—— 571 — ſtimmt. — Das iſt der Fall. ſtelle ich feſt, daß die Verſammlung von der Mit⸗ teilung Kenntnis genommen hat. Punkt 16 der Tagesordnung: Mitteilung betr. unterſchlagungen bei den Waſſer⸗ werken. — Druckſache 473. Berichterſtatter Stadtv. Bollmann: Meine Herren, es handelt ſich um eine Reihe von Unter⸗ ſchlagungen von insgeſamt 813,53 ℳ, die von einem früheren Buchhalter der Waſſerwerke be⸗ gangen ſind, der ſchon ſeit 1893 dort beſchäftigt war und beim Erwerbe der Waſſerwerke von unſerer Verwaltung mit übernommen iſt. Er hatte zu verwalten zwei Kaſſen, einen ſogenannten Hand⸗ fonds, in dem ein eiſerner Beſtand von 150 vorhanden war, der zur Beſtreitung der Ausgaben für Porti, Beſtellgeld uſw. diente, und eine Kaſſe, in welcher die Krankenkaſſenbeiträge, die bisher an den Lohntagen in der Stadthauptkaſſe in Emp⸗ fang zu nehmen und monatlich an die allgemeine Ortskrankenkaſſe abzuführen waren, bis dahin aſſerviert wurden. In den beiden Kaſſen ſollten am 28. November 1907 511,06 ℳ vorhanden ſein. Bei einer unvermuteten Reviſion am gleichen Tage fanden ſich aber nur 68,94 ℳ, mithin fehl⸗ t e n 442,12 ℳU Durch eine Prüfung der Bücher und Rechnungsbelege der Waſſerwerke, die dann vor⸗ genommen wurde, wurden noch weitere Unter⸗ ſchlagungen, die teilweiſe nur durch raffinierte Fälſchungen möglich waren, im Betrage von 302,47 ℳ entdeckt. Der Defraudant iſt nach der Reviſion am 28. November v. I. ſofort entlaſſen worden. Der Magiſtrat hat bei der König⸗ lichen Staatsanwaltſchaft Strafantrag geſtellt, und der ungetreue Beamte iſt vom Schöffengericht zu einem Monat Gefängnis verurteilt worden. Er hat dieſe Strafe auch verbüßt. Von den unter⸗ ſchlagenen Geldern ſind 194,78 ℳ zurückerſtattet, ſo daß der Schaden, den die Stadt erlitten hat, 618,75 ℳ beträgt. Die Annahme, daß der Betrag von dem früheren Buch⸗ halter zurückerſtattet werden würde, hat ſich nicht erfüllt und wird ſich jedenfalls auch nicht erfüllen, da der Mann in ſeinen wirtſchaftlichen Verhält⸗ niſſen völlig heruntergekommen ſein ſoll. Auf Vorſchlag der Deputation für die Waſſerwerke hat der Magiſtrat beſchloſſen, den zur Deckung der Unterſchlagungen den allgemeinen Vorſchüſſen ent⸗ nommenen Betrag aus Mitteln der Waſſerwerke zu erſetzen. Es ſind auch Einrichtungen getroffen worden, die eine Wiederholung ähnlicher Vor⸗ kommniſſe ſehr erſchweren — unmöglich machen kann man nicht ſagen, denn ſolche Kon⸗ trollmaßregeln gibt es nicht, die Unterſſchlagungen abſolut unmög⸗ lich machen; man iſt immer auf die Gewiſſen⸗ haftigkeit der Kaſſenbeamten angewieſen. Dem Erſuchen des Magiſtrats, von den bei den Waſſerwerken durch einen früheren Buch⸗ halter begangenen Unterſchlagungen Kenntnis zu nehmen, bitte ich ſtattzugeben. (Die Verſammlung nimmt Kenntnis.) Vorſteher Stellv. Dr. Hubatſch: Puntt 17 der Tagesordnung: — Außerdem Antrag der Stadtv. Holz u. Gen. betr. Erinne⸗ rungsfeier am 19. November 1908. — Druck⸗ ſache 474. Der Antragſteller iſt noch nicht da. Der An⸗ trag lautet: Wir beantragen: Dem ſtenographiſchen Bericht über die bei der Erinnerungsfeier im Rathausſaal am 19. November 1908 gehaltenen Reden die weiteſte Verbreitung zu geben, insbe⸗ ſondere durch Verſendung an ſämtliche be⸗ ſoldete und unbeſoldete Gemeindebeamte. Bürgermeiſter Matting: Ich möchte darauf hinweiſen, daß nach Rückſprache mit dem Herrn Stadtrat Dr Jaſtrow der Magiſtrat in Ausſicht ſtellen kann, die Rede drucken und an diejenigen Feſtteilnehmer, die zu dem Feſtakt geladen waren, verſenden zu laſſen. Es wird auch noch ein kleiner Überſchuß zur Verfügung gehalten werden für ſolche Bürger, die den Wunſch nach Überſendung eines ſolchen Exemplars ausſprechen. Darüber hinaus aber in noch weitere Kreiſe die Rede zu verſenden, wünſcht der Herr Feſtredner nicht. Ich glaube auch, der Herr Antragſteller, der jetzt ja nicht anweſend iſt, wird ſich mit dieſem Modus ein⸗ verſtanden erklären, und wir werden auf dieſe Weiſe in vollſtändiger Übereinſtimmung zwiſchen Magiſtrat und Stadtverordnetenverſammlung han⸗ deln können. Antragſteller Stadtv. Holz (der inzwiſchen erſchienen iſt): Ich habe leider nicht ganz gehört, wieweit das Entgegenkommen des Magiſtrats un⸗ ſerem Antrage gegenüber geht, aber ich glaube ver⸗ ſtanden zu haben, daß er, wenn auch nicht die weiteſte, ſo doch eine möglichſt weite Verbreitung der ge⸗ druckten Reden geben will. Meine Herren, es bedarf unſer Antrag wohl kaum der Begründung. Wer das Glück gehabt hat, dem weihevollen Moment am 19. November 1908 beizuwohnen, in welchem in unſerem Rathauſe die Erinnerung an den Tag gefeiert wurde, an dem vor hundert Jahren die Städteordnung zur Einführung gelangte, wer ſich vergegenwärtigt, mit wie beredten Worten aus den Annalen unſerer Geſchichte dieſer Tag gezeichnet und auf die Bedeutung hingewieſen worden iſt, welche gerade die Städteordnung für die Stadt⸗ verordneten und unbeſoldeten Gemeindebeamten hat, — wer ſich vergegenwärtigt, meine Herren, welche Wirkung der freie Fluß dieſer Rede auf uns alle ausgeübt hat, der muß nach meinem Dafür⸗ halten unſerm Antrage ohne weiteres zuſtimmen, dem Antrage, den Reden, welche dort gehalten worden ſind, die weiteſte Verbreitung zu geben. Die Antragſteller dachten ſich bei Einbringung ihres Antrages, daß nicht bloß diejenigen, welche in dem Sitzungsſaale anweſend waren, ſondern auch alle die Perſonen, die direkt oder indirekt im Gemeindedienſt tätig ſind, von dieſen Reden Kennt⸗ nis erhalten ſollten. Meine Herren, die Motive zu dieſem Antrage liegen eigentlich auf der Hand. So ſchön die Wir⸗ kung der Reden für die Zuhörer war, ſo bleibt doch der Satz zu Recht beſtehen, daß das geſprochene Wort verfliegt und nur littera manet — nur das, was geſchrieben iſt, bleibt für die Ewigkeit. Wir haben alle ein Intereſſe daran, daß die ſchönen ſinnreichen Worte, welche wir gehört und die uns