5 7 54 mand über den angewieſenen Stand hinausgeht. Die Einziehung des Standgeldes geſchieht durch den Pächter Krüger ſelbſt in der einfachen Weiſe, wie Herr Stadtrat Boll erwähnte. Dadurch, daß Krüger 8000 ℳ mehr geboten hat als bisher, iſt doch der Beweis erbracht, daß er in den letzten drei Jahren ein ſehr lukratives Geſchäft gemacht hat. Wenn er gewußt hätte, daß ſich noch jemand anders bewürbe, dann wäre er ſicher, wie ich glaube, noch bedeutend über 50 000 ℳ hinausgegangen. Die Einziehung des Standgeldes kann doch nicht ſchwer fallen. Man ſchickt einen Beamten hin, der mit den nötigen Bons verſehen wird und nach der einzelnen Fläche — ein Tarif iſt ja da das Standgeld erhebt. Daß das Standgeld ge⸗ ſtundet wird, iſt, glaube ich, auf dem Markt noch nicht vorgekommen. Die Standinhaber machen auf dem Markt zum größten Teil ein ſehr feines Geſchäft. Ich glaube nicht, daß ſich einer die Blöße geben und mit dem winzigen Standgelde im Rück⸗ ſtande bleiben wird. Stadtv. Zietſch: In einer ganzen Reihe anderer Städte wird das Marktgeld durch die Stadt⸗ behörde ſelbſt erhoben. Wenn aber Herr Stadtrat Boll als Dezernent für das Reſſort ſo wenig Ver⸗ trauen zur Stadtverwaltung hat und gegen den Erfolg ihrer ſo ſtark ausgeprägten bureaukratiſchen Kraft in der Praxis viel Mißtrauen hegt, ſo können wir ſelbſtverſtändlich die Stadtverwaltung dem⸗ gegenüber nicht in Schutz nehmen. Die Konſequenz dieſer Ausführungen würde aber wohl ſchließlich die ſein, daß die Stadtverwaltung überhaupt mit ihren bureaukratiſchen Einrichtungen aufhörte und alles Privatperſonen übertrüge. (Die Beratung wird geſchloſſen. Der Antrag des Stadtv. Klick auf Einſetzung eines Ausſchuſſes von 9 Mitgliedern wird abgelehnt. Die Verſamm⸗ lung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 2) Der Wiederaufhebung des mit Zuſtimmung der Gemeindebehörden vom 20./27. März 1907 durch Polizeiverordnung vom 17. Mai 1907 in der Spreeſtraße am Sonnabend nachmittag eingerichteten Wochenmarktes zum 1. April 1909 wird zugeſtimmt. Dem Kaufmann Karl Grewolds hier, Grün⸗ ſtraße 6 wohnhaft, wird der Zuſchlag auf das Recht zur Erhebung des Stättegeldes auf den hieſigen Wochen⸗ und Krammärkten, ausgenommen den vorſtehend unter a be⸗ zeichneten Markt, während der Zeit vom 1. April 1909 bis 31. März 1912 für den jährlichen Pachtzins von 52 500 ℳ erteilt.) Borſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Das Proto⸗ koll vollziehen heute die Herren Mosgau, Münch und Nickel. Wir kommen zu Punkt 13 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. Anderung der Fluchtlinien der Doveſtraße zwiſchen Helmholtzſtraße und Land⸗ wehrkanal. — Druckſache 471. Berichterſtatter Stadtv. Harniſch: Meine Herren, der Stadtteil jenſeits der Spree wird noch mehr im Wachstum gefördert, als es von ſelbſt ſchon der Fall iſt, durch die Neuanlage der Dove⸗ brücke. Für die Doveſtraße, die urſprünglich in b) 0 geringeren Breiten vorgeſehen war, wird es immer erwünſchter, eine größere Breite zu erhalten. Der Magiſtrat iſt mit den Intereſſenten in Verhandlung getreten. Der Beginn dieſer Verhandlungen liegt ſehr weit zurück; durch Todesfälle und Erbſchafts⸗ regulierungen haben ſich dieſe immer wieder hinaus⸗ geſchoben. Mit den Intereſſenten ſind jetzt die Ver⸗ träge derart feſtgeſetzt worden, daß die drei Firmen, die in Frage kommen, wonach ſie ſein Vorgarten⸗ land von je 3½ñ m Breite unentgeltlich an die Stadt unter der Vorausſetzung abtreten, daß die alten Gebäude, die jetzt noch auf dieſem Vorgartenlande ſtehen, ſtehen bleiben dürfen bis zu dem Zeitpunkt, wo eine Neubebauung der Grundſtücke in Frage kommt. Wir ſind von dem Zeitpunkt an im Beſitz der breiteren Straße. Das Vorgartenland wird unentgeltlich abgetreten. Da wir alſo kein Entgelt für die Abtretung zu leiſten haben, ſo können wir uns über den Abſchluß der Verträge nur freuen. Ich bitte Sie, dem Magiſtratsantrage zuzuſtimmen. Der zweite Antrag des Magiſtrats betrifft die Verlängerung der Baufluchtlinie auf der Weſtſeite der Doveſtraße, wo alſo keine Uferſtraße vorgeſehen iſt. Dort reichte die alte Baufluchtlinie, da ja früher an eine Uferbefeſtigung nicht gedacht war, bis auf die Höhe der Böſchung. Da nun jetzt eine ſenkrechke Uferbefeſtigung, alſo keine „Böſchung“ mehr, vor⸗ geſehen iſt, iſt ein neutrales Stück, wenn man es ſo nennen will, das von der Höhe der Böſchung bis an die ſenkrechte Ufermauer reicht, dazwiſchen vor⸗ handen, deſſen Bebauungsmöglichkeit gewiſſer⸗ maßen in der Luft ſchwebt. Nun ſoll die Bauflucht⸗ linie einfach ſoweit verlängert werden, bis ſie die Kaimauer treffen würde. Auch das iſt ein Punkt, der nach meiner Anſicht ſo über jedem Zweifel ſteht, daß wir ihm ohne weiteres zuſtimmen können. Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag des Magiſtrats in den beiden Punkten a und b zuzuſtimmen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magi⸗ ſtrats, wie folgt: a) Dem vorgelegten Projekt der Anderung der Fluchtlinien der Doveſtraße zwiſchen Helm⸗ holtzſtraße und Landwehrkanal wird zuge⸗ ſtimmt. 5) Die mit den Anliegern der Doveſtraße ge⸗ ſchloſſenen Verträge — Nr. 902, 924, 984 und 1026 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg — werden genehmigt.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Punkt 14 der Tagesordnung: Mitteilung betr. außerordentliche Prüfung der ſtädtiſchen Kaſſen im November 1908. (Die Verſammlung nimmt Kenntnis.) Punkt 15 der Tagesordnung: Mitteilung betr. Wertzuwachsſtener und Wahl von 10 Mitgliedern für die gemiſchte Deputation. — Druckſache 472. Es ſind in Vorſchlag gebracht worden die Herren Bollmann, Dr Borchardt, Dr Crüger, Dr Frentzel, Kaufmann, Liſſauer, Meyer, Protze, Wöllmer und Zietſch. Wenn ich keinen Widerſpruch höre, ſo nehme ich an, daß die Verſammlung zu⸗