den Ausführungen des Herrn Kollegen Vogel bei, als er fragte, ob die Speiſung eine Schulſache oder eine Armenſache ſei. Auch wir wünſchen nicht, daß ſie als eine Armenſache angeſehen wird. Wir können ſie allerdings auch nicht als eine Schulſache anſehen. Welchem Dezernat ſoll ſie überhaupt zugeteilt werden? Nur von einem Punkt der Magiſtratsvorlage wünſchte ich, daß er etwas anders ausgedrückt würde. Wir möchten nicht nur, daß der Unterſchied zwiſchen Zahlenden und Nichtzahlenden möglichſt wenig in die Erſcheinung treten ſoll, ſondern wir wünſchen, daß er gar nicht in die Erſcheinung treten ſoll. Es wird ſich fragen, wie ſoll die Schulſpeiſung organiſiert werden? Die Anfänge zu einer ſolchen Organiſation ſind da; man ſieht, es iſt eine Art Schulſpeiſungskommiſſion gebildet worden. In welcher Weiſe die Arbeit zu dezentraliſieren ſein wird, wiſſen wir noch nicht. Das wird das Er⸗ gebnis ſpäterer Prüfungen ſein müſſen. Der Magiſtrat ſtellt ſich nun auf den Standpunkt, daß zweckmäßig die Schulſpeiſung ſelbſt durch einen Verein ausgeübt wird. Auch dieſen Standpunkt billigen wir. Wir halten auch das für richtig und zweckmäßig, um ſo mehr, da meines Wiſſens alle Städte, die Schulkindern Speiſen verabreichen, ſich der Hilfe und Vermittlung von Vereinen bedienen. Wenn wir nun auch anerkennen, daß die Grund⸗ ſätze des Magiſtrats die richtigen ſind, ſo wünſchen wir doch die Einſetzung eines Ausſchuſſes. Wir möchten aber, da der Magiſtrat Wert auf ſofortige Beſchlußfaſſung legt, Ihnen vorſchlagen, daß wir einſtweilen dem Magiſtrat 5000 ℳ. zu dieſem Zweck zur Verfügung ſtellen. Wir werden dann im Ausſchuß einige Fragen zu erledigen haben. Abgeſehen davon, daß man zu den Grundſätzen noch Stellung nehmen kann, wird gewünſcht werden, zu prüfen, ob der Koſtenſatz von 15 O, anzuerkennen iſt; auch das, was Herr Kollege Vogel anregte, ob die Zuſammenſetzung der Speiſen die richtige iſt; es wird auch zu prüfen ſein: welches Dezernat ſoll denn nun im Magiſtrat zuſtändig ſein? Wir wünſchen auch unſererſeits in Zukunft einen Einfluß auf die Organiſation der Schul⸗ ſpeiſung auszuüben. Armenſache ſoll es nicht ſein, Schulſache darf es nicht ſein, in welches Gebiet gehört es? (Stadtv. Vogel 1: Geſundheitsdeputation!) Vielleicht wird einmal die Frage zu prüfen ſein, ob man nicht alle dieſe Dinge der ſozialen Fürſorge einer beſonderen Deputation überweiſt. Ich will mich aber nicht verlieren und nicht hierüber de⸗ battieren. Ich will nur noch darauf hinweiſen, daß wir auch wünſchen, daß die Stadtverwaltung, ſo großes Vertrauen wir auch dem Verein gegen⸗ über haben, doch eine ſtändige Kontrolle ausübt, und zwar durch eine Organiſation, über die wir dann im Ausſchuß beraten. Wir erkennen alſo dankbar an, daß der Ma⸗ giſtrat eine ſorgfältige und zielbewußte Arbeit geliefert hat, und wir erkennen auch dankbar die tatkräftige Hilfe der Lehrer und Lehrerinnen und ihre Mitarbeit an, die wir nicht entbehren können, und die wir auch in Zukunft nicht entbehren dürfen. (Bravo!) Stadtv. Gredy: Meine Herren, auch ich habe die Vorlage mit großer Freude begrüßt. Das 537 —— einzige Bedenken, das ich hatte, war: wie iſt es dem Verein Jugendheim möglich, in ſeinen be⸗ ſchränkten Räumen das durchzuführen, was wir hier beſchrieben finden? Ich war ſehr dankbar, als Herr Kollege Vogel hervorhob, daß hier un⸗ bedingt etwas geſchehen müſſe. Ich möchte dem Magiſtrat empfehlen, dieſen Gedanken zu ver⸗ folgen; denn es liegt im Intereſſe der Sache, daß der Verein Jugendheim und ſeine tatkräftigen Leiterinnen recht bald den guten Willen der Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung in bezug auf die Raum⸗ frage ſehen. Das wird dieſe Damen in dem löb⸗ lichen Tun ermutigen, dem ſie ſich hingegeben haben. Gegen einen Ausſchuß, in dem ja noch andere intereſſante Fragen erörtert werden können, habe ich kein Bedenken. Stadtv. Vogel 1: Ich kann mich nicht mit allen Ausführungen des Herrn Kollegen Wöllmer einverſtanden erklären. Mir iſt beſonders auf⸗ gefallen, daß er geſagt hat: „Es iſt im Leben immer ſo, daß die Kinder für die Sünden der Eltern büßen müſſen.“ Gott ſei Dank iſt das jetzt nicht mehr ganz ſo der Standpunkt des Magiſtrats. Ein ähn⸗ licher Standpunkt hat bisher bei der Schularzt⸗ einrichtung dazu geführt, daß die Kinder, denen es am nötigſten täte, nicht behandelt wurden und immer mehr verkamen, weil die Schulärzte auch da nicht behandeln durften, wo den Eltern die Mittel zur Bezahlung eines Arztes fehlten. Der Magiſtrat hat nun eingeſehen: ſo geht es nicht weiter, hier muß eine Anderung eintreten; dieſe Kinder müſſen ohne weiteres behandelt werden; wenn es die Eltern nicht tun, wird nicht lange ge⸗ zögert und nicht drei⸗ oder viermal Friſt gegeben werden, ſondern gleich behandelt, ehe das Übel weiter greift. Ebenſo iſt es hier, daß wir nicht die Kinder büßen laſſen die Sünden ihrer Eltern. Das iſt ein alter, ich glaube, nicht einmal bibliſcher Standpunkt, aber jedenfalls ein ganz unchriſtlicher und unſozialer Standpunkt; den wollen wir doch nicht einnehmen. Wenn die Kinder von den Eltern vernachläſſigt werden, wird der Magiſtrat das Möglichſte tun, die Eltern zu ihrer Pflicht zu ver⸗ anlaſſen; aber wenn es nichts nützt, wird der Magiſtrat auch eingreifen und nicht die Kinder die Sünden der Eltern büßen laſſen. Das iſt meine Meinung. (Stadtv. Wöllmer: Das ſteht ja auch in der Vor⸗ lage!) — Sie haben ja direkt geſagt: es iſt im Leben immer ſo, daß die Kinder für die Sünden der Eltern büßen müſſen. Das ſoll eben nicht immer im Leben ſo ſein. „Wir würden dann den faulen Eltern nur die Faulheit ſtärken!“ Ja, dann muß der Magiſtrat eben andere Maßregeln gegen ſie treffen! Des⸗ wegen ſoll aber nicht das Kind ſolange leiden; das iſt eine Sache für ſich. Und wenn Sie fragen: „Welche Deputation? Nicht die Armendeputation, nicht die Schul⸗ deputation“ — ganz einfach: wir haben doch eine Geſundheitsdeputation, und die wird ſich damit beſchäftigen, die wird das übernehmen. (Die Beſprechung wird geſchloſſen.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Es iſt der Antrag geſtellt, den erſten Punkt der Magiſtrats⸗