— 326 (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Zur Verſtärkung der Etatspoſition IX—6—1 für 1908 — Löhne für Handwerker und Arbeiter der Bekleidungskammer — werden 1100 ℳ« aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt.) Punkt 3 der Tagesordnung: Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer DOrd. Kap. IV—1—17 für 1908. — Druckſache 440. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Etatsnummer Ord. Kapitel IV—1—17 für 1908 wird um 961 ℳ aus dem Dis⸗ poſitionsfonds verſtärkt.) Punkt 4 der Tagesordnung: Vorlage betr. Beſchaffung von Möbeln für ein Amtszimmer. — Druckſache 441. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Zur Beſchaffung von Möbeln für das Amts⸗ zimmer eines Magiſtratsaſſeſſors werden 1100 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt.) Punkt 5 der Tagesordnung: Vorlage betr. Ehrenpreis für die große inter⸗ nationale Gartenbauausſtellung 1909. — Druck⸗ ſache 442. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Zur Beſchaffung von Ehrenpreiſen für die von dem Verein zur Beförderung des Garten⸗ baues in den Königlich Preußiſchen Staaten im April 1909 in den Ausſtellungshallen am Zoologiſchen Garten zu veranſtaltende „Große Internationale Gartenbauausſtellung“ wird der Betrag von 300 ℳ aus dem Dispoſitions⸗ fonds bewilligt.) Punkt 6 der Tagesordnung: Vorlage betr. übernahme der Koſten der Jugend⸗ gerichtshilfe. — Druckſache 443. Berichterſtatter Stadtv. Dr. von Liszt: Meine Herren, es iſt mir eine ganz beſondere Freude, daß ich durch die Zuweiſung des Referats in die Lage gekommen bin, Ihnen in wärmſter Weiſe die — hoffentlich einſtimmige — Annahme der Ma⸗ giſtratsvorlage zu Nr. 6 der Tagesordnung emp⸗ fehlen zu können. Es handelt ſich, wie Sie aus der Vorlage entnommen haben, um eine Unter⸗ ſtützung der Jugendgerichtshilfe. Ich darf wohl darauf hinweiſen, daß das, was wir unter Jugend⸗ gericht verſtehen, praktiſche Bedeutung erſt be⸗ kommt durch die Verbindung des Jugendgerichts mit der freiwilligen Fürſorgetätigkeit, dadurch alſo, daß, wie es ja jetzt ſeit dem 1. Juli auch bei uns in Charlottenburg der Fall iſt, von jedem gegen einen Jugendlichen anhängig gewordenen Verfahren den Organen der Fürſorgetätigkeit rechtzeitig Mitteilung gemacht wird; dadurch, daß dieſe Organe ſelbſt die erforderlichen Recherchen anſtellen, die Familienverhältniſſe, die Dienſtver⸗ hältniſſe, Lehrverhältniſſe, das ganze Vorleben, die Ausſichten des Jugendlichen erforſchen, daß ſie über ihre Recherchen einen Bericht an den Vor⸗ ſitzenden des Schöffengerichts erſtatten, daß ſie, wenn das ſich irgendwie empfiehlt, in der Haupt⸗ verhandlung ſelber anweſend ſind und dann auf Grundlage des Ergebniſſes der Hauptverhandlung, mag es zur Freiſprechung oder Verurteilung kommen, ihre Fürſorgetätigkeit weiter fortſetzen. Nun liegt ja der Gedanke außerordentlich nahe, daß gegenüber der großen ſozialen Bedeutung dieſer Jugendgerichtshilfe die notwendige Kon⸗ zentrierung in der Leitung der ganzen Tätigkeit von der Stadt ſelber übernommen wird. Ich glaube aber, daß die beiden Organe der ſtädtiſchen Verwaltung, die um ihre Meinung gefragt worden ſind, nämlich unſere Armendirektion und die Depu⸗ tation für die Waiſenpflege, vollkommen im Rechte geweſen ſind, wenn ſie zurzeit eine ſolche Über⸗ nahme durch die Stadt nicht empfohlen haben. Ich halte das für richtig, weniger aus dem Grunde, wie das in der Begründung der Vorlage hervor⸗ gehoben wird, weil wir etwa teurer wirtſchaften würden — das iſt ein Geſichtspunkt, den ich nicht für ausſchlaggebend erachte —; aber entſcheidend für mich iſt der Umſtand, daß die ganze Organi⸗ ſation dieſer Jugendgerichtshilfe heute ſich in den allererſten Anfängen befindet, daß wir erſt eine Reihe von Erfahrungen ſammeln müſſen, um zu wiſſen, in welcher Weiſe wir am beſten und zweck⸗ mäßigſten die Tätigkeit organiſieren. Es iſt weiter für mich der Umſtand beſtimmend, daß bei der bevorſtehenden Reform unſerer Strafprozeßordnung die ganze Tätigkeit der Jugendgerichtshilfe eine ungleich erweiterte werden wird gegenüber dem gegenwärtigen Zuſtande. Unter dieſen Umſtänden, glaube ich, iſt es richtig, wenn die ſtädtiſche Ver⸗ waltung davon abſieht, ſelber die Tätigkeit zu organiſieren, und ſich ſtatt deſſen an eine vor⸗ handene Vereinigung anſchließt und dieſe in ihrer ſelbſtändigen Tätigkeit finanziell unterſtützt. Dieſe Vereinigung iſt unſere Vereinigung für Wohl⸗ tätigkeitsbeſtrebungen, die bereits jetzt, ſoweit ihre finanziellen und ihre perſönlichen Hilfsmittel reichten, in dieſer Beziehung tätig geweſen iſt. Von dem Magiſtrat wird vorgeſchlagen, dieſer Vereinigung für Wohltätigkeitsbeſtrebungen für die Zwecke der Jugendgerichtshilfe einen einmaligen Betrag von 1 500 ℳ. für das laufende Etatsjahr und dann für das nächſte Jahr einen Betrag von 3 000 ℳ. zur Verfügung zu ſtellen. Ich möchte ausdrücklich betonen, daß der Betrag von 3 000 nach meiner Überzeugung ſehr niedrig gegriffen iſt und daß — ich möchte ſagen: hoffentlich — in den nächſten Jahren ein weſentlich höherer Betrag von uns wird zur Verfügung geſtellt werden müſſen. Soll eine ſolche Tätigkeit in entſprechender Weiſe geübt werden, dann iſt die Leitung wenigſtens durch Berufspfleger, d. h. durch im Hauptamt angeſtellte honorierte Perſonen unbedingt not⸗ wendig. Es ſind ein Helfer und eine Helferin, beide mit recht beſcheidenem Gehalt, von der Ver⸗ einigung angeſtellt. Wir geben der Vereinigung durch unſere Mittel die Möglichkeit, dieſe Sätze ein wenig in die Höhe zu bringen. Aber wir werden