3 unſerm würdigen Alterspräſidenten den herzlichſten einzelnen Herren die Frage der Akklamationswahl Dank aus für die Leitung der eben vollzogenen Wahl. Wir freuen uns alle an der Friſche unſeres Alterspräſidenten. So Gott will, wird er uns noch viele Jahre von dieſer Stelle aus davon Zeugnis ablegen, daß man in dieſem Alter noch nicht roſtet. (Bravo!) Wir kommen zur Wahl des Vorſteher⸗Stellvertreters. Ich bitte dieſelben Herren Kollegen, als Stimmzähler zu fungieren. (Die Stimmzettel werden verteilt. Die Wahl erfolgt. Das Ergebnis wird ermittelt.) Von den abgegebenen 55 Stimmzetteln haben 47 auf Herrn Dr Hubatſch gelautet, 2 auf Herrn Kollegen Dr Borchardt, einer auf Herrn Kollegen Hirſch, 4 waren unbeſchrieben, 1 ungültig. Herr Kollege Dr Hubatſch iſt demnach zum Vorſteher⸗ Stellvertreter gewählt. Er iſt leider durch Unwohl⸗ ſein verhindert, der heutigen Sitzung beizuwohnen. Ich glaube mich aber befugt, in ſeinem Namen die Annahme der Wahl zu erklären. Ich bitte, davon Akt zu nehmen; ich hafte perſönlich für die nach⸗ trägliche ſchriftliche Beſtätigung. Wir kommen nunmehr zur Wahl der Beiſitzer. Es ſind 4 Beiſitzer zu wählen. — Herr Kollege Barnewitz beantragt, die Wahl der Beiſitzer durch Akklamation vorzunehmen. Das iſt zuläſſig, wenn kein Widerſpruch erfolgt. (Zuruf.) — Herr Kollege Bollmann erhebt Widerſpruch. (Stadtv. Harniſch: Ich bitte, die Wahl einzeln vor⸗ zunehmen!) — Die Wahl wird von ſelbſt einzeln vorzunehmen ſein. Da ein Widerſpruch gegen die Akklamation erfolgt iſt, müſſen wir durch Stimmzettel wählen. Stadtv. Bollmann (zur Geſchäftsordnung): Ich ziehe meinen Widerſpruch zurück, wenn über jeden einzelnen der Herren Beiſitzer beſonders ab⸗ de wird, wenn die Namen einzeln genannt werden. Stadtv. Kaufmann: Herr Kollege Bollmann beantragt, über die 4 Beiſitzer einzeln abzuſtimmen und bei jedem einzelnen dann die Frage der Akklamationswahl zu ſtellen. Wenn die Verſamm⸗ lung damit einverſtanden iſt, daß ſo verfahren wird, füge ich mich dem Vorſchlage. Es ſind 4 Beiſitzer zu wählen. Ich bitte die Herren, Vorſchläge zu machen. Stadtv. Otto: Ich beantrage, zunächſt Herrn Kollegen Ruß zum Beiſitzer zu wählen. Stadtv. Zietſch: Ich ſchlage Herrn Kollegen Dr Borchardt vor. Vorſteher Kaufmann: Es ſind vorgeſchlagen worden die Herren Ruß und Dr Borchardt. Dann wollen wir die 4 Vorſchläge gleich entgegennehmen. Darf ich um weitere Vorſchläge bitten? (Zuruf: Dr de Gruyter!) Herr Kollege Dr de Gruyter iſt vorgeſchlagen worden. — Außerdem iſt noch Herr Kollege Stein in Vor⸗ ſchjag gebracht worden. Es liegen nun 4 Vorſchläge vor. Ich werde jetzt Ihrem Beſchluſſe von vorhin gemäß bei den ſtellen, und zwar werde ich alphabetiſch vorgehen. Herr Kollege Dr Borchardt iſt vorgeſchlagen worden. Es iſt in Vorſchlag gebracht worden, die Wahl durch Akklamation vorzunehmen. Für den Fall, daß kein Widerſpruch erfolgt, iſt die Akkla⸗ mationswahl zuläſſig und damit die Wahl ſelbſt herbeigeführt. Erfolgt ein Widerſpruch gegen die Wahl des Herrn Dr Borchardt? — Das iſt nicht der Fall. Dann iſt Herr Kollege Dr Borchardt zum Bei⸗ ſitzer gewählt. Herr Kollege Dr Borchardt, nehmen Sie die Wahl an? Stadtv. Dr. Borchardt: Ich danke den Herren für ihr Vertrauen und nehme die Wahl an. Vorſteher Kaufmann: Es iſt ferner in Vor⸗ ſchlag gebracht worden Herr Kollege Dr de Gruyter. Auch hier iſt Akklamationswahl vorgeſchlagen worden. Erfolgt ein Widerſpruch gegen die Akklamationswahl? — Widerſpruch iſt nicht er⸗ folgt; Herr Kollege Dr de Gruyter iſt demnach zum Beiſitzer gewählt. Ich frage Herrn Kollegen Dr de Gruyter, ob er die Wahl annimmt? Stadtv. Dr. de Gruyter: Ich nehme die Wahl mit verbindlichſtem Danke an. Vorſteher Kaufmann: Herr Kollege Ruß iſt weiter vorgeſchlagen worden. Auch hier iſt Akkla⸗ mationswahl zuläſſig, wenn kein Widerſpruch er⸗ folgt. — Ein Widerſpruch iſt nicht erfolgt: demnach iſt Herr Kollege Ruß als Beiſitzer gewählt. Ich frage Herrn Kollegen Ruß, ob er die Wahl annimmt? Stadtv. Ruß: Ich nehme die Wahl mit herz⸗ lichem Danke an. Vorſteher Kaufmann: Herr Kollege Stein iſt dann in Vorſchlag gebracht worden. Ich ſtelle auch hier die Frage der Akklamationswahl. (Stadtv. Bollmann: Ich erhebe Widerſpruch!) Stadtv. Dr. Stadthagen (zur Geſchäftsord⸗ nung): Wenn ich nicht irre, würde die Wahl durch Stimmzettel nur dann zu erfolgen haben, wenn mindeſtens 10 Mitglieder es verlangen. Ein ein⸗ facher Widerſpruch genügt, glaube ich, nicht, nach § 20 unſerer Geſchäftsordnung. Vorſteher Kaufmann: Ich werde gleich die Frage ſtellen. Wird der Widerſpruch des Herrn Kollegen Bollmann unterſtützt? — Der Wider⸗ ſpruch hat die erforderliche Unterſtützung gefunden. Wir müſſen die Wahl durch Stimmzettel vornehmen. Ich bitte dieſelben Herren Kollegen, Ewald und Bergmann, wieder als Stimmzähler zu fungieren. (Die Stimmzettel werden verteilt. Die Wahl erfolgt. Das Ergebnis wird ermittelt.) Es ſind 57 Stimmzettel abgegeben worden, von denen 18 weiße Zettel in Abrechnung kommen. Von den übrig gebliebenen Stimmzetteln lauten 38 auf Herrn Kollegen Stein, einer auf Herrn Kollegen Gredy. Demnach iſt Herr Kollege Stein zum Beiſitzer gewählt. Ich frage ihn, ob er die Wahl annimmt“