kulation, ſondern bloß Terrainſpekulation iſt, die in Terrains ſpekuliert, die noch weit außerhalb der ebauungszone liegen, und bei welcher die Spe⸗ ulationsvorgänge nicht im mindeſten den Zweck haben, dieſe Terrains zur Bebauung aufzuſchließen, ſondern lediglich mit dieſen Terrains zu handeln und dieſe Terrains als Handelsobjekte zu benutzen, ohne jede Rückſicht auf eine Aufſchließung des Terrains zur Bebauung. Das iſt eine Bauſpeku⸗ lation, welche das geſunde Fortſchreiten einer Bebauung nicht fördert, ſondern hindert. Wenn eine kräftige Wertzuwachsſteuer dieſe Spetulation energiſch unterbinden würde, ſo würde das ſehr ſegensreich für die Entwicklung der Stadt wirken, auch wenn dem Stadtſäckel nicht ein einziger Pfennig durch eine ſolche Steuer zugebracht würde. — Alſo, meine Herren, über die Gerechtigkeit der Wertzuwachsſteuer als Steuer kann gar kein Zweifel exiſtieren. Was die Vorteile für die Stadt anbelangt — da kann ich nicht ſagen: es kann gar kein Zweifel exiſtieren; denn wir haben eben gehört, daß ſehr erhebliche Zweifel exiſtieren. Die Herren, welche den früher hier und auch im Ausſchuß vorgebrachten Argumenten ihre Zweifel entgegengeſetzt haben, welche durch dieſe Argumente ſich nicht haben über⸗ zeugen laſſen, die Herren werden ſich auch heute nicht überzeugen laſſen. (Sehr richtig!) Deswegen will ich es mir erſparen, auf alle dieſe Bedenken noch einmal einzugehen. Des öfteren iſt es bereits geſchehen. Ich kann nur noch einmal betonen, daß die Forderung, von dem Magiſtrat eine Wertzuwachsſteuervorlage zu verlangen, eine durchaus klare und deutliche iſt. Alle die Fragen, die dabei zu erörtern ſind, werden dabei an den Magiſtrat verwieſen, und in der Tat ſind es ja eine Reihe Fragen. Meine Herren, den Fragen, welche der Herr Kollege Crüger angeregt hat, könnte man noch manche andern hinzufügen, in allererſter Linie die Frage: wann und wie ſoll eine Wertzuwachsſteuer erhoben werden? — Ich will nicht verhehlen, daß ich perſönlich Anhänger einer Wertzuwachsſteuer bin, die Jahr für Jahr eine Abſchätzung jedes Grundſtücks verlangt. (Bravo! und Zurufe: Auch die Verluſte?) — Wenn eine Abſchätzung erfolgt, müſſen auch die Verluſte mit abgeſchätzt werden, das iſt ganz klar. (Erneuter Zuruf: Erſetzt! Herausgezahlt!) — Ach, meine Herren, ich würde ſogar, wenn man in die Möglichkeit einer Schätzung Zweifel ſetzt, eine Selbſteinſchätzung der Grundbeſitzer vor⸗ ſchlagen. Ich habe gar keine Zweifel, daß die Grund⸗ beſitzer den Wert nicht zu hoch ſchätzen, falls eine kräftige Steuer auf dem geſtiegenen Wert liegt. Ich habe aber auch gar keine Bedenken, daß die Grundbeſitzer zu niedrig ſchätzen, wenn der Stadt das Recht verliehen wird, jedes Grundſtück zu dem von dem Beſitzer angegebenen geſchätzten Preiſe, meinetwegen ſogar noch mit einem Aufſchlag von 5 % ohne weiteres zu erwerben. (Sehr gut! und Heiterkeit. Zuruf: Und die Ver⸗ luſte?!) — Sie rufen mir zu, wie es mit den Verluſten gehalten werden ſoll. Meine Herren, wenn dieſe Frage überhaupt auftaucht, ſo müſſen Sie ſich doch die Frage vorlegen: gibt es für die Stadt im ganzen, für den Wert der Gebäude mit den Terrains Ver⸗ luſt oder geſteigerten Wert —, und wenn Sie dieſe Frage ſich ein einziges Mal vorlegen und die Statiſtik, die Verwaltungsberichte, die Bewegungen auf dem Grundſtücksmartt verfolgen, dann werden Sie doch im Ernſt nicht behaupten können, daß im ganzen irgendwie ein Sinken des Wertes eintritt. (Zuruf: Aber es kann doch ſein!) — Nicht: es kann ſein, ſondern: es tritt in ein⸗ zelnen Fällen wirklich ein. (Stadtv. Dr Crüger: Na alſo!) Da, wo ein Verluſt eingetreten iſt, können Sie un⸗ möglich eine Steuer vom geſteigerten Werte er⸗ heben. Ich würde ſogar gar nichts dagegen haben, wenn demjenigen, der einen Verluſt erlitten hat, ein der Steuer entſprechender Prozentſatz als Verluſterſatz gezahlt werde. (Bravo! Bravo! bei den Liberalen und Heiterkeit.) — Ach, meine Herren, die Stadt würde damit noch ein ſehr, ſehr gutes Geſchäft machen. Aber uns darüber zu unterhalten, ob etwas derartiges in einem Steuergeſetz möglich iſt, erübrigt ſich einfach deswegen, weil Sie auf eine derartige Wertzu⸗ wachsſteuer ja nun und nimmer — ich will lieber nicht ſagen: nun und nimmer; das ſoll man nicht ſagen, aber: in abſehbarer Zeit nicht eingehen werden. Für Sie alle, auch für diejenigen, die die Frage aufwerfen: was iſt eine Wertzuwachsſteuer —,handelt es ſich immer nur um eine Erhebung einer Wertzuwachsſteuer in dem Augenblick, in welchem der geſteigerte Wert realiſiert in die Erſcheinung tritt, in dem Augenblick, wo ein Grundſtück oder ein Gebäude verkauft wird. Dann tritt der ge⸗ ſteigerte event. geſtiegene Wert in einer ſehr greif⸗ baren Geſtalt in die Erſcheinung, und da ſind allerdings die Fragen zu erledigen, welche der Herr Kollege Crüger aufgeworfen hat. Zunächſt die Frage, ob eine Umſatzſteuer daneben beibehalten werden ſoll. Nun, das iſt nicht eine Frage, welche die Wertzuwachsſteuer an ſich trifft. Immerhin würde ſie wahrſcheinlich bei einer Wertzuwachsſteuervorlage mit behandelt und beraten werden. Wenn Herr Kollege Crüger weiter fragt: ſoll eine Wertzuwachsſteuer rückwirkende Kraft haben? — ſo möchte ich mich ſchon gegen dieſen Ausdruck verwahren. Von einer rückwirkenden Kraft könnten Sie doch nur dann ſprechen, wenn Sie auch jetzt noch nachträglich alle diejenigen geſteigerten Werte beſteuern wollen, die bei früheren Verkäufen realiſiert in die Erſcheinung getreten ſind. (Heiterkeit.) Dann können Sie von einer rückwirkenden Kraft ſprechen. Aber ſelbſtverſtändlich muß eine Wert⸗ zuwachsſteuer denjenigen Zeitpunkt feſtſetzen, von welchem an die Wertſteigerungen berechnet werden. Das iſt natürlich keine rückwirtende Kraft. Rück⸗ wirkende Kraft können Sie ja gar keiner Steuer beilegen, das würde wahrſcheinlich geſetzlich gar nicht zuläſſig ſein. Sie werden nicht im Jahre 1908 beſchließen dürfen, daß derjenige, der 1907 ein Haus vertauft hat, von dem Erlös des im Jahre 1907 erhaltenen Geldes nunmehr im Jahre 1908 noch irgendeine Wertzuwachsſteuer zu zahlen hat. Das können Sie eben nicht beſchließen. Von rück⸗ wirkender Kraft kann alſo gar keine Rede ſein. Aber ſelbſtverſtändlich werden Sie, meine Herren, namentlich die Herren Gegner der Wertzuwachs⸗ ſteuer, einen Zeitpunkt feſtſetzen wollen, um die geſtiegenen Werte möglichſt nicht zu erfaſſen. An ſich iſt es ganz ſelbſtverſtändlich, daß, wenn eine Wertzuwachsſteuer, ich will mal ſagen, mit dem