auf 162 000 ℳ vereinbarten Entſchädigungsſumme „nicht nur alle Anſprüche, die ihm aus der Ent⸗ eignung bzw. aus Anlaß derſelben etwa entſtehen oder künftig zuſtehen möchten, ſondern auch alle etwa feſtzuſetzenden Anſprüche Nebenberechtigter abgegolten ſind, ſo daß eine Erhöhung der Ent⸗ ſchädigungsſumme aus dem Vorhandenſein Neben⸗ berechtigter ausgeſchloſſen iſt.“ Auf die Frage, warum eine ſolche Differenz entſtanden iſt, will ich nicht eingehen. Ich führe das nur an zur Erklärung meiner Außerungen. Ich bitte Sie, zu bedenken: Herr Zander hat ſich in einem Verein hingeſtellt und davon geſprochen, daß die Stadt eine zu große Pumpwirtſchaft treibt; er hat davon geſprochen, daß die Stadt Grund⸗ ſtücke zu teuer kauft, (Heiterkeit) und da iſt mir eingefallen, daß ja auch das Zander⸗ ſche Grundſtück meines Erachtens zu teuer gekauft iſt. Das habe ich zur Sprache gebracht, (hört, hört!) und wenn mir da in der Erregung ein Ausdruck entfallen iſt, — nun, meine Herren, jeder iſt ja nicht ein ſo gewandter Redner wie Herr Zander. (Große Heiterkeit.) Soviel zu dieſer Sache. Nun fragt es ſich weiter: wie iſt der Inhalt des Protokolls an die Offentlichkeit gekommen? Ich erlaube mir darüber kein Urteil. Ich freue mich aber, daß es an die Offentlichkeit gekommen iſt. Denn gerade Herr Zander war es ja, der die Geheimhaltung gewünſcht hat. Vielleicht tat er es deshalb, um andern Leuten Märchen erzählen, um ſagen zu können: das und das iſt da verhandelt, während das wirkliche Protokoll im Geheimſchrank bleiben mußte. Auf ſolchen Handel laſſen wir uns nicht ein. Ich freue mich, daß das Protokoll an die Offentlichkeit gekommen iſt. Von Herrn Kollegen Borchardt und mir kann ich erklären, daß wir mit keinem Menſchen darüber geſprochen haben. (Bravo!) Dazu war mir die Angelegenheit viel zu unwichtig. Noch im Laufe dieſer Sitzung hat mein Freund Zietſch zu mir geſagt: „Ja, der Fraktion hätten Sie doch wenigſtens Mitteilung machen können!“ — Ich habe den Vorwurf zurückgewieſen mit den Worten: „Wenn Stillſchweigen geboten iſt, haben wir auch kein Recht, der Fraktion eine Mitteilung zu machen.“ (Bravo!) So wahren wir die Verſchwiegenheit! Andere Leute haben darüber eine andere Auffaſſung. Ich glaube, daß Herr Kollege Becker Herrn Zander keinen Dienſt erwieſen hat. Gerade im Intereſſe des Herrn Zander hätte es gelegen, wenn über die ganze Sache mit Stillſchweigen hinweggegangen wäre. Stadtv. Zander: Meine Herren, — — (Stadtv. Becker: Ich bitte vorher! Ich möchte vor Ihnen ſprechen!) — Herr Kollege Becker wollte vorher ſprechen! Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Sie haben das Wort, Herr Kollege Zander. (Stadtv. Becker: Ich habe ums Wort gebeten!) Verzichten Sie? (Stadtv. Zander: Herr Kollege Becker wollte vor mir das Wort!) 544 Sie waren zuerſt zum Wort gemeldet, dann Herr Kollege Becker. Wenn Sie jetzt verzichten, dann können Sie das Wort nachher bekommen. Stadtv. Becker: Meine Herren, zuerſt will ich den Glauben des Herrn Kollegen Holz zerſtören, daß hier beſtellte Arbeit wäre, Von beſtellter Arbeit iſt keine Rede. Ich will weiter daran die Bemerkung knüpfen: Ich muß mir verbitten, daß meine militä⸗ riſche Charge in die Debatte hineingezogen wird, das iſt auch überflüſſig; denn meine militäriſche Charge hat mit dieſer Sache abſolut gar nichts zu tun. Meine Herren, ich ſagte eben ſchon: von be⸗ ſtellter Arbeit iſt nicht die Rede. Die Sache liegt ſo: Herr Zander iſt Mitglied der Fraktion Alt⸗Char⸗ lottenburg; dem Mitglied der Fraktion Alt⸗Char⸗ lottenburg wurde hier in der öffentlichen Sitzung vorgeworfen: „Sie haben die Stadt beim Verkauf von Grundſtücken übers Ohr gehauen.“ Ja, meine Herren, das iſt doch ein ſo ſchwerer Vorwurf, daß ich der Fraktion nicht mehr angehören kann, wenn auf einem Genoſſen der Fraktion der Vorwurf ſitzen bleibt; alſo er muß ſich dagegen wehren. Ein Ordnungsruf war nicht erfolgt; folglich blieb Herrn Zander übrig, zum Richter zu gehen, den Herrn Hirſch zu verklagen. Denn etwas muß geſchehen; auf Herrn Zander kann, wenn er Mitglied der Fraktion Alt⸗Charlottenburg bleiben will, nicht der Vorwurf haften bleiben, er darf ſich nicht ſagen laſſen: er hat die Stadt übers Ohr gehauen. Es iſt nun mein Standpunkt: wenn die Beleidigung in der Offentlichkeit hier ſtattgefunden hat, dann muß auch die Offentlichkeit davon in Kenntnis geſetzt werden, was in der Geſchichte erfolgt und auf welche Art ſie erledigt iſt, (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten) und wenn der Herr Vorſteher uns die Erklärung abgab: es iſt alles erledigt —, dann kommt für mich die Frage: in welcher Weiſe iſt das zur Zufriedenheit erledigt, hat der Fraktionsgenoſſe Zander das auf ſich ſitzen laſſen, oder iſt der Vorwurf zurückgenomme worden? Und nun, meine Herren, wie ich Ihnen das geſagt habe, iſt mir Kenntnis davon gegeben worden — (lebhafte Rufe: Von wem?!) — Bitte, meine Herren, ich fungierte als Vor⸗ ſitzender der Fraktion Alt⸗Charlottenburg und als ſolcher habe ich in der letzten Fraktionsſitzung gefragt: Iſt, und in welcher Weiſe iſt dieſe Sache Hirſch⸗Zander erledigt worden? (Lebhafte Rufe: Wen?!) Und, meine Herren, wenn Sie auch Geheimhaltung der Verhandlung beſprochen und beſchloſſen haben, (Lebhafte Zurufe: Auf Antrag Zanders!) das können Sie keinen Menſchen verwehren wollen, daß er das ihn betreffende Reſultat einer ſolchen Beſprechung kundgibt! (Laute Rufe: Oho!) — Oho? (Erneuter Ruf: Jawohl, Oho!) — Wer iſt das, der oho ſagt? (Stadtv. Dzialoszynski: Ich ſage Oho!) Was heißt denn das, wollen Sie dem Mann den Mund verbinden, damit er ſich nicht mehr wehren kann? (Rufe: Er hat es ja ſelber gewollt! Was wollte er denn damit?) — Das iſt ſeine Sache, was er damit gewollt hat; jedenfalls können Sie ihm nicht den Mund verbieten,