iſt, damit ſie wenigſtens der ganzen Ausgeſtaltung der Straße beſſer entſpricht. Desgleichen habe ich den Wunſch, daß man für ſtark frequentierte Straßen ebenfalls elektriſche Beleuchtung an⸗ wendet, wie das beiſpielsweiſe in Wilmersdorf ge⸗ ſchieht. Weiter hätte ich Klage darüber zu führen, daß in der Bismarckſtraße ſchon ſeit geraumer Zeit noch die Holzmaſten ſtehen. Es iſt geradezu be⸗ ſchämend: mit koloſſaler Schnelligkeit und rieſigem Koſtenaufwand iſt die Bismarckſtraße hergeſtellt worden, und heute ſtehen noch die Holzmaſten da. Es wäre hier gewiß möglich, durch endgültige Auf⸗ ſtellung der eiſernen Maſten den Arbeitsloſen eine Arbeitsgelegenheit zu ſchaffen. Ich weiß nicht, woran die Aufſtellung der eiſernen Maſten ſcheitert. Machen ſich etwa höhere Einflüſſe geltend, daß vielleicht an der architektoniſchen Ausgeſtaltung der eiſernen Maſten herumgemäkelt wird, oder was iſt es eigentlich? Jedenfalls wäre es erwünſcht, wenn bei Übernahme der Beleuchtung in die ſtädtiſche Regie auch dieſe Mißſtände ihre Beſeiti⸗ gung finden würden. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magi⸗ ſtrats, wie folgt: Der Betrieb der elektriſchen Straßenbeleuch⸗ tung wird vom 1. April 1909 ab in ſtädtiſche Verwaltung genommen.) Vorſteher Kaufmann: Punkt 7 der Tages⸗ ordnung: Mitteilung betr. Defett im Rechnungsjahre 1903 und Bericht des Ausſchuſſes in gleicher Angelegen⸗ heit. — Druckſachen 141 von 1095 und 465/6. Berichterſtatter Stadtv. Gredy: Meine Her⸗ ren, der Ausſchuß, der über den Defekt im Jahre 1903 zu berichten hat, hat verſchiedene Jahre nötig gehabt, ehe er ſich mit der Angelegenheit befaſſen konnte, weil ein Prozeß zwiſchen der Stadtver⸗ waltung und den Erben des verſtorbenen Rendan⸗ ten und einem Buchhalter ſchwebte. Dieſer Prozeß iſt mittlerweile erledigt worden. Ausſchuß und Magiſtrat wünſchten, aus den Prozeßakten zu er⸗ ſehen, ob für die Geſamtbeurteilung der Lage etwas daraus hervorginge. Der Ausſchuß hat nun⸗ mehr mit dem Vertreter des Magiſtrats die Bücher von damals geprüft und gefunden, daß die Or⸗ ganiſation in Ordnung war, und daß durch ein ſehr ungückliches Zuſammentreffen verſchiedener Um⸗ ſtände und durch das Verſagen mehrere Perſönlich⸗ keiten der Defekt verhältnismäßig ſpät an den Tag kam. Der Magiſtrat hat ferner dem Ausſchuſſe den Beweis geliefert, daß ſeit jener Zeit weſentliche Verbeſſerungen vorgenommen worden ſind, nament⸗ lich auch eine beſondere Buchhalterei für die Ver⸗ waltung der Depoſiten eingeführt iſt, und daß häufigere Reviſionen ſtattfinden. Ich glaube, der Verſammlung empfehlen zu dürfen, mit dieſem Berichte den Gegenſtand für erledigt zu halten. (Die Verſammlung nimmt Kenntnis.) Der Berichterſtatter Kaufmann: Dr. Frentzel, iſt noch VBorſteher m zu Punkt 8, Herr Kollege 551 —— nicht hier; ich werde den Gegenſtand ſo lange ver⸗ tagen, bis er zur Stelle iſt. Wir kommen zunächſt zu Punkt 9 der Tages⸗ ordnung: 1 Bericht des Ausſchuſſes über die Mitteilung betr. Lohnbeträge bei zehnſtündiger Arbeits⸗ zeit. — Druckſachen 84 und 106 von 1507 ſowie 468. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Spiegel: Meine Herren, ich bitte, mir eine kleine hiſtoriſche Einlei⸗ tung zu geſtatten, weil ſehr viele der Herren, die jetzt in dieſer Verſammlung ſitzen, die Entwicklung der uns hier beſchäftigenden Angelegenheit noch nicht mit erlebt haben und viele von den andern ſie wahrſcheinlich ſchon vergeſſen haben. Dieſe Angelegenheit ſpielt nämlich ſo lange, wie ich die Ehre habe, der Verſammlung anzugehören, das heißt ſeit etwa fünf Jahren; ja, den eigentlichen Anfang habe ich ſelbſt noch nicht mit erlebt. Es war das am 11. Januar 1903 der Antrag Hirſch und Genoſſen bezüglich der Verhältniſſe der ſtädti⸗ ſchen Arbeiter, worin unter anderem der Paſſus enthalten war: „die tägliche Arbeitszeit ausſchließ⸗ lich der Pauſen darf nicht länger als 9 Stunden dauern“. Dieſer Antrag wurde dem Magiſtrat von der Verſammlung zur Erwägung überwieſen. Es erfolgte am 13. Mai 1904 darauf die Antwort des Magiſtrats in bezug auf dieſen Punkt mit dem Wortlaut: „Der Magiſtrat hat keine Veranlaſſung gefunden, an der bisherigen Feſtſetzung eines zehn⸗ ſtündigen Arbeitstages irgendeine Anderung zu treffen.“ Die Stadtverordnetenverſammlung be⸗ riet über dieſe Antwort des Magiſtrats am 18. Mai 1904 und wählte zunächſt zur Vorberatung einen Ausſchuß von 11 Mitgliedern. In dieſem Aus⸗ ſchuſſe wurde nun der Antrag Hirſch, ſoweit er ſich auf die Arbeitszeit bezieht, angenommen, allerdings nur mit 4 gegen 3 Stimmen, und dieſe etwas zu⸗ fällige Mehrheit, mit der die Mehrheit der Stadt⸗ verodnetenverſammlung ſich als nicht identiſch zeigte, war die Veranlaſſung, daß die Verſammlung am 21. Dezember 1904 den Antrag noch einmal an den Ausſchuß zurückverwies und dieſen Ausſchuß gleichzeitig auf 15 Mitglieder verſtärkte. Der neue Ausſchuß hat ſich dann im Januar 1905 mit 7 gegen 4 Stimmen für die Beibehaltung der zehnſtündigen Arbeitszeit ausgeſprochen. Es ſollte nach dem Beſchluſſe, den die Verſammlung bei der Zurück⸗ verweiſung an den Ausſchuß gefaßt hatte, haupt⸗ ſächlich die in dem früheren Ausſchuſſe nicht ge⸗ nügend erörterte Folge einer Verkürzung der Arbeitszeit für den Etat der Stadt erwogen werden. In den Ausſchußberatungen konnte das aber nicht mit der genügenden Sicherheit geſchehen, und ſo nahm denn die Verſammlung am 1. Februar 1905 den Antrag an: „den Magiſtrat zu erſuchen, Er⸗ hebungen darüber anzuſtellen, welchen Betrag die Löhne für täglich zehnſtündige Arbeitszeit im Tage⸗ reſp. Wochen⸗ und Monatslohn in den ſtädtiſchen Betrieben erreichen.“ Auf dieſen Antrag folgte dann die Mitteilung des Magiſtrats am 5. Februar 1907. In dieſer Mitteilung ging der Magiſtrat über das von der Verſammlung Geforderte inſoweit hinaus, als er auch eine Zuſammenſtellung der im Stundenlohn gezahlten Löhne aufnahm, und es ergab ſich danach in allen vier Kategorien, alſo im Stunden⸗, Tage⸗, Wochen⸗ und Monatslohn eine Geſamtausgabe an Löhnen von etwas über 1½ Millionen jährlich, woraus dann der Magiſtrat ein