34 (Die Beratung wird geſchloſſen.) Berichterſtatter Stadtv. Holz: Meine Herren, wir können ja dem Herren Kollegen Hirſch ſehr dankbar dafür ſein, daß er das Auge des Geſetzes, das Auge des Magiſtrats auf die vielen wunden Stellen gelenkt hat. Ich meine nur, ſeine Bedenken gehören nicht hierher. 11441 Cif 47 1 244 (Stadtv. Hirſch: Doch!) Wir werden gelegentlich der Etatsberatung viel⸗ leicht Veranlaſſung nehmen können, auf die ein⸗ zelnen Punkte einzugehen. Hier müſſen wir uns mit den wirtſchaftlichen Verhältniſſen und den Wohnungsverhältniſſen abfinden. Ich habe den intereſſanten Verwaltungsbericht der Armen⸗ direktion auch geleſen. Es iſt bedauerlich, daß gerade die Wohnungen für die Armſten am teuerſten ſind. Das iſt ſtatiſtiſch ſo unwiderleglich nach⸗ gewieſen, daß wir darüber werden nachdenken müſſen, wie wir dieſem Übel⸗ begegnen können. Hier müſſen wir aber, wie das Herr Kollege Hirſch auch anerkannt hat, mit der Tatſache rechnen und die Vorlage, die ſorgfältig ausgearbeitet iſt und ſich als immer ſchrittweiſe der Not nachgehend darſtellt, ohne weiteres akzeptieren. Ich bitte Sie, die Vor⸗ lage anzunehmen. (Die Verſammlung beſchließt nach dem An⸗ trage des Magiſtrats, wie folgt: Folgende Etatsnummern des Ordinariums Kapitel v für 1908 werden in Höhe der bei den einzelnen Nummern angegebenen Beträge aus laufenden Mitteln verſtärkt: 1. v—1—2a bis e — Pflege⸗ gelder — um 6 000 ℳ— 2. v—1—3a — Naturalien — „(Kleidungh um 5 000 „ 3. v—1—5 — Beförderungs⸗ koſten umm 150 „ 4. v—3—3 — Geburtshilfe — um 2 000 „ 5. v—3—4 a/b — Beſondere ärztliche uſw. Hilfeleiſtun⸗ gen — um 1 500 „ 6. v—3—5a bise — Heilmittel — „ 1umn . 1 4 11 1 9 000 „ 7. v—3—7 — Unterbringung von Geiſteskranken — um 41000„ 8. v—3—10 — Unterbringung von Perſonen in Heilanſtalten uſw. — um 15 000 „ 9. v—4—1 bis 3 — Begräbnis⸗ koſten — umm 500 „ zuſammen 43 150 ℳ) Vorſteher Kaufmann: Punkt 12 der Tages⸗ ordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. nbernahme von fistaliſchen Straßen und Brücken. — Druckſachen 12, 42. Berichterſtatter Stadtv. Dzialoszynski: Meine Herren, mit Rückſicht auf die große Tragweite, H die dieſer Vorlage insbeſondere auch für die Zu⸗ kunft innewohnt, iſt dieſelbe einem Ausſchuß über⸗ wieſen und in dem Ausſchuß in allen ihren Teilen gründlich beraten worden. Namentlich die rechneri⸗ ſchen Grundlagen der Vorlage haben eine ein⸗ gehende Prüfung erfahren, und wir haben feſt⸗ geſtellt, daß vorausſichtlich diejenigen Beträge, welche wir aufzuwenden haben, dereinſt auch ein⸗ tommen werden, wenn wir die Straßen regulieren. Es iſt weiterhin die Tragweite des § 6 der Vor⸗ lage, worüber gewiſſe techniſche Bedenken ob⸗ gewaltet hatten, eingehend erörtert und es iſt feſt⸗ geſtellt worden, daß es ſich hier nur um ein Recht handelt, das wir ausüben können, wenn wir wollen, und das uns keinerlei Verpflichtungen auferlegt. Ferner iſt auf Anfrage vom Magiſtrat die Auskunft erteilt worden, daß die Brücken ſich noch in einem lebensfähigen Zuſtande dergeſtalt befinden, daß ſie vorausſichtlich noch mindeſtens 10 Jahre dem Verkehre werden dienen können. Nach allen dieſen Erörterungen hat der Ausſchuß einſtimmig be⸗ ſchloſſen, der Verſammlung die Annahme der Vor⸗ lage zu empfehlen. Ich ſchließe mich dieſem An⸗ trage des Ausſchuſſes hiermit an. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Aus⸗ ſchuſſes, wie folgt: 7117 %4 111131, 51 1. Der Magiſtrat wird ermächtigt, mit dem Preußiſchen Fistus wegen der Ubernahme des Habsburger Ufers, der Straße 8, 12 und 24, der Seeſtraße und der an der Straße 12 und Seeſtraße befindlichen Ladeſtraße ſowie der beiden fiskaliſchen Brücken über den Ver⸗ bindungskanal im Zuge der Kaiſerin⸗Auguſta⸗ Allee und der Sickingenſtraße einen Ver⸗ trag auf der Grundlage des abgedruckten Ent⸗ wurfs abzuſchließen. 2 77124 22 Die von dem Preußiſchen Fiskus zu zahlende Barentſchädigung von 250 000 ℳ ſowie die Beträge, welche für das fiskaliſche Straßen⸗ land des Habsburger Ufers und der Straßen §, 12 und 24 im Falle der Bebauung der an⸗ grenzenden Grundſtücke von den Anliegern eingezogen werden können, ſind zu einem Fonds für die Erneuerung der beiden fis⸗ kaliſchen Brücken über den Verbindungskanal anzuſammeln. 4 Bei der Umlegung der Regulierungskoſten des Habsburger Ufers und der Straßen 12, 8 und 24 ſind als Ausgaben für den Grund⸗ erwerb in Rechnung zu ſtellen a) für das Habsburger Ufer und die Straße 12 ein Betrag von 6 — ſechs — ℳ, p) für die Straßen § und 24 ein Betrag von 12 — zwölf — für je 1 qm der vom Fiskus erworbenen bebauungsplanmäßigen Straßenflächen.) Borſteher Kaufmann: Punkt 13 der Tages⸗ ordnung Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Abordnung von fünf Mitgliedern der Stadt⸗ verordnetenverſammlung zur Mitwirkung bei den Reviſionen der ſtädtiſchen Kaſſen. Druck⸗ ſachen 13, 43. Berichterſtatter Stadtv. Bergmann: Meine erren, der zur Beratung der Vorlage eingeſetzte Ausſchuß kann Ihnen die Zuſtimmung zu dem Magiſtratsantrage nicht empfehlen. Der Aus⸗ ſchuß ging von der Anſicht aus, daß, wenn die An⸗ zahl der Mitglieder nicht ausreichend ſei, ſie erhöht, aber nicht durch Delegierte ergänzt werden müßte. In dem Ausſchuß wies der Vertreter des Magiſtrats nach, daß ein Mitglied des Magiſtrats faſt dauernd