Zehntel als die zu erwartende Mehrausgabe bei einer Verkürzung der Arbeitszeit auf neun Stun⸗ den, alſo ungefähr 155 000 Mark berechnete. Die Verſammlung hat auf Grund der Kritik, die die Referenten an dieſer Mitteilung des Magiſtrats übten, die Mitteilung einem neuen Ausſchuß zur Beratung überwieſen, und zwar wiederum einem Ausſchuß von 15 Mitgliedern. Wie Sie aus dem Bericht erſehen, hat der Ausſchuß zunächſt im Jahre 1907 eine Sitzung ab⸗ gehalten. In dieſer Sitzung iſt nach meinem Gefühl nicht eigentlich das geſchehen, was geſchehen ſollte: es iſt nämlich nicht die Mitteilung des Magiſtrats zur Grundlage der Beratung gemacht worden, ſondern es wurden allgemeine Erörterungen über Verkürzung der Arbeitszeit gepflogen, wie ich aus dem Protokoll erſehe; ich ſelbſt habe der Sitzung leider nicht beiwohnen können. Es wurde der Antrag auf generelle Herabſetzung der Arbeitszeit auf neun Stunden, der dem Ausſchuß eigent⸗ lich gar nicht zur Beratung vorlag, abgelehnt. Es wurde ferner Notiz genommen von einer Mitteilung des Herrn Bürgermeiſters, wo⸗ nach der Magiſtrat ſich mit den Magiſtraten der benachbarten Gemeinden bezüglich einer Herab⸗ ſetzung der Arbeitszeit in Verbindung geſetzt habe, und es wurde ſchließlich, um über die Arbeits⸗ verhältniſſe in der Gasanſtalt, die vorwiegend inter⸗ eſſierten, Klarheit zu gewinnen, eine Beſichtigung dieſer Anſtalt beſchloſſen. Dieſer Beſchluß wurde am 23. April 1907 gefaßt, und offenbar wartete nun der Ausſchuß darauf, zu der Beſichtigung der Gas⸗ anſtalt eingeladen zu werden. Das unterblieb, weil durch einen Zufall der Magiſtrat erſt am 14. Mai 1908 in den Beſitz der Ausſchußprotokolle kam, bei dieſer Gelgenheit entdeckte, daß die Auße⸗ rung des Herrn Bürgermeiſters auch wohl etwas mißverſtändlich aufgefaßt worden ſei, und eine ent⸗ 19 Richtigſtellung dem Ausſchuſſe zugehen ieß. Darauf hat eine neue Sitzung des Ausſchuſſes ſtattgefunden, und hier wurde zunächſt beſchloſſen, von den in der vorhergehenden Sitzung gefaßten Beſchlüſſen Abſtand zu nehmen und in eine Be⸗ ratung der Magiſtratsmitteilung einzutreten. Wir gingen dabei von der Anſicht aus, daß für die Berechnung maßgebend ſein müßte, ob man denn alle Arbeiter nur 9 Stunden im Dienſte ſein laſſen will, ohne Rückſicht darauf, ob ſie während der Zeit fotgeſetzt tätig oder im weſentlichen nur arbeits⸗ bereit ſein müſſen. Der Ausſchuß hat ſich infolge⸗ deſſen an die Arbeit gemacht, bei allen einzelnen in der Zuſammenſtellung des Magiſtrats aufge⸗ führten Arbeiterkategorien nachzuprüfen, ob es ſich um eine ſtändige Tätigkeit während der Arbeits⸗ zeit oder im weſentlichen um eine Arbeitsbereit⸗ ſchaft handelt. Da hierbei nicht über alle Punkte Einigung erzielt werden konnte, ſo wurde der Magi⸗ ſtrat erſucht, bei ſeinen einzelnen Verwaltungen Umfrage zu halten, wie ſich das verhielte, und zugleich auch feſtſtellen zu laſſen, ob weſentliche techniſche Schwierigkeiten einer Herabſetzung der Arbeitszeit auf 9 Stunden im Wege ſtänden. Es gingen die Berichte der einzelnen Ver⸗ waltungen ein. Der Magiſtrat ſtellte ſie nebſt einer neuen Zuſammenſtellung dem Ausſchuſſe zu, und der Ausſchuß iſt darauf zu einer neuen Sitzung zuſammengetreten. Hier wurde feſtge⸗ ſtellt, daß, wenn die neuen Mitteilungen des Magi⸗ ſtratsugrunde gelegt werden — mit einer Modi⸗ fitation betreffend die Verhältniſſe im Kranken⸗ hauſe, deſſen Verwaltung offenbar den Sinn der Anfrage mißverſtanden und zweifellos im weſent⸗ lichen dienſtbereite Perſonen als ſtändig im Dienſt befindliche bezeichnet hatte —, daß mit dieſer Modi⸗ fikation im ganzen von den in den Magiſtrats⸗ mitteilungen aufgeführten Löhnen die Summe von 355 567 ℳ abgeſetzt werden könnte, weil ſie auf ſolche Perſonen entfiel, für die eine Herab⸗ ſetzung der Arbeitszeit aus dem angeführten Grunde nicht ſo dringend erſchien. Es ergab ſich danach eine Summe der Löhne im Betrage von 1 215 474 . Hätten wir alſo die Berechnung des Magiſtrats von einem Zehntel zugrunde gelegt, ſo wäre die eventuelle Mehrausgabe nur auf 121 550 zu berechnen. Es wurde aber allgemein anerkannt, daß es richtig ſei, nicht ein Zehntel, ſondern ein Neuntel als Mehrausgabe einzuſtellen, wenn man annimmt, daß der volle Ausfall der einen Stunde durch neue entſprechend beſoldete Arbeitskräfte geleiſtet werden muß, wenn man ferner annimmt, daß auch bei den im Stundenlohn beſchäftigten Perſonen bei einer Verkürzung der Arbeitszeit der Stundenlohn ſo erhöht werden ſollte, daß ſie bei 9 Stunden Arbeit ebenſoviel verdienen wie bei 10 Stunden. Unter dieſen Vorausſetzungen würde ſich eine Mehrausgabe von 135 000 ſ ungefähr ergeben — ſelbſtverſtändlich nach dem Stande des Jahres 1907. Die Frage, ob es richtig ſei, den vollen Betrag als vorausſichtliche Mehrausgabe einzuſtellen, ob man nicht darauf rechnen könnte, daß durch inten⸗ ſivere Arbeit ein Teil des Verlorenen eingebracht werden könnte, wurde wohl geſtreift, aber nicht zum Gegenſtand einer Beſchlußfaſſung gemacht, da es unmöglich erſchien, hierüber aus theoretiſchen Betrachtungen und ſelbſt auf Grund der Erfah⸗ rungen, die anderweit gemacht worden ſind, ein richtiges Bild zu bekommen. Richtig wird das nur auf Grund eigner Erfahrungen zu ermitteln ſein. Es iſt aus der Zuſammenſtellung des Magi⸗ ſtrats ferner zu erſehen geweſen, daß in den ein⸗ zelnen Verwaltungen im allgemeinen keine tech⸗ niſchen Schwierigkeiten bei einer Verkürzung der Arbeitszeit auf 9 Stunden vorausgeſehen werden. Solche werden nur angegeben von der Kranken⸗ hausverwaltung, der Bürgerhausverwaltung, wo ſie aber im weſentlichen ſich auf die nur dienſt⸗ bereiten Perſonen beziehen, und von der Hochbau⸗ verwaltung. Immerhin mußten wir damit rechnen, daß die allgemeine Herabſetzung der Arbeitszeit auf 9 Stunden eine Mehrausgabe von über 100 000 Mark im Gefolge haben würde, und da wir kurz vor der Beratung des neuen Etats ſtehen, da ſich im Augenblick deſſen Ergebnis noch nicht überſehen läßt, vielmehr zu befürchten iſt, daß der neue Etat nicht derartig beſchaffen ſein wird, um ſolche Mehr⸗ ausgaben ohne weiteres zu geſt atten, ſo herrſchte im Ausſchuße Einſtimmigkeit darüber, daß ſich in dieſem Augenblick ein beſtimmter Beſchluß auf Herabſetzung der Arbeitszeit, ſei es im ganzen, ſei es für einzelne Betriebe, nicht empfehle, daß es ſich vielmehr empfehlen wird, dieſe Frage bei Gelegenheit der Beratung des neuen Etas zu er⸗ wägen. Der Ausſchuß ſchlägt Ihnen deshalb vor, „den Magiſtrat zu erſuchen, bei der bevorſtehenden Etatsberatung die Frage zu erwägen, in welchen Betrieben ſich eine Verkürzung der Arbeitszeit er⸗ möglichen läßt, und der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung entſprechende Vorſchläge zu machen“.