588. —— vorlage: „die Etatsnummer Ord. Kapitel XIV das wird uns ſicher alle ohne Ausnahme auf das Abſchnitt 5 Nr. 7 für 1908 wird um 16 300 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds verſtärkt“ zu ver⸗ wandeln in den Wortlaut: 1. Die Etatsnummer Ord. Kapitel XIV Ab⸗ ſchnitt 5 Nr. 7 für 1908 wird vorerſt um 5000 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds verſtärkt Es iſt zweitens beantragt, den übrigen Teil der Vorlage an einen Ausſchuß von 11 Mitgliedern zu verweiſen. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß und wählt zu Ausſchußmitgliedern die Stadtv. Dr Crüger, Gredy, Jachmann, Jaſtrow, Kaufmann, Dr Lands⸗ berger, Protze, Schwarz, Vogel 1, Wilk und Wöllmer.) Das Protokoll vollziehen heute die Herren Dr Landsberger, Litten und Schmidt. Punkt 15 der Tagesordnung: Vorlage betr. Errichtung einer Ufermaner an der Königin⸗Luiſeſtraße öſtlich der Schloßbrücte. — Druckſache 453. Berichterſtatter Stadtv. Harniſch: Meine Herren, als wir uns vor einigen Wochen mit der Ufermauer beſchäftigten, war die Sache ſo plötzlich an die Tiefbauverwaltung herangetreten, daß uns ein Spezialkoſtenanſchlag für dieſes Projekt nicht vorlag; es war nur ein genereller Anſchlag für die Bewilligung der Summe von 70 000 bis 90 000 ℳ maßgebend. Dieſem Anſchlag lagen die Erfahrungen zugrunde, die bisher an Kaimauern gemacht worden ſind. Es waren Preiſe angeſetzt, die ſich bezogen auf eine maſſive Fundamentierung in das Fluß⸗ bett hinein. Jetzt ſind uns neue Projekte vorgelegt worden, bei denen die maſſive Mauer nicht mehr in das Flußbett hineinreicht, ſondern auf Pfähle geſtellt wird, im einen Falle auf die gewöhnlichen Holzpfähle, die bis unter den Waſſerſpiegel ein⸗ gerammt werden, in dem anderen Falle auf Pfähle, die aus einer Zementummantelung eines Eiſen⸗ ſyſtems beſtehen und ebenfalls bis unter den Waſſerſpiegel gerammt werden. Beide Pfahl⸗ arten haben den Vorteil, daß ſie dauernd im Waſſer liegen; Zement wird im Waſſer härter, und Holz kann unter Waſſer nicht verweſen. Dem⸗ nach iſt die Anlage bis zum Waſſerſpiegel einwand⸗ frei. Wir ſehen dann auf dem zweiten Plan, daß auf dieſen Roſten erſt die maſſive Mauer gebaut wird. Es iſt klar, daß dadurch bei den Mauern ſehr viel geſpart wird und daß die Anlage dadurch — die Fundamente und der im Waſſer ſtehende Teil — ſehr viel billiger werden kann. In dieſem Falle hat ſich die Erſparnis prozentual auf etwa 20% berechnet, und wir können, da nach meiner Anſicht die neue Konſtruktion dieſer Mauern große Garantien bietet, unbedingt unſere Zuſtimmung dazu geben. Das über die Art der Ausführung, die in Punkt 1 des Magiſtratsantrages näher be⸗ zeichnet wird. 282 Punkt II betrifft die Koſten, die ſich eben um 20% vermindern und von dem Durchſchnittspreis, der auf 80 000 ℳ angenommen war, auf 64 500 ℳ geſunken ſind, und das kann uns nur angenehm berühren. 4 Der dritte Punkt bezieht ſich darauf, daß mit den Arbeiten ſofort begonnen werden ſoll. Auch angenehmſte berühren, da wir Arbeitsgelegen⸗ heiten jetzt mit der größten Freude begrüßen, um dem herrſchenden Notſtand entgegentreten zu zu können. Jeder der drei angeführten Gründe wäre ſchon für ſich maßgebend, dem Magiſtratsantrage zuzuſtimmen. Ich bitte deshalb, dies zu tun. Stadtv. Zietſch: Ich wende mich nicht gegen die Vorlage, ſondern nur eine Auslaſſung des Herrn Referenten, dahin gehend, daß dieſe Arbeit in erſter Linie auch als Notſtandsarbeit zu betrachten iſt, veranlaßt mich zu einigen Anfragen an die Tiefbauverwaltung. Ich hätte dieſe Fragen — ich gebe das zu — in einer Sitzung der Tiefbau⸗ deputation ſtellen können; doch das iſt eine von mir ungewollte Unterlaſſung. Es haben inzwiſchen Diskuſſionen in einer andern Deputation ſtatt⸗ gefunden, die mich heute dazu drängen, das im Plenum zu tun, was ich in der Tiefbaudeputation nicht getan habe. Es betrifft zunächſt die Anfrage, ob die Tiefbauverwaltung irgendwelche Maß⸗ nahmen getroffen hat, daß bei der Ausführung dieſer Arbeit tatſächlich in erſter Linie Arbeitsloſe be⸗ ſchäftigt werden. Es iſt vorgekommen, daß ein Unternehmer, insbeſondere eine Firma, die ſchon Tiefbauarbeiten für die Stadt ausgeführt hat — wenn es nicht in Charlottenburg war, ſo wiſſen wir beſtimmt, daß es an anderen Orten durch dieſe Firma geſchah —, weibliche Arbeiter und vor allen Dingen auch ausländiſche Arbeiter beſchäftigt hat. Wir legen Gewicht darauf, daß gerade bei ſolchen als Notſtandsarbeiten deklarierten, zeitiger vorgenom⸗ menen Arbeiten der Stadt einheimiſche arbeits⸗ loſe Arbeiter berückſichtigt werden. Ich bitte um Aufklärung, ob die Tiefbauverwaltung Maßregeln nach dieſer Richtung hin vorgeſehen hat, ob den Unternehmern, die in Frage kommen, auch vor⸗ geſchrieben werden ſoll, daß ſie verpflichtet ſind, in erſter Linie Arbeitsloſe, und zwar zu einem angemeſſenen Entgelt zu beſchäftigen. Stadtbaurat Bredtſchneider: Es iſt beab⸗ ſichtigt, den Unternehmern in den Verträgen die Verpflichtung aufzulegen, daß ſie die Arbeiter aus den ſtädtiſchen Arbeitsnachweiſen zu nehmen haben. Ihnen die Verpflichtung aufzulegen, Arbeitsloſe zu beſchäftigen, das iſt m. E. nicht durchführbar, weil die Arbeitsloſen ja doch nur tageweiſe beſchäf⸗ tigt werden — nicht immer, aber doch meiſt — und deshalb der Unternehmer ſich nicht daran binden kann, Arbeitsloſe zu beſchäftigen. Der Unternehmer muß darauf ſehen, Arbeiter einzuſtellen, welche möglichſt lange bei ihm ſind, mindeſtens auf die Dauer des Baues. Übrigens ſind ja die Arbeiter aus dem Arbeitsnachweiſe arbeitslos. Stadtv. Zietſch: Ich gebe mich mit der Er⸗ klärung des Herrn Baurats für heute zufrieden. Es beſteht zwiſchen uns nur eine Differenz über die Auffaſſung, was unter „Arbeitsloſen“ zu verſtehen iſt. Darüber können wir uns aber an anderer Stelle unterhalten. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magi⸗ ſtrats, wie folgt: 2