—— 575 Nachtragsvertrag uns eingeräumten Rechte, den Bau von Straßenbahnen zu verlangen, Ge⸗ brauch machen ſollen. des Nachtragsvertrages ſtipuliert iſt, ſieht vor, daß die Straßenbahnen verpflichtet ſind, eine jede Straßenbahnlinie, die die Stadtgemeinde fordert, zu bauen, ſofern die Stadtgemeinde einmal die Verzinſung des Baukapitals übernimmt und zweitens für das Aufkommen der Betriebskoſten garantiert. Die Betriebskoſten ſind gemäß Art. 9 nach einem beſtimmten Durchſchnittsſatze zu be⸗ rechnen. Alſo, meine Herren, wir können auf Grund des Artikels 9 auf unſere Gefahr und Rechnung eine Straßenbahn durch die Kaiſer⸗Friedrich⸗ Straße bauen, und die Straßenbahnen ſind ver⸗ pflichtet, unſerm Verlangen nachzukommen. Der Verkehrsausſchuß hat ſich auf den Standpunkt ge⸗ ſtellt: wir wollen von dieſem Verlangen Ge⸗ brauch machen. Bevor aber dieſes Verlangen zu einem Antrage an die Gemeindekörperſchaften ſich verdichten kann, iſt es notwendig, zu wiſſen, welche Linie wir durch die Kaiſer⸗Friedrich⸗Straße führen: denn, meine Herren, die Frage der Ren⸗ tabilität einer derartigen Strecke iſt ſebſtverſtänd⸗ lich weſentlich davon abhängig, mit welcher Haupt⸗ linie dieſe Strecke verbunden wird. Je beſſer die Hauptlinie iſt, deſto eher iſt eine Rentabilität zu erhoffen, und deſto eher können wir das Riſiko auf Grund des Artikels 9 übernehmen. Die Ver⸗ handlungen wegen Führung einer Linie ſind bis⸗ her noch nicht zum Abſchluß gelangt. — Ich will nicht mitteilen, welche Kombinationen die Straßen⸗ bahnen mit uns erwogen haben, weil eben eine definitive Entſcheidung in dieſer Beziehung noch nicht vorliegt. Mitteilen möchte ich aber, daß der Herr Polizeipräſident in Charlottenburg ſeinen Widerſpruch, den er geltend machte, nunmehr fallen läßt und ſeinerſeits damit einverſtanden iſt, daß eine Straßenbahnverbindung durch die Kaiſer⸗Friedrich⸗Straße geſchaffen wird. Was nun die Anlage eines Droſchkenhalte⸗ platzes betrifft, ſo ſind wir weder im Magiſtrat noch in der Stadtverordnetenverſammlung in dieſer Frage zuſtändig. Wir können einen die Anlage anordnenden Beſchluß nicht faſſen, da es ſich um eine reine Polizeiangelegenheit handelt. Wir haben uns aber mit der betreffenden Fach⸗ hauptmannſchaft in Verbindung geſetzt, und dieſe hat uns in entgegenkommender Weiſe zugeſagt, alsbald eine Droſchkenhalteſtelle an der Ecke der Kaiſer⸗Friedrich⸗ und Bismarckſtraße einzurichten. Jedoch iſt aus der Tatſache, daß dort eine Droſchkenhalteſtelle eingerichtet wird, noch zu er⸗ hoffen, daß dort auch wirklich Droſchken halten. (Sehr richtig! und Heiterkeit.) Nach der Droſchkenfuhrordnung ſind zwar die Droſchkenführer verpflichtet, an einer Droſchken⸗ halteſtelle zu halten, wenn ſie mit der leeren Droſchke vorbeikommen. Aber dieſe Beſtimmung der Droſchkenfuhrordnung wird leider von den Droſchkenkutſchern nicht immer wahrgenommen, und es iſt natürlich unmöglich, daß wir eine Uberwachung der Droſchkenkutſcher als Stadt übernehmen können. Das werden wohl die Herren Intereſſenten dann ſelber tun müſſen. Was nun die Wiederverlegung der T⸗Linie, ma nn Satene durch die Bismarck⸗ ſtraße bis zur Suarezſtraße anbetrifft, ſo iſt dieſe Frage bereits ventiliert worden, wenn auch Dieſes Recht, das in Art. 9 nicht in dem Sinne, wie es die Antragſteller wünſchen. Die I⸗Linie iſt in der Tat früher durch die Bismarck⸗ und Suarezſtraße geführt worden. Als wir aber ſeinerzeit über den Nach⸗ tragsvertrag berieten, iſt in Übereinſtimmung mit der Stadtverordnetenverſammlung die Führung der T⸗Linie über den Stuttgarter Platz beſchloſſen worden, und zwar hat man an dieſer Führung feſtgehalten, weil ſeinerzeit die O⸗Linie, die früher in 7½ Minuten⸗Abſtänden vom Stuttgarter Platz vertehrte, gegabelt worden iſt in die v⸗ und 0⸗ Linie, ſo daß der Verkehr vom Stuttgarter Platz nach dem Knie durch dieſe Linie nur in Abſtänden von 15 Minuten vermittelt wurde. Es war er⸗ forderlich, den ausgefallenen Verkehr dement⸗ ſprchend zu erſetzen, und dieſer Erſatz wurde durch die T⸗Linie eingeführt. Sie ſollte vertrags⸗ mäßig in 10 Minuten⸗Abſtänden vertehren. In⸗ zwiſchen iſt aber von der Straßenbahn freiwillig der Verkehr auf 7½ Minuten verſtärkt worden. Um den Intereſſen der Anlieger der Bismarck⸗ ſtraße zu entſprechen, haben wir unſere Ver⸗ handlungen nun dahin geführt, daß wir die Straßen⸗ bahn veranlaſſen wollen, die I⸗Linie an der Leibnizſtraße zu gabeln, alſo den 7½ Minuten⸗ Verkehr von der Bismarckſtraße einmal in einen 15 Minuten⸗ Verkehr nach dem Stuttgarter Platz und in einen 15 Minuten⸗Verkehr durch die Bismarckſtraße nach der Suarezſtraße auf⸗ zulöſen. Das iſt das äußerſte, was wir tun können, ohne die berechtigten Verkehrsintereſſen des Stutt⸗ garter Platzes zu verletzen. Ob künftighin der Verkehr der Bismarckſtraße ein ſo ſtarker ſein wird, daß eine weitere Verſtärkung oder eine ſelb⸗ ſtändige Linienführung durch die Bismarckſtraße ſich erreichen läßt, läßt ſich heute noch nicht ab⸗ ſehen. Ich möchte die Herren immer wieder darauf hinweiſen, daß wir als Stadtgemeinde gegenüber den Straßenbahnen irgendein Recht nicht beſitzen, von ihnen beſtimmte Dinge unentgeltlich zu fordern. Insbeſondere ſind wir anch nach dem Nachtragsvertrage keinesfalls be⸗ rechtigt, eine beſtimmte Linienführung zu ver⸗ langen, ſondern nur die Linienführung, die wir uns im Vertrage vorbehalten haben. Wir ſind deswegen auf den guten Willen der Straßenbahn angewieſen, und weil wir darauf angewiefen ſind, haben ſich häufig Verkehrsmißſtände herausgeſtellt, die von uns allen beklagt werden. Der Herr Referent, der heute über die Verkehrszweck⸗ verbandsangelegenheit berichtet hat, hat Ihnen ja ausgeführt, weshalb die Stadtgemeinden ein ſo erhebliches Intereſſe daran haben, den Straßen⸗ bahnverkehr in eigene Regie zu bekommen bzw. auf den Straßenbahnverkehr einen derartigen Einfluß zu erhalten, daß ſie ihrerſeits zu beſtimmen haben, in welcher Weiſe der Verkehr geordnet und geführt werden ſoll. Ich glaube, meine Herren, daß mit dem, was der Magiſtrat bzw. die zuſtändige Deputation in der Angelegenheit zu tun beabſichtigen, den Intereſſen Genüge geſchieht, die hier durch die Anfrage wohl nach außen hin geklärt werden ſollen. (Bravo!) (Auf Antrag des Stadtv. Bollmann erfolgt die Beſprechung des Gegenſtandes der Anfrage.) Stadtv. Bollmann: Meine Herren, ich habe im Namen meiner Fraktion zu erklären, daß wir