— 16 — allerdings ſo weit gegangen, daß unter Umſtänden derjenige, der revidiert werden ſollte, mit revi⸗ dieren mußte. Nun, meine Herren, möchte ich aber einen andern Punkt vorbringen, der die Reviſion des Kaſſenweſens berührt. Unſeres Erachtens iſt es von außerordentlicher Wichtigkeit, daß das Kaſſen⸗ weſen unſerer Stadt möglichſt nach modernen Geſichtspunkten gehandhabt wird. Wir haben häufig — im Etatsausſchuß uſw., auch bei andern Gelegenheiten — gehört, daß es ſehr ſchwierig iſt, ſich durch die einzelnen Buchungen durchzufinden. Nun gebe ich von vornherein zu, faſt alle Stadt⸗ verordneten — ich kann mich jedenfalls dazu rechnen — ſind nicht ſo verſiert in der Buchführung, daß es uns leicht wird, uns da hinein zu finden; wir ſind nicht Fachmänner. Aber, meine Herren, ohne dem Magiſtrat etwa nahetreten zu wollen, daß er nicht alles getan hat, um das Kaſſenweſen zu vereinfachen, empfiehlt es ſich doch, immer neue Kräfte heranzuziehen, die aus ihrer Praxis heraus Vorſchläge zur Vereinfachung und Klärung des Kaſſenweſens machen können. Da haben wir ge⸗ dacht, daß es ſich empfiehlt, abgeſehen von der rein formalen Reviſion der Kaſſen, die wir Stadtver⸗ ordnete bisher unternehmen, bei Gelegenheit einem vereidigten Bücherreviſor oder eine Treuhand⸗ geſellſchaft heranzuziehen, um mal einen geeigneten Bereich durchzuarbeiten. Dadurch würden keine großen Koſten erwachſen; wir würden aber einmal die Möglichkeit einer ganz unabhängigen Reviſion und Kontrolle von fremder ſachverſtändiger Seite haben; wir würden aber auch, von ſonſtigem ab⸗ geſehen, den Vorteil haben, daß dieſer Mann, der in der Praxis ſteht, uns reſp. dem Magiſtrat Vor⸗ ſchläge machen könnte, hier und da ein etwas vereinfachteres Kaſſenweſen einzuführen. Ich hoffe, der Magiſtrat wird im Ausſchuß, wenn wir näher darüber ſprechen, auch dieſer Frage gegenüber ſich nicht ablehnend verhalten. Nun iſt noch eine andere Frage — ich möchte das gleich hier erwähnen — in unſerer Fraktion aufgetaucht, nämlich die, wer denn dieſe 5 Revi⸗ ſoren, falls wir zur Annahme der Vorlage gelangen, zu wählen hat. Wir werden im Ausſchuß uns darüber unterhalten müſſen, ob dieſe 5 Kaſſenreviſoren nun ebenſo wie ſonſtige Mitglieder von Deputationen und Kaſſenausſchüſſen durch den Wahlausſchuß gewählt werden, oder direkt, als Einzeldeputierte gewiſſermaßen, von der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung. Perſönlich ſtehe ich auf dem Stand⸗ punkt, daß man die Befugniſſe des Wahlausſchuſſes möglichſt nicht beſchneiden ſoll, und würde es für richtig halten, wenn wir zur Annahme kommen, daß wir die 5 Herren durch den Wahlausſchuß wählen. Stadtv. Holz: Meine Herren, das Zugeſtänd⸗ nis des Herrn Kollegen Dr Stadthagen, daß er in der Buchführung nicht ſo bewandert ſei, wie man eigentlich als Mitglied der Kaſſen⸗ und Finanz⸗ deputation es ſein ſollte, akzeptiere ich beſtens. Wir ſehen daraus, daß die Kaſſen⸗ und Finanz⸗ deputation funktionieren würde, wenn wir nur ſolche Männer wählen würden, welche geeignet ſind, voll auch das zu präſtieren, was wir von dieſen Mitgliedern verlangen. Selbſtverſtändlich hat Herr Kollege Stadthagen ſein beſtes Können in die Deputation hineingebracht; aber das reicht doch nicht aus, meine Herren. Natürlich: wenn wir 12 Perſonen in der Kaſſen⸗ und Finanzdeputation haben, welche das Kaſſenweſen mit ſolchem Geſchick und Verſtändnis kontrollieren könnten, wie wir uns wünſchen, im Sinne der Städteordnung, ſo hätten wir keinen Anlaß, die Zahl zu erhöhen. Herr Kollege Stadthagen ging aber ſogar noch weiter als die Vorlage des Magiſtrats, indem er ſagte, es wäre zweckmäßig, daß man eine Kontrolle der ſtädtiſchen Verwaltung von dritter Seite, vielleicht von der Treuhandgeſellſchaft oder ſonſt wem einführte. Das würde ich für ganz verfehlt halten; das würde uns auf einen dem Geſetze widerſprechenden Abweg führen. Wie kann ſich ein Dritter in die Geſchäftsführung des Rathauſes hineinmiſchen? Nur die verantwortlichen Organe ſind hierzu berufen! Ich für meine Perſon und meine Freunde gewiß auch würden etwa nichts dagegen haben, wenn der Magiſtrat ſoviel Kontroll⸗ beamte wie möglich anſtellte, um diejenige Sicherheit zu haben, die notwendig iſt, damit die Kontrolle, die wir noch nachträglich auszuüben in der Lage ſind, wirklich gut funktioniert. Wir haben nach der Neuordnung vom 1. April 1904 bereits einige Kontrollbeamte mehr eingeſtellt. Ich lege aber kein Gewicht darauf, gerade durch Vermehrung der Kontrollbeamten das vom Magiſtrat gewünſchte Ziel zu erreichen, ſondern ich möchte dem Magiſtrat nur empfehlen, uns im Ausſchuß, an den ja die Sache verwieſen wird, Vorſchläge zu machen, ob und inwieweit vielleicht der Modus geändert werden kann, um den Mitgliedern der Kaſſen⸗ und Finanzdeputation die Geſchäfte möglichſt zu erleich⸗ tern. Sollte ſich das nicht herbeiführen laſſen, dann gibt es eben nur ein Mittel: die Zahl der Mit⸗ glieder der Deputation zu erhöhen, und ich würde mir vorbehalten, im Ausſchuß darauf hinzuweiſen, daß, wenn wir keinen andern Modus vorgeſchlagen erhalten, die Zahl von 12 auf 15 erhöht wird. Ich bitte aber, meinen Antrag zu akzeptieren, die Vorlage einem Ausſchuß zu überweiſen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt die Einſetzung eines Aus⸗ ſchuſſes und wählt zu Ausſchußmitgliedern die Stadtv. Bartſch, Bergmann, Dunck, Holz, Klick, Litten, Mann, Nickel und Rackwitz.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Es iſt ein Antrag eingegangen von 10 Mitgliedern, Hirſch, Zietſch uſw. unterſchrieben: Die Unterzeichneten beantragen, in der Ge⸗ ſchäftsführung für die Stadtverordneten⸗ verſammlung § 10 Ziffer 6 zu ſtreichen. § 10 Ziffer 6 lautet: In geheimer Sitzung ſind ſtets zu erledigen: 6. die Verhandlungen über An⸗ und Ver⸗ käufe von Grundſtücken, ſofern die Ver⸗ ſammlung in der betreffenden Sitzung nichts anderes beſchließt. Der Antrag wird auf die Tagesordnung der nächſten Sitzung geſetzt werden. Wir kommen zu Punkt 13 der Tagesordnung⸗ Vorlage betr. Deckung von üÜberſchreitungen bei Anleihefonds. — Druckſache 14. Berichterſtatter Stadtv. Mann: Meine Herren, bei Anleihebaufonds betragen die Über⸗ ſchreitungen: