Dienſt noch weiter eine Rolle zu ſpielen. Einen andern Grund kann ich in der Tat nicht finden. Denn wenn Herr Zander ſelbſt erklärt: „Ich wünſche, daß die Sache geheim gehalten wird“, dann iſt mir dieſe Verletzung des Geheimniſſes unverſtändlich. Ich für meine Perſon erkläre, daß ich mit keinem Menſchen über die Sache geſprochen habe, weder mit einem Mitgliede meiner Fraktion noch mit einem andern Mitgliede der Stadtver⸗ ordnetenverſammlung, und ich nehme an, daß die andern Herren, welche der Verhandlung beigewohnt und das Protokoll unterſchrieben haben, dieſelbe Erklärung abgeben werden — wenn Herr Kollege Zander dasſelbe zu tun imſtande ſein ſollte, dann muß ich ſagen, iſt es mir ein Rätſel, wie ſein Frak⸗ tionskollege Herr Becker ſo, wie geſchehen, darauf zurückkommen konnte. In der Sache ſelbſt muß ich erklären, daß das größte Intereſſe, die Sache im Grabe ruhen zu laſſen, Herr Kollege Zander hatte. (Bravo!) Stadtv. Hirſch: Meine Herren, Sie werden es verſtehen, wenn ich mich, nachdem mein Name wiederholt genannt iſt, zu dieſer Sache äußere. Ich bitte vorher um Entſchuldigung, wenn ich Ihre koſtbare Zeit mit einer die Allgemeinheit durchaus nicht intereſſierenden Angelegenheit be⸗ läſtige; aber die Schuld daran trifft nicht mich, die Schuld iſt auf anderer Seite zu ſuchen. Meine Herren, es iſt bereits von dem Herrn Vorſteher geſchildert worden, wie ſich die An⸗ gelegenheit abgeſpielt hat, und Herr Kollege Holz hat in ſeinem Vortrage den Vortrag des Herrn Vorſtehers ergänzt. Ich habe ohne weiteres ein Wort, das mir in der Hitze des Gefechts entflohen iſt, zurückgenommen, wie ich das für meine Pflicht hielt. Zur Sache ſelbſt habe ich ausdrücklich erklärt, daß ich mein Urteil aufrechterhalte. Ich muß jetzt betonen, daß es mir herzlich leid tut, mich überhaupt in Unterhandlungen mit Herrn Kollegen Zander eingelaſſen zu haben. (Sehr richtig!) Mir ſind nämlich heute im Laufe der Stadtverord⸗ netenſitzung Gerüchte zu Ohren gekommen, die ich hier, um das Bild zu vervollſtändigen, wieder⸗ geben muß, ſo unerquicklich es auch iſt, ſolches — ich möchte ſagen Waſchweibergerede — hier vor⸗ zubringen. Aber auch daran trifft die Schuld nicht mich. Ich war verhindert, in unſerer letzten Frak⸗ tionsſitzung zu ſein; mir iſt nun mitgeteilt, daß in unſerer letzten Fraktionsſitzung folgende Angelegen⸗ heit zur Sprache gekommen iſt: Eine mir bekannte Dame — ich werde den Namen nachher nennen —, die Frau eines Arztes, ſoll Freunden von mir gegenüber geäußert haben, was das eigentlich für eine Angelegenheit mit Herrn Zander iſt. Sie iſt neulich in einem Laden geweſen, und zwar, ich füge das hinzu, um die Erinnerung des Herrn Zander aufzufriſchen, in dem Gärtnerladen von Knauſt; da iſt Herr Zander hineingekommen und hat, da er die Dame auch kennt, mit ihr ein Ge⸗ ſpräch angefangen und hat im Laufe dieſes Ge⸗ ſpräches geſagt: „Da ſehen Sie nun, was Ihr Freund Hirſch für ein Mann iſt: erſt beleidigt er mich und dann kommt er in meine Wohnung und revoziert!“ Ich muß erklären, daß das poſitiv unwahr iſt. Ich weiß bis heute noch nicht, wo Herr Zander wohnt. Herr Zander ſoll dann weiter hinzugefügt haben: „Aber ich“ — nämlich Herr Zander — „habe mich darauf nicht eingelaſſen, ich habe eine ſchriftliche Revokation gefordert, und darauf hat mir Herr Hirſch einen Brief geſchrieben.“ Meine Herren, ich erkläre auch das für eine Un⸗ wahrheit. Es liegen hier nur zwei Möglichkeiten vor: Entweder hat die Dame — es iſt Frau Dr Sußmann — bewußt die Unwahrheit geſagt, oder Herr Zander hat bewußt die Unwahrheit geſagt. Ich fordere Herrn Zander auf, hier, nach⸗ dem ich den Namen genannt habe, öffentlich zu erklären, daß die von mir erwähnte Dame bewußt die Unwahrheit geſagt hat. Ich glaube, Herr Zander wird das nicht fertig bekommen. (Stadtv. Zander: Er wird's fertig bekommen!) — Dann werden Sie die Folgen zu tragen haben. Meine Herren, vorläufig — ich kenne die Dame ſeit langen Jahren und ich lege meine Hand dafür ins Feuer, daß ſie nicht gelogen hat. (Sehr richtig!) Ich habe ſie eben noch antelephoniert, mit ihr und ihrem Mann geſprochen und habe ausdrücklich die Ermächtigung von ihr bekommen, ihren Namen hier zu nennen und die Angelegenheit vorzubringen. (Hört, hört!) Das würde ſie nicht tun, wenn die ganze Sache von A bis 3 erlogen wäre. (Hört, hört!) Meine Herren, nun bin ich Ihnen noch eine Erklärung darüber ſchuldig, wie ich in der vorvor⸗ letzten Sitzung zu meiner Außerung über Herrn Zander gekommen bin. Ich habe Ihnen damals bereits geſagt, wenn ich nicht ſehr irre, daß ich durch die ganze Debatte überraſcht war; ich wußte nicht, daß die Frage hier angeſchnitten würde. Ab⸗ geſehen von dem Ausdruck, in dem ich mich ver⸗ griffen habe, möchte ich aber zur Sache ſelbſt folgendes bemerken, damit Sie wiſſen, welcher Vorfall bei meiner Rede mir im Gedächtnis vor⸗ ſchwebte. Ich habe mir inzwiſchen die Akten geben laſſen, um Ihnen das näher anzugeben. Die Stadt Charlottenburg brauchte im Jahre 1907 zum Zwecke der Freilegung und Regulierung der Seſenheimer Straße zwiſchen Bismarck⸗ und Wallſtraße einige Grundſtücke, die dem Fabrik⸗ beſitzer Herrn Gotthilf Zander gehörten. Der freihändige Ankauf dieſer Grundſtücke ſcheiterte an der hohen Forderung Zanders. Meine Herren, Herr Zander forderte dafür einen Preis von 220 000 ℳi.. Es wurde nun beſchloſſen, die Grund⸗ ſtücke auf dem Wege der Enteignung zu erwerben. Der Bezirksausſchuß in Potsdam hat entſchieden, daß der Wert der Grundſtücke 133 863 rℳ und 60 —, beträgt. (Hört, hört!) — Alſo Forderung 220 000 ℳ., Wert nach der Entſcheidung des Bezirksausſchuſſes noch nicht 134 000 ℳ! — (Erneute Rufe: Hört, hört!) Meine Herren, es iſt dann gegen meinen Wider⸗ ſpruch in der Deputation — der Ausſchuß der Stadtverordnetenverſammlung, auf den Herr Zan⸗ der ſich beruft, iſt etwas anderes als die Tiefbau⸗ deputation — beſchloſſen worden, ſich mit Herrn Zander zu einigen, und Herr Zander hat ſich bereit erklärt, ſich mit einem Betrage von 162 000 ℳ abfinden zu laſſen (Hört, hört!) — gefordert 220 000 ℳ, abgefunden mit 162 000 ℳ — und er hat dafür noch auf die Beſchreitung des Rechtsweges verzichtet und anerkannt, daß mit der