Meine Herren, ich wiederhole: der Vorgang hat ſich ſo abgeſpielt, wie er in dem Protokoll ſteht. In dem Protokoll iſt das Weſentliche, was auf dringendes Verlangen des Herrn Kollegen Zander, vertreten durch Herrn Kollegen Jachmann, er⸗ klärt worden iſt, aufgezeichnet worden, und ich bedauere daher, daß Herr Kollege Zander, dem damit ein Gefallen erwieſen werden ſollte, jetzt ſelbſt die Möglichkeit bietet, die Sache noch einmal aufzurollen. Er hat ſich ſelbſt damit den ſchlechteſten Dienſt erwieſen. Stadtv. Dr. Borchardt: Meine Herren, da Herr Kollege Jachmann nicht zur Stelle iſt, fühle ich mich doch bewogen, zu erklären, daß Herr Kollege Jachmann ebenfalls zu denen gehörte, die ſehr eindringend dafür ſprachen, daß das Protokoll geheim gehalten werden ſoll. Alſo Herrn Kollegen Zander täuſcht ſeine Erinnerung durchaus nicht, wenn er ſagt, daß keineswegs er allein auf Geheim⸗ haltung gedrungen hat. Herr Kollege Jachmann iſt meiner Erinnerung nach ebenfalls dafür ein⸗ getreten, daß das Protokoll geheim gehalten werden ſoll, was mir ja nicht recht einleuchtete. Der Herr Vorſteher hat ja auch ſchon geſagt, daß er urſprüng⸗ lich für Auslegung des Protokolls war. Sta dtv. Hirſch: Meine Herren, nur noch zwei Worte! Ich möchte hier öffentlich konſtatieren, daß Herr Zander ſelbſt bekräftigt hat, wie richtig alles das iſt, was ich ausgeführt habe. Er ſagt: er hat keine 220 000 ℳ gefordert, ſondern 175 000 ℳ, fügt aber gleich hinzu: „Aber ich habe dem Magiſtrat geſagt: wenn ihr nicht gleich zugreift, dann erhöhe ich meine Forderung auf 220 000 ℳ“. Meine Herren, das iſt ja noch viel, viel ſchlimmer als das, was ich bisher von Herrn Zander angenommen habe. Ich bin nunmehr allerdings gezwungen, mein Urteil über Herrn Zander zu revidieren; zu ſeinen Gunſten wird die Reviſion nicht ausfallen. (Sehr richtig!) UÜber das, was Herr Zander über Frau Dr Sußmann geſagt hat, äußere ich mich hier nicht. Ich habe ihn gefragt, ob er den Mut hat, Frau Dr Sußmann öffentlich der Lüge zu zeihen. Mir liegt daran, daß Sie gerade dieſen Ausdruck ge⸗ brauchen, damit die Frau weiß, was ſie zu tun hat Ihnen gegenüber. Sie haben nur von Un⸗ wahrheit geſprochen. Ich fordere Sie nochmals auf, hier öffentlich die Dame der Lüge zu zeihen! (Bravo!) Stadtv. Becker: Ich muß mir in erſter Linie Herrn Holz gegenüber auf das energiſchſte ver⸗ biten, daß er meiner Perſon gegenüber von Auf⸗ ſpielen ſpricht. Das gehört ſich nicht; das iſt un⸗ paſſend. (Stadtv. Holz: Nanu!) Ich habe nur noch das Wort erbeten, um nach den Darlegungen des Herrn Kollegen Holz die Sache richtigzuſtellen. Herr Kollege Holz hat vorhin von Herrn Zander gehört, und ich beſtätige das, daß Herr Zander mir die Mitteilung nicht emacht hat, und trotzdem ſtellt er es in ſeinen orten nach wie vor ſo dar, als ob die Außerung von Herrn Zander gefallen wäre. Ich ſage den Herren nochmals: ich habe gefragt, weil ich den Vorſitz in der Fraktion Alt⸗Charlottenburg führte: „Wie iſt die Sache erledigt?“ — denn, meine Herren, für mich mußte ſie in irgendeiner Form 547 — erledigt werden —, und darauf iſt mir geſagt worden — meine Herren, über den Inhalt des Protokolls iſt mir nichts geſagt worden —, nur das Reſultat iſt mir mitgeteilt worden —: es wäre der Vorwurf von Herrn Hirſch zurückgenommen worden. Und das war dasjenige, meine Herren, worauf es mir ankam. Da nun aber dieſes Weſentlichſte der Offent⸗ lichkeit nicht mitgeteilt werden, ſondern nach dem Beſchluß, den die Herren untereinander gefaßt haben, geheim gehalten werden ſollte, anderſeits aber der Vorwurf vor der Offentlichkeit aus⸗ geſprochen worden und durch den ſtenographiſchen Bericht in die Offentlichkeit gegangen iſt, ſo mußte ich Gelegenheit nehmen und habe ich Gelegenheit genommen, zu konſtatieren, daß der Vorwurf gegen Herrn Zander zurückgenommen worden iſt. (Ruf: Nein!) Die Offentlichkeit hat ein Intereſſe und ein Recht darauf, das zu wiſſen. Stadtv. Zander: Herr Kollege Hirſch hat mich aufgefordert, die Frau Dr Sußmann öffentlich im Saale der Lüge zu zeihen. Es ſind hier ſo viele Juriſten unter uns, die genau verſtehen werden, warum ich das Wort „Lüge“ nicht gebrauche? (Stadtv. Hirſch: Ja, ich möchte es aber gerade!) Ich gebrauche das Wort „Lüge“ aus dem Grunde nicht, da ich, ſelbſt wenn die Dame gelogen hat, wegen des Wortes „Lüge“ beſtraft werden würde, da es eine formelle Beleidigung iſt. Das werden ſämtliche Juriſten beſtätigen. Deshalb gebrauche ich das Wort „Lüge“ nicht, ſondern ich ſage: die Dame hat die Unwahrheit geſprochen. (Stadtv. Hirſch und Stadtv. Dr v. Liſzt: Das I I genügt!) Stadtv. Holz: Herr Kollege Becker hat ſich darüber beſchwert, daß ich von ihm geſagt hätte, er ſpiele ſich als Verteidiger des Herrn Kollegen Zander auf. Das Wort mag vielleicht etwas ſtark ſein; aber im weſentlichen trifft es die Sache. Denn nachdem Herr Kollege Becker vor Eintritt in die Tagesordnung die Sache vom Zaune ge⸗ brochen hatte, trat Herr Kollege Zander an mich heran und ſagte: „Ich bin im höchſten Grade er⸗ ſtaunt — oder empört —, wie Herr Kollege Becker dazu kommt, die Sache zur Sprache zu bringen.“ (Stadtv. Becker: Das haben Sie gehört, und Sie ſprechen trotzdem von beſtellter Arbeit!) Das beſtätigt mir, daß Herr Kollege Zander damit einverſtanden war und ſelbſt beantragt hatte, die Sache geheim zu halten. Herr Kollege Becker hat vorhin wörtlich geſagt auf einen Einwurf — ich glaube, von mir —: „Herr Zander braucht ſich den Mund nicht ver⸗ bieten zu laſſen.“ Meine Herren, wer logiſch denken kann, kann daraus nur den Schluß ziehen: Herr Zander muß etwas geſagt haben, und daß er das geſagt hat, was im Protokoll ſteht. Anders iſt das gar nicht zu verſtehen. Herr Kollege Becker ſagt: „Die Offentlichkeit hat ein Intereſſe daran, die Sache klar zu ſtellen.“ Meine Herren, die Offentlichkeit hat gar kein Intereſſe daran. Nachdem der Herr Vorſteher gegenüber dem Zahlenmaterial des Herrn Zander in ruhiger, ſachlicher Weiſe die Intereſſen der Stadt ſo ſchön wahrgenommen und auch Herr Kollege Becker danach nicht widerſprochen, nachdem Herr Zander durch ſein Verhalten zu erkennen gegeben hat, er ſei froh, die Sache begraben zu