— 2⁴ Ich komme darauf zurück, daß es wünſchens⸗ wert iſt, daß wir in gutem Einvernehmen mit dem Magiſtrat dieſe Frage erledigen, und ich meine, der Ausſchuß iſt der Ort, dieſe Frage, die für uns ein lebhaftes Intereſſe hat, ohne jede Animoſität zu erledigen. Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Unſere ganze Vorlage beweiſt doch, daß wir gerade auch im Sinne des Herrn Referenten in gegenſeitigem Ein⸗ vernehmen dieſe Angelegenheit erledigen wollten, und daß wir uns wirklich nicht haben träumen laſſen, daß dieſe ſo harmloſe Vorlage zu einer ſo eingehenden und ſcharfen Kritik unſerer Vorſchläge führen würde. Meine Herren, ich habe in den Worten des Herrn Referenten auch nicht einen An⸗ griff gegen den Magiſtrat erblickt; meine Antwort war auch demgemäß: ich habe mich daher jeder Polemik enthalten. Schärfer markiert wurde unſere Poſition erſt und mußte ſie werden, nach⸗ dem durch Herrn Stadtv. Zietſch ein Vorwurf gegen den Magiſtrat erhoben war. Das müſſen Sie uns nicht übelnehmen: wenn wir zu unrecht ange⸗ griffen werden, dann müſſen wir uns ſelbſtver⸗ ſtändlich auch energiſch verteidigen. Im übrigen, Herr Stadtverordneten⸗Vorſteher⸗ Stellvertreter, Sie haben nicht zu bitten, ſondern Sie haben ja das Recht, von uns zu verlangen. Wir kommen an Sie heran — wir an Sie — mit einer Bitte und ſagen: wollt ihr nicht die Sache einfach erledigen? Lehnen Sie das ab, dazu haben Sie das beſte Recht. Wenn Sie ſagen: Nein, wir wollen die Sache jedesmal durch eine Stadtver⸗ ordnetenvorlage erledigen — dann wird es ge⸗ ſchehen. Wir kommen zu Ihnen und bitten: wollen Sie nicht ein vereinfachtes Verfahren ein⸗ führen? Wir beſtreiten Ihnen Ihr Recht gar nicht, unſern Antrag abzulehnen. (Die Beratung iſt wieder eröffnet.) Stadtv. Dr. Stadthagen: Der Herr Ober⸗ bürgermeiſter hat mir ganz ebenſo wie Herrn Kollegen Holz den Vorwurf gemacht, daß wir von einer Stiftung geredet haben. Er hat ihn mir gegen⸗ über verſchärft, in ſchärferer — oder auch vielleicht milderer — Form ausgedrückt, indem er ſagte, ich wäre ja nicht Juriſt. Ich möchte den Herrn Ober⸗ bürgermeiſter bitten, derartige Belehrungen an Nichtjuriſten doch lieber zu laſſen. Ich fühle mich auch als Nichtjuriſt in der Lage und ich glaube, wir alle müſſen auch als Nichtjuriſten in der Lage ſein —, die Vorlagen, die uns der Magiſtrat macht, nach derartigen Richtungen genügend beurteilen zu können. Wenn der Magiſtrat es nicht verſteht, die Begriffe Stiftung und juriſtiſche Stiftung in ſeiner Vorlage genügend auseinanderzuhalten, dann trifft uns nicht ein Vorwurf, ob wir Juriſten oder Nicht⸗ juriſten ſind, ſondern den Magiſtrat. Ich bedaure, daß der Herr Oberbürgermeiſter, wo er ſelbſt ſagt, es handle ſich um eine kleinere Angelegenheit, ſeiner⸗ ſeits Anlaß genommen hat, einen Kompetenz⸗ konflitt heraufzubeſchwören, indem er ſagt: die Stadtverordnetenverſammlung hat damit eigentlich gar nichts zu tun. Ich möchte auch ſachlich dem Herrn Oberbürger⸗ meiſter erwidern. Wenn er ſagt, die Stiftung wäre im juriſtiſchen Sinne keine Stiftung, dann iſt das doch nur zunächſt ſein Wunſch, daß ſie in juriſtiſchem Sinne nicht eine Stiftung wird. In der urſprüng⸗ lichen Vorlage des Magiſtrats war nicht der Antrag enthalten, einen Fonds zu bewilligen, ſondern bereits damals, in der Druckſache 417 vom vorigen Jahre, heißt es: es ſollen 50 000 für die Errichtung einer „Stiftung“ für die im Ehren⸗ dienſte der Stadt tätig geweſenen Perſonen bereit⸗ geſtellt werden. Das iſt nicht ein Fonds, ſondern ich glaube, die ganze Stadtverordnetenverſammlung hat es nicht ſo aufgefaßt wie der Herr Oberbürger⸗ meiſter, daß wir einen Fonds ohne weiteres zur Verfügung des Magiſtrats ſtellen ſollen, deſſen Verwaltung dieſer Fonds ohne weiteres zu unter⸗ liegen hat, ſondern wir haben, glaube ich, alle die Vorlage in dem Sinne angenommen, daß es ſich hier um eine ſtädtiſche Stiftung handelt. Denn was ſonſt eine ſtädtiſche Stiftung ſein ſoll, das begreife ich einfach nicht. Wo bleibt denn da überhaupt eine ſtädtiſche Stiftung noch übrig? Ich glaube, es war damals wirklich die richtigſte Gelegenheit, eine ſtädtiſche Stiftung im wahrſten Sinne des Wortes — im Sinne der Städteordnung und alſo auch im juriſtiſchen Sinne eine ſtädtiſche Stiftung — zu errichten, wie es jemals der Fall geweſen iſt. Ich hoffe, daß der Ausſchuß einen Weg finden wird, um der Stadtverordnetenverſammlung die Mit⸗ wirkung an der Verwaltung dieſer Stiftung zu ſichern, die wir der Sache wegen und auch der hiſtoriſchen Entſtehung der Sache wegen verlangen müſſen. 1 (Die Beratung wird wiederum geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt, die Vorlage zur Vor⸗ beratung dem Ausſchuß zu überweiſen, der be⸗ züglich der Errichtung einer Ehrentafel eingeſetzt iſt.) Vorſteher Kaufmann: Wir kommen nun zur Beratung des Antrages, die Vorlage Nr. 15 der Tagesordnung ſtatt in geheimer in öffentlicher Sitzung zu verhandeln, und ebenſo des weitergehen⸗ den Antrages, auch die Punkte 16, 17, 18 und 19 in öffentlicher Sitzung zu verhandeln. Ich ſchließe die öffentliche Verhandlung, um in geheimer Sitzung über die Zuläſſigkeit der Ver⸗ handlung in öffentlicher Sitzung zu beraten. (Die öffentliche Sitzung wird um 8 Uhr 5 Mi⸗ nuten geſchloſſen und um § Uhr 15 Minuten wieder eröffnet.) Vorſteher Kaufmann: Die Offentlichkeit der Verhandlung iſt wieder hergeſtellt. Die Verſammlung hat beſchloſſen, den Punkt 15 in die öffentliche Sitzung zu verweiſen, dagegen die Punkte 16 bis 19 in geheimer Sitzung zu beraten. Inzwiſchen iſt ein dringlicher Antrag einge⸗ gangen von Herrn Kollegen Wenig mit genügender Unterſtützung: Die Verſammlung wolle beſchließen: Zur Linderung der gegenwärtigen großen Not werden dem Verein gegen Verarmung 5000 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds zur Ver⸗ fügung geſtellt. Ich ſtelle die Frage, ob die Verſammlung die Dringlichkeit für dieſen Antrag beſchließen will. (Die Verſammlung beſchließt einſtimmig die Dringlichkeit.) Wir treten dann ſofort in die Verhandlung dieſes Antrages ein: