möge es mir nicht verübeln, wenn ich ſeine grundſätzliche Geneigtheit“ auf den gleichen Boden ſtelle wie die Erklärung: im Prinzip bin ich voll⸗ kommen Ihrer Meinung, im Prinzip ſtimme ich Ihnen zu, aber — und nun kommen ſo viele Abers, daß ſchließlich bei der Durchführung von dem Prinzip gar nichts mehr übrig bleibt. (Sehr richtig!) Meine Herren, ich glaube aber auch, bei einer derartigen Materie hätte ſich der Ausſchuß nicht darauf beſchränken dürfen, uns hier einen mündlichen Bericht zu erſtatten, ſondern es hätte ein ſchriftlicher Bericht ausgearbeitet werden müſſen. Dieſer hätte uns dann doch wenigſtens die Möglichkeit geboten, uns einigermaßen darüber klar zu werden, welche verſchiedenen Anſichten in dem Ausſchuſſe nun eigentlich verbreitet waren. Es würde für mich hier nun das Nächſt⸗ liegende ſein, den Antrag zu ſtellen, die ganze Angelegenheit an den Ausſchuß nochmals zurück⸗ zuverweiſen. (Zuruf.) — Wenn Sie der Meinung ſind, meine Herren, daß die gemeinſchaftliche Deputation lieber gleich dieſe Arbeiten übernehmen ſoll, daß wir auch den Herren Vertretern des Magiſtrats Gelegenheit geben ſollen, ſich mit dieſer Arbeit zu beſchäftigen, ſo iſt ſchließlich dagegen allerdings auch nichts einzuwenden. Wenn die Mehrheit der Stadt⸗ verordnetenverſammlung es wünſcht, ſo würde ich dagegen nichts zu erinnern haben, daß eine gemeinſchaftliche Deputation eingeſetzt wird, die mit der bei den gemeinſchaftlichen Deputationen betannten Gründlichkeit in die Erörterung dieſer Angelegenheit eintritt. Dann aber möchte ich doch bitten, dieſer gemeinſchaftlichen Deputation nicht mit de „grundſätzlichen Geneigtheit“ zu⸗ gunſten der Wertzuwachsſteuer vorzugreifen, die hier die Stadtverordnetenverſammlung ausſprechen ſoll. Wenn Sie daher der Meinung ſind, daß überhaupt eine gemeinſchaftliche Deputation ein⸗ geſetzt werden ſoll, ſo würde es das Richtigſte ſein, daß wir mit Rückſicht darauf, daß die ganze Frage in der gemiſchten Deputation beraten werden ſoll, über die Erklärung der „grund⸗ ſätzlichen Geneigtheit“ zugunſten der Wert⸗ zuwachsſteuer zur Tagesordnung übergehen. Es iſt mir gegenüber gelegentlich geäußert worden, der Übergang zur Tagesordnung wäre eine zu ſchroffe Form. Das kann ich nicht finden. Der UÜbergang zur Tagesordnung iſt jedenfalls eine viel mildere Form als die Ablehnung eines Aus⸗ ſchußantrages. Denn wir nehmen gar nicht Stellung, wenn wir den Übergang zur Tagesordnung be⸗ ſchließen, ſondern wir vertagen eben dieſe Stellung⸗ nahme, bis wir in der gemiſchten Deputation die Arbeit getan haben. — An und für ſich, meine Herren, verſpreche ich mir von den Arbeiten einer ſolchen gemeinſchaftlichen Deputation ſehr wenig, vorausgeſetzt, daß überhaupt die „grundſätzliche Geneigtheit“ bei der Stadtverordnetenverſamm⸗ lung beſteht, denn die Durchführung, die Aus⸗ arbeitung der Vorlage iſt Sache des Magiſtrats. Hier ſoll eine gemeinſchaftliche Deputation ein⸗ geſetzt werden, die dem Magiſtrat eine Arbeit