tompliziert worden iſt die Sache erſt durch die Aus⸗ führungen des Herrn Oberbürgermeiſters. Er macht mir den Vorwurf, daß ich von einer Stiftung ſpreche, und in der von ihm unterzeichneten Vor⸗ lage, die beginnt: „Vorlage betreffend Verwendung der Mittel der Freiherr vom Stein⸗Stiftung“, kommt das Wort „Stiftung“ mindeſtens fünf⸗ oder ſechsmal vor. Ich bin daher der Meinung, daß, wenn ich mich mit der juriſtiſchen Bedeutung einer Stiftung befaßt habe, ich voll und ganz im Recht geweſen bin. Ich werde meine Rechtsauffaſſung, um Ihre Zeit hier nicht länger aufzuhalten, im Ausſchuſſe näher darlegen. Meine Herren, von einem Vertrauen oder Nichtvertrauen gegenüber dem Magiſtrat kann gar keine Rede ſein. (Sehr richtig!) Worüber ich mich gewundert habe, das iſt die be⸗ fremdliche Erſcheinung, daß im Magiſtrat die Be⸗ deutung der Beſchlußfaſſung der Stadtverordneten⸗ verſammlung im Oktober 1908 kein Verſtändnis gefunden hat. Der Stadtverordnetenbeſchluß vom Oktober ſollte zum Ausdruck bringen, daß wir aus Freude darüber, daß die Stadtverordnetenver⸗ fammlung 100 Jahre beſteht, daß ihre Wirkſamkeit für die Kommune und die ganze Bürgerſchaft eine ſo großartige geweſen iſt, eine Stiftung machen wollen zum Zwecke der Erhaltung der Exiſtenz der⸗ jenigen Ehrenbeamten — Ehrenbeamten! —, die in eine Notlage geraten ſind. Deshalb wäre es nach meinem Dafürhalten Pflicht und Schuldigkeit des Magiſtrats geweſen, bei Ausarbeitung der Vorlage zunächſt an die Stadtverordnetenverſamm⸗ lung ſelbſt zu denten. Die Stadtverordneten⸗ verſammlung muß den Schwerpunkt in dem Kura⸗ torium haben, und ich mache meine Zuſtimmung zu der Vorlage überhaupt davon abhängig, daß in dem Kuratorium der Stiftung — oder wie Sie es bezeichnen wollen — die Stadtverordnetenver⸗ ſammlung als ſolche hauptſächlich mitzureden hat. Ich hoffe mit meinen Freunden, daß wir im Aus⸗ ſchuß mit dem Magiſtrat den richtigen Weg hierzu finden werden. 7 1 Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Ich habe den Herren Stadthagen und Holz nicht vorgeworfen, daß ſie dieſe Stiftung eine Stiftung nennen; wir nennen ſie ja ſelbſt ſo, wie Herr Juſtizrat Holz ganz richtig hervorgehoben hat. Wir nennen auch andere ſtädtiſche Fonds Stiftungen, z. B. die Fritſche⸗ Stiftung. Aber ich ſage Ihnen: Sie haben unrecht — ich mache Sie auf Ihren Irrtum aufmerkſam —, wenn Sie dieſe Stiftung als eine Stiftung imjuriſt iſchen Sinne betrachten. Und das haben dieſe beiden Herren getan; Herr Stadthagen dadurch, daß er Ledermann als Zeugen dafür an⸗ geführt hat, daß die Verwaltung von Stiftungen auch unter der Verwaltung der Stadtverordneten⸗ verſammlung ſteht; er hat alſo ganz gewiß an eine Stiftung im juriſtiſchen Sinne gedacht. Und Herrn Stadtv. Holz habe ich auch ſo verſtanden, daß er dieſe Stiftung auch als eine Stiftung im juriſtiſchen Sinne auffaßt, weil er ſich für ein Kuratorium ausgeſprochen hat. Ein Kuratorium iſt nur ein⸗ zuſetzen bei Stiftungen, die juriſtiſche Perſonen ſind; kommt nur ein Fonds in Betracht, ſo ſind es nur die Beſtimmungen der Städteordnung, nac denen deſſen Verwaltung einzurichten iſt. Sie werden mir zugeben, daß dieſer Unterſchied gemacht werden muß. 23 Nun ſagt Herr Stadtv. Holz, wir hätten vor allem bei der Ausarbeitung der Beſtimmungen über die Verwendüng des Geldes aus dieſer Stiftung an die Stadtderordnetenverſammlung denken müſſen. Nein, meine Herren, wir mußten vor allem an die Beſtimmungen der Städteordnung denken, und die gehen eben dahin, daß die Verwaltung durch den Magiſtrat zu führen iſt. Im übrigen haben wir ja an Sie gedacht und haben geſagt: wir wollen es ſo machen, wie wir es Ihnen in der Satzung mit⸗ teilen. Wollen Sie unſerm Vorſchlage nicht folgen, dann treten die gewöhnlichen Beſtimmungen der Städteordnung ein, daß wir Ihnen jedesmal eine Vorlage machen. (Die Verſammlung nimmt hierauf einen An⸗ trag des Stadtv. Gredy auf Schluß der Beratung an.) Berichterſtatter Stadtv. Dr. Hubatſch (Schluß⸗ wort): Nur ein paar Worte! Ich möchte dem Herrn Oberbürgermeiſter gegenüber betonen, daß von Angriffen auf den Magiſtrat von meiner Seite abſolut nicht die Rede geweſen iſt. Ferner möchte ich betonen, daß von einer Kritik der Vorlage im feindlichen Sinne auch nicht die Rede geweſen iſt. (Stadtv. Zietſch: Von keiner Seite!) Ferner möchte ich betonen, daß die ganze Frage für uns keine Rechtsfrage geweſen iſt, daß wir über die Kompetenz zunächſt Erwägungen gar nicht ange⸗ ſtellt haben, ſondern für uns war es zunächſt eine Dignitätsfrage, ich möchte ſagen: eine Ehrenſache, (Stadtv. Zietſch: Sehr richtig!) daß wir bei einer Angelegenheit für Perſonen, die im Ehrendienſte der Stadt geſtanden haben oder ſtehen, doch auch gehört werden. Wir haben uns in das Statut der Fritſche⸗Stiftung mit keinem Worte eingemiſcht, als der Magiſtrat das ganz allein für ſeine Beamten erledigte; wir haben das für ganz richtig und gut gehalten. Aber hier wären wir auch gern gehört worden; und wenn wir kein Recht haben, das zu verlangen, dann bitten wir den Magiſtrat, uns wenigſtens ſo weit entgegenzukommen, daß er uns eine Mitwirkung für die Zukunft läßt. (Sehr gut! — Stadtv. Zietſch: So weit muß es kommen!) Dann möchte ich hervorheben, daß wir gar nicht einen ſo großen Apparat in Szene ſetzen wollen. Was iſt das für ein großer Apparat, wenn wir darum bitten, daß ſtatt des Dreimännerkollegiums ein Kuratorium eingeſetzt wird? Ferner iſt nicht die Rede davon, daß wir zu dem Magiſtrat kein Vertrauen hätten. Wir ſetzen voraus und wiſſen, daß er keine Mißgriffe tun wird. Wir würden ſelbſtverſtändlich dem zuſtimmen, was der Magiſtrat vorſchlägt; ich muß aber immer darauf zurückkommen: es iſt für uns unter dem Eindruck des 19. November eine Ehrenſache und bleibt es, daß wir in dieſen Fragen doch mitgehört werden. (Bravo!) Zuletzt möchte ich noch bemerten, daß ich nicht das von der Würdigkeit geſagt habe, was der Herr Oberbürgermeiſter bekämpft. Der Herr Ober⸗ bürgermeiſter ſagt, die Würdigkeit wäre ſehr leicht zu prüfen. Ich will nicht die Würdigkeit aus der Satzung herausbringen; ſie muß meines Erachtens ch darin bleiben; aber ich nahm an dem Ausdruck „nachgewieſene Würdigkeit“ Anſtoß, indem ich nicht herausleſen konnte, wer ſie nachweiſen ſoll. Z3u prüfen iſt ſie natürlich ſehr leicht. 40—