516 führung der Wertzuwachsſteuer ſtattfindet. ſeits glaube ich, Herrn Kollegen br Borchardt inſofern ſekundieren zu müſſen, als es durchaus nicht lächerlich iſt, wenn er ſagt: wir können z. B. jedes Jahr die Grundſtücke abſchätzen, und es könnte die Frage entſtehen, ob die Stadt einzelnen Grundſtückseigentümern etwas zurückzahlen muß. Das iſt kein Novum. Es iſt bereits in einzelnen Städten, ſicher in einer Stadt Elſaß⸗Lothringens, die Durchführung dieſer Maxime erfolgt. Ich bin aber der Meinung, es hat heute keinen Zweck, auf Einzelheiten einzugehen. Meine Herren, Herr Kollege Crüger hat den unverſtändlichen Gegenſatz von Einzelheiten und Nebenſachen in die Debatte gebracht. Der Ausſchuß hat mit vollem Fug und Recht eine Anzahl von Fragen offen gelaſſen, die man als Einzelheiten bezeichnen kann, ſo z. B. die Frage, ob, wenn die Wertzuwachsſteuer eingeführt werden ſoll, die Umſatzſteuer beizubehalten iſt. Das ſind Fragen, die ſehr ſchnell erledigt werden, wenn wir überhaupt über die prinzipielle Frage hier zur Entſcheidung kommen. Anderſeits hat Herr Kollege Crüger die Frage falſch geſtellt, wenn er ſagt: im Ausſchuß waren nur grund⸗ ſätzliche Anhänger der Wertzuwachsſteuer und grundſätzliche Gegner vorhanden. Durchaus un⸗ richtig! Im Ausſchuß waren erſtens grundſätz⸗ liche Anhänger, dann grundſätzliche Gegner und vor allen Dingen bedingte Anhänger, wie z. B. ich ein ſolcher bin. Ich bin ein bedingter An⸗ hänger der Wertzuwachsſteuer aus dem Gefühl der Gerechtigteit heraus, würde es mir aber lange überlegen, ob ich die vorzuſchlagende Steuer akzeptieren kann oder nicht; ich muß erſt abwarten, was aus der gemiſchten Deputation heraus⸗ kommt. Nun ſagt Herr Kollege Crüger: ich bin für die gemiſchte Deputation, von der ich mir abſolut nichts verſpreche, bitte aber, über die Erklärung der grundſätzlichen Geneigtheit in dem Antrag zur Tagesordnung überzugehen. Iſt das nicht ein ſolenner Widerſpruch? Iſt das nicht vor allen Dingen ein Begräbnis erſter Klaſſe, wie das der Herr Referent ſelbſt hervorgehoben hat (Zurufe) — oder meinetwegen ein Begräbnis zweiter Klaſſe) Wenn man den Antrag, wie ihn Herr Dr. Crüger geſtellt hat, annähme, ſo kann ich das eigentlich parlamentariſch nicht anders deuten, als daß damit die Sache ein für allemal begraben werden ſoll. (Stadtv. Dr. Borchardt: Sehr richtig!) Mit Recht iſt hervorgehoben worden, daß durch die gemiſchte Deputation eine Verſchleppung nicht herbeigeführt werden ſoll, ebenſo wie auf der andern Seite betont wurde, daß eine Verhandlung der Angelegenheit weiterhin anders gar nicht möglich iſt als unter ſofortigem Zuſammenwirken von Magiſtrat und Stadtverordnetenverſammlung. Wir brauchen keinen ſchriftlichen Bericht, wie Herr Kollege Dr Crüger das wünſcht. Wir brauchen keine weiteren Aufklärungen. Alle Aufklärungen, die uns gegeben werden können, werden uns nicht weiter bringen. Nur dasjenige, was der Magiſtrat uns zu ſagen hat, ſeine amtlichen Er⸗ klärungen werden in der Lage ſein, die grund⸗ ſätzlichen Gegner vielleicht noch zu belehren oder auch nicht —, jedenfalls die Sache ſoweit zur Klärung zu bringen, daß wir endlich dieſe ſeit Ander⸗ Jahren ſchwebende Frage aus der Welt ſchaffen. Ich bitte deshalb um die Annahme der Ausſchuß⸗ anträge zu a und b. Vorſteher Kaufmann: Herr Kollege Dr. Landsberger beantragt aufs neue den Schluß der Debatte. Ich ſtelle die Unterſtützungsfrage. — Der Antrag iſt genügend unterſtützt. Ich bitte diejenigen, die für den Schluß der Debatte ſind, die Hand zu erheben. (Geſchieht.) Der Antrag iſt mit Stimmengleichheit abgelehnt. (Rufe: Gegenprobe!) — Die Gegenprobe laſſe ich nicht zu, wenn die Herren Beiſitzer erklären, daß Stimmengleichheit vorhanden iſt. Der Antrag iſt alſo abgelehnt. Übrigens kommen wir ja dem Schluſſe immer näher; es iſt jetzt nur noch ein Redner auf der Liſte vermerkt und der Referent. Wir werden bald ſo weit ſein, wie Sie wünſchen. Stadtv. Dr. Spiegel: Meine Herren! Ich will dem Herrn Kollegen Dr. Landsberger Ge⸗ legenheit geben, bald wieder einen Schlußantrag zu ſtellen, d. h. ich will mich recht kurz faſſen. Ich halte es für das Weſentliche bei unſerer Beſchlußfaſſung, daß wir in der Angelegenheit der Wertzuwachsſteuer, der wir ſchon ſo häufig platoniſche Liebeserklärungen gemacht haben, end⸗ lich einmal einen Schritt vorwärts tun. Da die Erledigung einer Vorlage über die Wertzuwachs⸗ ſteuer oder der Vorberatung für eine ſolche unter allen Umſtänden wegen der vielen damit ver⸗ quickten Einzelfragen längere Zeit in Anſpruch nehmen wird, auch dann, wenn wir ſie erſt ſpäter vornehmen, ſo muß es ſich empfehlen, dieſe Be⸗ ratung möglichſt bald intenſiv in Angriff zu nehmen, damit nicht eine Wertzuwachsſteuer hier erſt beſchloſſen wird, wenn Charlottenburgs Terrain aufgeteilt iſt und von einem nennenswerten Wert⸗ zuwachs kaum noch die Rede ſein kann. Wir haben auch ſonſt alle Veranlaſſung, uns möglichſt bald neue, von den Betroffenen leicht zu tragende und möglichſt gerechte Einnahmequellen zu er⸗ ſchließen. Wir können ja für unſere wachſenden Aufgaben vielleicht in der nächſten Zeit eine Ver⸗ ſtärkung an Einkommen erhoffen durch das in Preußen vorliegende neue Einkommenſteuergeſetz, das die Einkommen über 7000 ℳ ſtärker heran⸗ ziehen will. Aber, meine Herren, ich fürchte, in den nächſten Jahren wird das dadurch entſtehende Mehreinkommen höchſtens genügen, um den Aus⸗ fall zu decken, der ſonſt durch das Darniederliegen von Handel und Induſtrie entſtehen würde. Außer⸗ dem aber wiſſen wir noch immer nicht, wie dieſe Vorlage im Laufe der Landtagsberatungen ſich geſtalten wird. Dagegen wiſſen wir ſchon ziemlich ſicher, daß eine andere Hoffnung, nämlich die auf Mehreinnahmen durch Aufhebung des Be⸗ amtenprivilegs, nicht oder erſt in verhältnismäßig ſpäter Zeit für uns ſich erfüllen wird. Alſo neue Deckungsmittel werden wir doch ſuchen müſſen. Und da, meine ich, wird doch hier kaum ein Wider⸗ ſpruch dagegen laut werden, daß es kein geeigneteres Deckungsmittel geben kann als die Wertzuwachs⸗ ſteuer. Ich will mich auf die nähere Begründung im Einverſtändnis mit meinen Vorrednern nicht einlaſſen; nur den einen Einwand, der immer wieder angeführt wird und mit einigem Recht